Prüfsteine für eine erfolgreiche Durchführung des Programms "Soziale Stadt"

Dieser Artikel ist eine Neuveröffentlichung einer gleichnamigen Broschüre der 

Landesarbeitgemeinschaft (LAG) Soziale Brennpunkte Nds. e.V., 
Stiftstr.15, 30159 Hannover, 
Tel. 0511/ 701 07 09, Fax: 0511/161 25 03
eMail: geschaeftsstelle@lag-nds.de

Text: Dieter von Kietzell, emeritierter Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover, Arbeitsschwerpunkt Gemeinwesenarbeit, zurzeit tätig in der Praxisbegleitung und Praxisforschung zu Gemeinwesenarbeit und Qualitätsmanagement.
An dieser Stelle möchten wir uns bei den Mitgliedern der Arbeitsgremien der Landesarbeitsgemeinschaft für ihre Unterstützung bedanken. Besonderer Dank gilt den Mitglieder des LAG-Beirats.

» Weitere Veröffentlichungen der LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen fnden Sie unter: www.lag-nds.de


Vorwort

Beim Handlungsprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt“ sollen die Aktivierung der Bewohnerschaft sowie die ressort-, und politikübergreifende Koordination und Kooperation im Mittelpunkt stehen. Dieser neuartige Ansatz unterscheidet sich von der bisherigen klassischen Städtebauförderung.
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Soziale Brennpunkte Nds. e.V. berät seit dem Programmstart im Jahr 1999 Bewohnerinitiativen, Kommunen und andere Akteure bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten der Bewohnerbeteiligung als Kernbereich des integrierten Handlungsansatzes. In diesem Zusammenhang führt sie regelmäßige Vernetzungstreffen der bewohnerbeteiligenden Akteure durch, um einen praxisnahen Austausch über Projekte der verschiedenen Handlungsfelder, Methoden der Bewohnerbeteiligung und alltägliche Erfahrungen und Probleme bei der Umsetzung des Programms zu ermöglichen.
Als Interessenvertreterin für Bewohnerinitiativen und Gemeinwesenprojekte liegt der Schwerpunkt der Arbeitsfelder der LAG auf den sozialpolitischen Aspekten.
Wenn man die bisherigen Erfahrungen berücksichtigt lässt sich feststellen, dass es bei der Durchführung des Programms noch an vielen Stellen hakt und klemmt. Mit der Veröffentlichung der „Prüfsteine“ möchte die LAG den Diskussionsstand ihrer unterschiedlichen Arbeitsgremien zusammenfassen und allen Interessierten, eine Art „Leitschnur zum Auffinden der jeweiligen Knackpunkte“ zur Verfügung stellen.
Wir hoffen damit insbesondere BewohnerInnen, aber auch allen anderen Akteuren, das Programm „Soziale Stadt“ näher zu bringen. Gleichzeitig soll die Veröffentlichung den aktiven Runden vor Ort eine Diskussionsgrundlage bieten, um so einen weiteren Beitrag für die erfolgreiche Durchführung des Programms zu leisten.
Monika Berger, Heribert Simon
(Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Nds. e.V.)


Prüfsteine für die erfolgreiche Durchführung des Programms „Soziale Stadt“

Zunächst werden die drei Leitbegriffe „Soziale Stadt“, „Beteiligung der örtlichen Akteure“ , „Stadtteilmanagement“ erläutert. Diese Begriffe sind gleichsam die „Kerne“ des Programms, in ihnen ist sein Qualitätsanspruch enthalten. Im Anschluss daran sind Fragen formuliert, mit denen geprüft werden kann, inwieweit der Anspruch des Programms, also die Entwicklung einer „Sozialen Stadt“, bei der Durchführung vor Ort eingelöst wird.


1. Der Leitbegriff „Soziale Stadt“

In städtischen Ballungsräumen entstehen häufig so genannte „Armutsquartiere“. Sie sind gekennzeichnet dadurch, dass sich mehrere negative Faktoren gegenseitig verstärken und eine „Abwärtsspirale“ eingesetzt hat: An den Gebäuden werden die notwendigen Reparaturen und Modernisierungen unterlassen, der Wohnwert der Häuser und des gesamten Gebietes sinkt. Geschäfte und andere Einrichtungen der Nahversorgung schließen. Private Investoren engagieren sich nicht mehr. Für aufgegebene Gewerbeflächen, oft mit Altlasten versehen, finden sich keine Nutzungsmöglichkeiten. Es fehlen Gemeinschaftseinrichtungen. Wegen der mangelhaften Attraktivität und des negativen Images ziehen jüngere, ökonomisch besser gestellte Familien fort. Haushalte mit eingeschränkter ökonomischer Leistungsfähigkeit rücken aus anderen Stadtteilen nach. Der Anteil der Familien von Migranten und Aussiedlern ist überdurchschnittlich hoch, das zeigt sich in den Schulklassen, in denen nicht selten deutsche Kinder eine Minderheit bilden. Arbeitslosigkeit und Abhängigkeit von Sozialhilfe sind dominierende Merkmale. Es bildet sich ein soziales Klima der Resignation und Gleichgültigkeit, das sich dann auch äußerlich im Erscheinungsbild der Straßen und Plätze ausdrückt.
In solchen Gebieten wurden seit etwa vier Jahrzehnten so genannte „Sanierungsmaßnahmen“ durchgeführt. Unterstützt durch erhebliche finanzielle Förderungen seitens des Bundes und der Länder haben die Kommunen Maßnahmen nach den Richtlinien des Bundesbaugesetzes durchgeführt. Eigentümer und Geschäftsleute wurden in die Planung einbezogen, die MieterInnen, also die überwiegenden BewohnerInnen, jedoch nicht oder nur mit äußerst geringen Einflusschancen. Die „Sanierung“ betraf, mit Ausnahme einiger Modellprojekte, fast nur bauliche bzw. städtebauliche Maßnahmen. Aber das Problem war nicht nur auf den Zustand der Gebäude einzugrenzen. In den meisten Sanierungsgebieten zeigte sich dann nach wenigen Jahren, dass die „Spirale nach unten“ erneut einsetzte und trotz eines enormen Einsatzes finanzieller Mittel die Abwertung dieses Gebietes nicht aufgehalten worden ist.
Das Programm „Soziale Stadt“ erhebt dagegen den Anspruch, nicht nur aus Fehlern, sondern auch aus erfolgreichen Entwicklungen gelernt zu haben. In Großstädten wie Hamburg und Berlin, in den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen wurden gute Erfahrungen gemacht mit einem Programm, das durch Nachhaltigkeit und ein integriertes Handlungskonzept gekennzeichnet ist. Auf dieser Grundlage wurde in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 30.Juni 1999 und in einem „Leitfaden“ das Programm „Soziale Stadt“ formuliert und finanziell ausgestattet. Mit der begleitenden Auswertung wurde das „Deutsche Institut für Urbanistik“ in Berlin beauftragt, dessen Erkenntnisse hier aufgegriffen werden.
Nachhaltigkeit meint in diesem Zusammenhang, dass die örtlichen Akteure, also in erster Linie die BewohnerInnen, aber auch die Geschäftsleute vor Ort, die Kirchen und Vereine, Schulen, Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der pädagogischen, sozialen und kulturellen Arbeit in dem Gebiet beteiligt sein müssen bei der Entwicklung einer „Sozialen Stadt“. Die Menschen, die in einem Stadtteil leben und arbeiten, sind natürlich sehr stark durch die Bedingungen, die dort bestehen, geprägt und in ihrer Entfaltung beeinflusst. Aber sie sind nicht nur passiv „Opfer der Verhältnisse“, wie man oft sagt. Sie sind immer auch aktiv an dem Ruf und dem Erscheinungsbild ihrer Wohnumgebung beteiligt, wenn sie z.B. dulden, dass Nachbarn Müll auf die Straße kippen.
Auf Dauer wird die „Abwärtsspirale“ nur gedreht, wenn die örtlichen Akteure davon überzeugt werden, dass ihre Ideen und Vorschläge gefragt sind und zu einem erheblichen Teil realisiert werden, dass dieser Stadtteil sich zum Guten hin verändert und dass die Investitionen sich lohnen, weil sie in ihrem Interesse liegen. Nachhaltig wirkt eine Erneuerung nur dann, wenn die dort Lebenden und Arbeitenden sich mit der Entwicklung und dem Wohnquartier insgesamt identifizieren und selber verantwortlich darauf achten, dass es nicht wieder kippt.
Ein integriertes Handlungskonzept basiert auf einer vorbereitenden Untersuchung, in der die Probleme und Defizite des Gebietes genau benannt sind, auch in Unterscheidung zur Stadt insgesamt, um zu belegen, weshalb hier ein besonderer Bedarf vorliegt. Die Auswahl eines bestimmten Quartiers für das Programm „Soziale Stadt“ muss also begründet und das Gebiet muss abgegrenzt werden. Bereits in der vorbereitenden Untersuchung soll der Blick nicht nur auf Defizite und Probleme gelenkt werden, sondern auch auf die Eigenkräfte und Chancen des Gebietes für eine Erneuerung, z.B. bürgerschaftliches Engagement, etwa in einer Bewohnerinitiative, bestehende Vernetzungen von Institutionen oder auch Brachflächen, die sich für eine neue Nutzung anbieten.
Der Rat der Stadt muss einen politischen Beschluss fassen, der den begründeten Antrag auf Aufnahme in das Programm zum Inhalt hat. Ferner sollte das zunächst grob umrissene, integrierte Handlungskonzept enthalten sein sowie die Bereitschaft, mit den örtlichen Akteuren zu kooperieren und den Prozess durch qualifiziertes Monitoring bzw. eine Evaluation begleiten und überprüfen zu lassen.
Das integrierte Handlungskonzept bringt zum Ausdruck, dass die Defizite eines Gebietes auf verschiedenen Ebenen liegen und dementsprechend nur eine ganzheitliche Lösung erfolgreich sein kann. In dem Handlungskonzept sind die diversen Handlungsfelder aufgeführt, für die in der vorbereitenden Untersuchung Mängel und Probleme benannt worden sind und die also bearbeitet werden müssen: Neben der baulichen bzw. städtebaulichen Erneuerung, dem lokalen Wohnungsmarkt und der Verkehrssituation können folgende Handlungsfelder in Frage kommen: Wohnumfeld und öffentlicher Raum, Stadtteilökologie, Schule und Bildung, Kultur, Sport und Freizeit, Nahversorgung. Ein wichtiges Handlungsfeld in allen Armutsquartieren ist die sog. „lokale Ökonomie“, also Handel und Gewerbe, berufliche Qualifikation und Erwerbstätigkeit am Ort. Für die Entwicklung einer „Sozialen Stadt“ sind nicht nur Baumaßnahmen und andere Investitionen bedeutsam, sondern auch nichtinvestive Felder, wo es um die Förderung von Nachbarschaften und Begegnungen geht, um Stadtteildiskurse, Stadtteilbewusstsein und Öffentlichkeit, um Mitwirkung an der Planung, Durchführung und Überprüfung des Programms.
Das integrierte Handlungskonzept enthält die Handlungsfelder, die dafür jeweils aufgestellten Ziele, aber auch die erforderlichen Maßnahmen und Projekte, die Träger, Beteiligten und Zielgruppen, die Finanzierung und den Zeitrahmen. Zu Beginn liegt so ein Konzept bereits in Umrissen vor, es wird laufend konkretisiert, ggf. auch erweitert und ergänzt, wobei die örtlichen Akteure eine wichtige Rolle spielen. Integriert ist so ein Konzept insofern, als die Ziele und Vorhaben sowie ihre Auswirkungen aufeinander abgestimmt sind.
Mit so einem umfassenden Aufwertungskonzept wird die Absicht verfolgt, einen Anreiz zu bieten, dass sich möglichst viele Investoren und Institutionen beteiligen, also Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Firmen des Handels und Gewerbes, ggf. auch von außerhalb des Stadtteils, Kirchen und Wohlfahrtsverbände, Ärzte, Rechtsanwälte u.a. Zur finanziellen Förderung ist zu prüfen, welche Landes-, Bundes- und Europaprogramme herangezogen werden können.
Integration ist vor allem deshalb erforderlich, weil ein so weitgespanntes Konzept nur mit vielen verschiedenen Akteuren umzusetzen ist. Mitwirken müssen nahezu alle Dezernate bzw. Ämter der städtischen Verwaltung. Beteiligt sind die genannten Interessenten, Investoren und Förderungsbehörden, ferner die Schulen und Kindergärten, die sozialen und kulturellen Einrichtungen am Ort, die Kirchen, Religionsgemeinschaften und Vereine, Experten verschiedener Fachrichtungen und - mit klaren Mitwirkungsrechten - die Bewohnerschaft des Quartiers.
Alle Beteiligten sollen ihre Kompetenzen, auch ihre Interessen und Ideen einbringen. Aber sie müssen die Chance erkennen und nutzen, sich gegenseitig zu ergänzen und voneinander zu lernen. Die Entwicklung einer „Sozialen Stadt“ kann als ein „lernendes System mit lernenden Akteuren“ bezeichnet werden. Damit so ein Lernprozess in der kommunikativen Balance gehalten wird und gelingt, ist eine qualifizierte Begleitung von außen erforderlich, also ein Monitoring oder eine begleitende Evaluation, wobei alle Akteure sich einer solchen auswertenden Beratung stellen müssen.

PRÜFSTEINE - WIE WIRD DAS „PROGRAMM „SOZIALE STADT“ BEI UNS DURCHGEFÜHRT?

  1. Wurde eine vorbereitende Untersuchung durchgeführt? Wurden örtlichen Akteure an der Konzipierung, Durchführung und Auswertung der vorbereitenden Untersuchung beteiligt? Sind die Ergebnisse veröffentlicht? Ist darin begründet, warum für dieses Gebiet ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht? Sind die Probleme und Mängel konkret benannt? Sind Eigenkräfte des Gebietes herausgearbeitet?
  2. Hat der Rat der Stadt einen Beschluss gefasst, in dem das Programmgebiet klar umgrenzt ist und die Aufnahme in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ beantragt wird? Enthält dieser politische Beschluss ein zunächst grob gefasstes integriertes Handlungskonzept? Hat der Rat seine Bereitschaft erklärt, die Bewohnerschaft an dem Programm ergebnisoffen und verantwortlich zu beteiligen? Ist im Handlungskonzept ein Verfahren zur Prozess- und Ergebnisevaluation vorgesehen?
  3. Welche Handlungsfelder kommen in dem integrierten Handlungskonzept vor:
    • Beteiligung der Bewohnerschaft
    • Stadtteilöffentlichkeit, öffentliche Diskurse
    • Zusammenleben unterschiedlicher Milieus, Nachbarschaften
    • bauliche bzw. städtebauliche Maßnahmen, der örtliche Wohnungsmarkt
    • Wohnumfeld, Grünanlagen, Ö
    • Ökologie
    • Verkehr, öffentliche Wege
    • Handel und Gewerbe B
    • Beschäftigung und Ausbildung
    • Kindergarten, Schule und Bildung
    • Stadtteilkultur
    • Sport und Freizeit
    • Gesundheit?
  1. Sind für die Handlungsfelder Ziele genannt, die erreicht werden sollen?
    Gibt es einen Zeitplan für die Realisierung? Werden dabei Beteiligte und Verantwortliche angegeben?
  2. Sind konkrete Maßnahmen und Projekte genannt, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen? Ist die Finanzierung ersichtlich?
  3. Bietet das integrierte Handlungsprogramm und seine Durchführung Anreiz für Investoren?
  4. Gibt die Kommunalpolitik (Rat der Stadt, ggf. Ortsbeirat) dem Programm die erforderliche politische Rückendeckung? Wird die Erneuerung dieses Gebietes in die gesamtstädtische Entwicklung einbezogen?
  5. Erweist sich das integrierte Handeln der beteiligten Personen und Institutionen als ein „lernendes System“? Kommt es zu sichtbaren Erfolgen durch Monitoring bzw. begleitende Evaluation?

2. Der Leitbegriff „Beteiligung der örtlichen Akteure“

Die örtlichen Akteure sind die Menschen und Organisationen, die in dem Gebiet leben bzw. dort arbeiten.
Die Bewohnerschaft in einem Gebiet, für das ein besonderer Entwicklungsbedarf festgestellt wurde, ist fast immer keine gewachsene Einheit mehr; die dort länger Ansässigen bilden meist eine Minderheit, sie sind voller Abneigung gegen die Veränderungen in „ihrem“ Wohnquartier. Ein großer Teil der MieterInnen ist vom Wohnungsamt zugewiesen und hat sich dieses Wohngebiet nicht selber gesucht. Die Fluktuation ist hoch. Hier wohnen anteilmäßig mehr Erwerbslose, mehr Sozialhilfeabhängige, mehr Migrantenfamilien als im Durchschnitt der Stadt. Die BewohnerInnen leben in unterschiedlichen Milieus und Submilieus, die sich untereinander Halt und Hilfe geben, die sich aber gegeneinander abgrenzen, gelegentlich mit deutlicher Aggression. Eine Verständigung der Gruppierungen, der Ethnien und Kulturen ist schon aus sprachlichen Gründen schwierig.
Die örtlichen Vereine haben meist Nachwuchssorgen, ihre Mitglieder kommen fast nur aus den traditionellen Milieus des Quartiers. Viele Geschäfte und Betriebe am Ort mussten aufgeben, die Nahversorgung ist schlecht gesichert.
Angesichts einer derartigen sozialen Situation beginnt eine Beteiligung der BewohnerInnen an der Entwicklung des Stadtteils auf der unteren Ebene der informellen, alltäglichen Begegnung. Hier hat die professionelle Gemeinwesenarbeit eine wichtige Aufgabe: Sie gibt, von außen kommend, Impulse zur Kommunikation. Die Straße, der Hof, der Spielplatz, die Grünanlage werden Orte des Kontaktes und des Erlebens: „Hier bin ich bekannt, hier werde ich gegrüßt“. Hier werden untereinander die Themen des Alltags beredet: Kindererziehung und Partnerschaftsprobleme, Ärger mit dem Vermieter und Sorgen um die Gesundheit sind die Lebensfragen, die im small talk auf der Straße oder im Hof in einen sozialen Kontext gestellt werden. Dabei können Grenzen der Milieus durchlässig werden. Es kann Aufmerksamkeit füreinander und Nachbarschaftshilfe entstehen. Es wächst dabei auch die soziale Kontrolle, die notwendige Kehrseite einer Verantwortlichkeit für die eigene Wohnumgebung. Der politisch so aufgeladene Begriff „Bewohnerbeteiligung“ wird praktisch zunächst in der Beteiligung am Kommunikationsprozess in der Nachbarschaft. Damit beginnt der Diskurs darüber, „wie wir hier leben“ bzw. „wie wir hier leben wollen und was sich ändern muss“. Gemeinwesenarbeit schafft die Kontakte und besorgt Anlässe, sie gibt die Anregungen, dass dieser Prozess beginnt. Schulen und Kindergärten insbesondere mit ihrer Elternarbeit, Jugendzentren und Stadtteilbibliotheken, Kirchen und Religionsgemeinschaften können Anstöße geben zu einer Begegnung der Milieus, zum Austausch und Überwindung von Fremdheiten.
Auf einer nächsten Ebene werden Nachbarn einbezogen in den förmlichen Planungsprozess: Abgefragt und zur Diskussion gestellt werden die Wünsche, Ideen, Ärgernisse und Kritiken im Blick auf die unmittelbare Wohnumgebung: Spielmöglichkeiten, Gefährdungen der Kinder, Grünanlagen, parkende Pkws, Gelegenheiten zum informellen Treff, die Situation im Kindergarten und auf dem Schulhof - für die hier anstehenden Themen haben die BewohnerInnen eine besondere Kompetenz.
PlanerInnen und GemeinwesenarbeiterInnen müssen primär zuhören können. Fachleute aus der Verwaltung, z.B. vom Grünflächen- oder Verkehrsamt, wenn sie dann zu einem späteren Zeitpunkt hinzugezogen werden, müssen sich darauf konzentrieren, wie die Ideen der „Alltagskompetenz“ realisiert werden können und nicht, wie die BewohnerInnen von den eigenen Fachplanungen zu überzeugen sind.
Die nächsthöhere Ebene betrifft den Stadtteil als ganzen. Bewährt haben sich „Werkstätten“ an einem Wochenende, etwa in Art einer Zukunftswerkstatt, wo auf eine Phase der Kritik an der gegenwärtigen Situation eine nächste Phase folgt, in der Ideen und Vorschläge, aber auch Bereitschaft zur Aktivität gesammelt werden.
Wie soll die Beteiligung der Bewohnerschaft institutionalisiert werden und damit eine verbindliche Form finden? Man kann drei Typen von Beteiligungsgremien unterscheiden:

  • Zum einen gibt es Arbeitsgruppen für räumliche Teilgebiete der Quartiersentwicklung, also für die erwähnten Plätze und Wohnumfeld, aber auch für bestimmte Teilaspekte, z.B. die Situation und Bedürfnisse von Kindern oder Jugendlichen, die Einkaufsmöglichkeiten, die Verkehrsanbindung o.a. In Arbeitsgruppen kommen die unmittelbar Betroffenen, also die Anwohner einer Wohnumgebung oder die Fachleute für bestimmte Fragen wie Kinderarbeit, Verkehr, Geschäftsleben zusammen. Arbeitsgruppen bringen ihre Ergebnisse in übergeordnete Gremien ein, in denen der Stadtteil insgesamt verhandelt wird.
  • Zum anderen gibt es das Stadtteilforum. Seine Aufgabe ist die Umsetzung und Weiterentwicklung des Handlungsprogramms. Hier geht es also um den Stadtteil insgesamt. Deshalb ist dies das wichtigste, zentrale Gremium. Die Arbeitsgruppen leisten häufig die Vorarbeit. Kennzeichnend für das Stadtteilforum ist, dass es stadtteilöffentlich tagt: Jeder und Jede, der und die hier wohnen oder arbeiten, ist eingeladen, es wird sogar darauf geachtet, dass Einladungen und Materialien in verschiedenen Sprachen verteilt werden. Politiker und MitarbeiterInnen aus der Verwaltung werden hinzugezogen, allerdings muss die Moderation darauf achten, dass die BewohnerInnen nicht durch Expertenwissen dominiert werden („das geht nicht“ oder „das geht nur so, wie wir es geplant haben“).

Es hat sich bewährt, wenn in solchen offenen Versammlungen nach dem Konsensprinzip gearbeitet wird: Die Beteiligten (und eine darauf ausgerichtete Moderation!) achten darauf, gemeinsame, übereinstimmende Positionen herauszuarbeiten und ggf. sich auf Kompromisse zu verständigen. Darauf beruht die Legitimation und das politische Gewicht eines solchen Gremiums, dass sie nach außen, den politischen Gremien (Stadtrat, ggf. Bezirksrat) gegenüber die gemeinsamen Vorstellungen der lokalen Akteure vertritt. Die politischen Gremien können dann nicht so leicht über deren übereinstimmenden Willen hinweggehen. Sollte gelegentlich trotz wiederholter Bemühungen kein Konsens gefunden werden können, müssen unterschiedliche Positionen nach außen vertreten werden. Das entspricht dann der tatsächlichen Situation besser, als wenn nur eine Position durch Abstimmung erreicht wird. Abstimmungsniederlagen in derartigen Bürgerversammlungen können dazu führen, dass die Unterlegenen sich aus der weiteren Mitarbeit herausziehen und Spaltungen vertieft werden. Demgegenüber ist eine auf Konsens gerichtete Arbeit, bei der Abstimmungsentscheide nicht vorgesehen sind, eher geeignet, die diversen Gruppierungen und Milieus im Stadtteil zusammenzuführen.

  • Zum dritten gibt es Fachausschüsse mit gewählten bzw. delegierten Vertretern aus der Bewohnerschaft, der Geschäftsleute, der Politik, den von außen kommenden Investoren u.a. Hier werden Entscheidungen getroffen, für die eine spezifische Fachlichkeit gefordert ist, ein Terminplan eingehalten werden und ggf. Vertraulichkeit gewahrt werden muss - Voraussetzungen, die in einer offenen Bürgerversammlung nicht gegeben sind. Hier geht es z.B. um Investitionsentscheidungen im Wohnungsbau, um Jugendhilfeplanung, Wohnungsvergabe. Es ist wichtig, dass VertreterInnen der Bewohnerschaft auch bei derartigen wichtigen Entscheidungen beteiligt sind, auch wenn in solchen Fachgremien ein sehr disziplinierter und sachlichen Verhandlungsstil üblich ist. Die Moderation sollte darauf achten, dass durch die Arbeitsform die VertreterInnen der Bewohnerschaft nicht ausgegrenzt werden. Das Stadtteilforum muss aufpassen, dass es durch die Fachausschüsse, die häufig direkt mit der Verwaltung verhandeln, nicht überspielt wird.

Noch sind die kommunalen Verwaltungen und die leitenden MitarbeiterInnen in den größeren Firmen auf eine effektive Mitwirkung der „Laien“ selten eingestellt. Zugelassen werden meistens sog. „Beteiligungsschleifen“, wo die Fachleute ihre Pläne vorführen. Sie haben selber schon Alternativen durchdacht, sich für die beste entschieden, sie haben mögliche Einwände reflektiert und Gegenargumente gefunden. Wenn nun von der Bewohnerschaft oder von einem Stadtteilforum Einwände kommen oder Alternativen vorgeschlagen werden, haben sie darauf schon eine Antwort parat. Im Programm „Soziale Stadt“ werden die BewohnerInnen aber als „Koproduzenten“ bezeichnet, die gebraucht werden, damit staatliche Leistungen effizient erbracht werden. Die BewohnerInnen sind die Experten für ihre eigenen Angelegenheiten. Deshalb müssen Pläne in einem gemeinsamen, ergebnisoffenen Prozess entstehen. Dabei haben alle Beteiligten viel zu lernen.
Allerdings gibt es gegensätzliche Interessenlagen, die in sich konfliktträchtig sind. So ist z.B. der sog. Milieuschutz ein Thema, das nicht selten zu erheblichen Konflikten führt. Dabei geht es um Folgendes: Eine Aufwertung der baulichen Substanz eines Gebietes führt in der Regel zu Mietsteigerungen, eine Entwicklung, die von einem Teil der Bewohnerschaft akzeptiert wird, weil sie mit merklichen Verbesserungen der Wohnqualität verbunden ist. Auch die meisten Hauseigentümer und örtlichen Geschäftsleute plädieren für eine solche wohnungswirtschaftliche Aufwertung. Ein anderer Teil der Bewohnerschaft ist aber gerade wegen geringer Mietbelastungen in dieses Viertel gezogen und will oder kann eine Mieterhöhung nicht tragen. Diese BewohnerInnen setzen sich dann gegen Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, u.U. besonders gegen einen Abriss preiswerten Wohnraums ein. Sie wollen aber auch nicht in einen anderen Stadtteil umziehen und ihre gewachsene Milieubindung aufgeben. Milieuschutz meint die politisch abgesicherte Zusage, dass bei der Durchführung des Programms „Soziale Stadt“ niemand gegen seinen Willen sein Milieu verlassen muss. Eine solche Zusage hat den Vorteil, dass sie dann, wenn sich in einem Stadtteil erhebliche Widerstände gegen das Programm entwickeln, Ängste und Verunsicherungen, offene und latente Proteste dämpfen kann und eine soziale Atmosphäre schafft, in der Kooperation möglich wird. Zu realisieren ist Milieuschutz durch eine deutlich politisch subventionierte Miete im sozialen Wohnungsbau, durch Prüfung, inwieweit Wohngeldanspruch besteht und möglicherweise durch eingeschränkte Standards bei Modernisierungen, ggf. durch individuelle Beratung der MieterInnen, z.B. über Umzugsbeihilfen. Freilich muss in den Versammlungen und Gremien des Gebietes sowie auf gesamtstädtischer politischer Ebene entschieden werden, ob und inwieweit ein Milieuschutz gewollt wird und ein Ziel des Programms in diesem Wohngebiet sein soll.
Das Problem wird dadurch verschärft, wenn in dem Wohngebiet der Anteil an sog. Belegrechtswohnungen besonders hoch ist, wenn es also dort besonders viele Wohneinheiten gibt, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert wurden und für die in einer bestimmten Frist die Wohnungen vom Wohnungsamt vergeben werden, vorzugsweise an Personen, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine Chancen haben. Ein hoher Anteil an Belegrechtswohnungen bedeutet aber auch einen hohen Anteil an BewohnerInnen mit geringem Einkommen, oft mit sozial unangepassten Verhalten. Es stellt sich dann die Frage, inwieweit eine Reduzierung des Anteils an Belegrechtswohnungen ein wichtiges Teilziel für ein Programm „Soziale Stadt“ darstellt,- wobei jedenfalls sozial verträgliche Lösungen gefunden werden müssen.
Ein entsprechendes Problem erwächst aus einem relativ hohen Anteil von MigrantInnen und AussiedlerInnen, besonders dann, wenn diese speziell in einigen, bestimmten Straßenzügen wohnen. Auch hier muss eine Zielsetzung für das Gebiet erarbeitet werden, die allerdings in eine gesamtstädtische Planung eingebunden werden muss. Es kann nicht angehen, Belastungen aus einem Stadtteil nur in einen anderen zu verlagern.
Es gibt für die genannten Probleme keine inhaltlichen Musterlösungen, keine Grenzwerte der Belastung. Für jedes Gebiet müssen Konzepte speziell nach den örtlichen Gegebenheiten erarbeitet werden. Es gibt Stadtteile mit einer langen Tradition, Armut zu bewältigen und solidarische Lösungen für Alltagsprobleme zu finden. Das Programm einer „Sozialen Stadt“ meint nicht die Verschiebung von Armutsbevölkerung, sondern die Förderung von Arbeits- und Wohnbedingungen, von Toleranz und Solidarität, die aber je nach Situation auch nicht überfordert werden darf.
Ein wichtiger Aspekt der Beteiligung der Bewohnerschaft ist darum die Beteiligung am Erwerbsleben, denn Arbeitslosigkeit, Verarmung und Armutsfolgen bringen die Abwärtsspirale immer wieder in Gang. Hier bekommt das Thema „lokale „Ökonomie“ hohe Bedeutung. Was kann getan werden? Arbeit gibt es bei Stadtteilerneuerung genug, es kommt darauf an, Arbeitslose aus dem Stadtteil einzubeziehen und die Bereitschaft dazu bei Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, dass das Arbeitsamt vor Ort eine Beratung einrichtet. Für die nachgefragten Qualifikationen sind vor Ort Weiterbildungsangebote zu konzipieren und durchzuführen, denn als sehr wichtig hat sich gezeigt, dass Qualifikation, Beratung und Vermittlung von Arbeit niedrigschwellig im eigenen Stadtteil geschieht. Die Möglichkeiten einer Beschäftigung nach dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Sozialgesetz bzw. durch europäische Förderung müssen durchdacht werden. Die Gründung sozialer Betriebe sollte phantasievoll gewagt werden, sog. Quartiersbetriebe für Reinigung, Grünflächengestaltung, Umzüge, Renovierungen, Hausmeistertätigkeiten und andere Dienstleistungen haben sich bewährt. Mit potentiellen Existenzgründern sind Förderungschancen zu diskutieren, dabei kann man an Stadtteilwerkstätten, Gewerbehöfe und dergl. denken.
Zur lokalen Ökonomie gehört auch die Ansiedlung von Betrieben und die Unterstützung der bestehenden Firmen. Die kommunale Wirtschaftsförderung muss einen Schwerpunkt in dieses Gebiet setzen. Mit den örtlichen Geschäftsleuten sind gegenseitige Hilfen und erforderliche Unterstützung seitens der örtlichen Verwaltung abzustimmen. Es kommt darauf an, Arbeitsplätze und Nahversorgung im Stadtteil zu halten oder neu einzurichten, denn die Ökonomie, die Wertschöpfung und der funktionierende Handel sind wesentliche Bestandteile einer „Sozialen Stadt“.
Weil Stadtteile inzwischen fast überall durch gegenseitige Abgrenzung unterschiedlicher Milieus geprägt sind, ist die Einführung einer milieuübergreifenden Stadtteilöffentlichkeit von hoher Bedeutung für eine wirklich „Soziale Stadt“. Dazu dienen neben besonderen Veranstaltungen wie die genannte Zukunftswerkstatt vor allem Stadtteilzeitungen in mehreren Sprachen, die Informationen über den fortschreitenden Prozess und Einladungen zu den entsprechenden Veranstaltungen sowie den Diskurs zu strittigen Themen wiedergeben. Vorteilhaft ist es dabei, Schlüsselpersonen zu Wort kommen zu lassen.

PRÜFSTEINE - WIE WIRD DAS PROGRAMM „SOZIALE STADT“ BEI UNS DURCHGEFÜHRT?

  1. Werden BewohnerInnen gefragt, wie sie ihr unmittelbares Wohnumfeld gestaltet wissen wollen? Werden ihre Ideen und Vorschläge aufgegriffen oder werden sie abgeblockt?
  2. Gibt es Veranstaltungen bzw. Projekte, die zu einer Begegnung der unterschiedlichen sozialen, ethnischen und kulturellen Milieus im Stadtteil führen? Beteiligen sich die Schulen, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen daran? Fördern Kirchen und Religionsgemeinschaften das gegenseitige Verständnis? Gibt es eine Stadtteilzeitung oder andere Medien des Stadtteildiskurses?
  3. Bestehen im Stadtteil Traditionen bzw. werden sie neu eingerichtet (z.B. Sommerfeste, Umzüge, Basare), an denen die unterschiedlichen Kulturen sich beteiligen und mit denen ein Stadtteilbewusstsein gefördert wird?
  4. Gibt es informelle Unterstützungssysteme der Nachbarn untereinander? Funktioniert die soziale Kontrolle? Werden Plätze, Höfe oder Grünanlagen zur nachbarschaftlichen Begegnung, zum Austausch und Plaudern genutzt? Gibt es genügend Kneipen, ein Stadtteilzentrum? Welche Milieus nehmen an Veranstaltungen oder informellen Kontakten teil, welche sind davon ausgeschlossen? Gibt es unsichtbare Grenzlinien im Stadtteil, die möglichst nicht überschritten werden dürfen?
  5. Gibt es altersspezifische Beteiligungsformen, weil z.B. Kinder oder ältere Leute ihre eigenen Vorstellungen haben und einbringen können?
  6. Gibt es im Stadtteil Initiativen z.B. von MieterInnen, Eltern oder andere Gruppierungen, die schon länger über den Stadtteil nachgedacht haben? Werden diese Initiativen bzw. Gruppierungen in die Planung einbezogen?
  7. Wurde eine Art „Zukunftswerkstatt“ durchgeführt, in der möglichst viele Missstände und Ärgernisse, aber auch Ideen, Vorschläge und Handlungsbereitschaft gesammelt wurde? Wurde in der Vorbereitung und Einladung darauf geachtet, dass möglichst alle Milieus sich daran beteiligen (Dolmetscher)?
  8. Gibt es ein „Bürgerforum“ o.ä.? Tagt dies öffentlich, haben alle StadtteilbewohnerInnen Zutritt und Rederecht oder gibt es gewählte VertreterInnen? Wie kommt es zu Ergebnissen, durch Abstimmung oder durch Konsensfindung? Welche Erfahrungen wurden mit dem jeweiligen System gemacht? Nehmen PolitikerInnen und MitarbeiterInnen der Verwaltung daran teil, wenn es erforderlich ist? Dominieren sie die Versammlung? Sorgt die Moderation dafür, dass ein offener, kommunikativer Prozess entsteht?
  9. Sind in den Gremien, wo über Investitionen und spezielle fachliche Fragen, ggf. vertraulich, beraten wird, Vertreter der Bewohnerschaft beteiligt?
  10. Gibt es eine verbindliche, kontinuierliche Vernetzung der LehrerInnen, SozialarbeiterInnen und anderer MitarbeiterInnen aus pädagogischen, sozialen oder kulturellen Einrichtungen? Werden dabei auch gemeinsame Aktivitäten abgesprochen?
  11. Gibt es einen Arbeitskreis der örtlichen Geschäftsleute zur Aufwertung der Nahversorgung und zur Steigerung der Attraktivität des Viertels? Gibt es Bemühungen, zusätzliche Geschäfte oder Betriebe anzusiedeln?
  12. Gibt es eine Arbeitsvermittlung und berufliche Qualifizierung im Stadtteil? Werden für die anstehenden Arbeiten Arbeitskräfte aus dem Stadtteil bevorzugt herangezogen? Werden die Fördermöglichkeiten zur Arbeitsbeschaffung und Existenzgründung ausgenutzt?

3. Der Leitbegriff „Stadtteilmanagement“

Ein so komplexer Prozess wie die Entwicklung einer „Sozialen Stadt“ bedarf einer professionellen Steuerung, nämlich des Stadtteilmanagements. In den offiziellen „Leitlinien“ des Programms ist die Einrichtung eines sog. „Quartiersmanagement“ als eine der wichtigen, nichtinvestiven Maßnahmen vorgesehen, sie kann aus den Mitteln des Programms finanziert werden. Die Kommunen gehen dabei unterschiedlich vor: Entweder werden MitarbeiterInnen der Verwaltung für die Dauer des Programms für diese Aufgabe abgestellt oder es werden Verträge mit externen Fachkräfte geschlossen.
Nicht selten werden von den KommunalpolitikerInnen illusionäre Erwartungen an die StadtteilmanagerInnen gerichtet, als könnten sie die lange Zeit verschleppten Probleme des Quartiers lösen. Das wäre aber ist nicht nur eine Überforderung des Stadtteilmanagements, sondern widerspricht grundsätzlich der geforderten Nachhaltigkeit, also der effektiven Mitarbeit der vielen Beteiligten.
Die Aufgabe des Stadtteilmanagements ist es dagegen, den Prozess des integrierten Handlungskonzeptes verantwortlich zu begleiten. Es soll „Strukturen im Stadtteil schaffen, die ein hohes Maß an Beteiligung und Engagement der lokal wirksamen Akteure und damit Synergieeffekte ermöglichen“, so heißt es in einer Empfehlung des Deutschen Institutes für Urbanistik, das mit der Auswertung des Programms „Soziale Stadt“ beauftragt ist. Diese Strukturen sollen auf Nachhaltigkeit angelegt sein, das heißt, sie sollen nach Möglichkeit über die Dauer des Programms arbeitsfähig bleiben. Das setzt voraus, dass sie möglichst selbsttragend angelegt werden und die Akteure des Stadtteils darin ihre Eigenverantwortung wahrnehmen, z.B. die Sprecherfunktion. Die Beteiligung der Bewohnerschaft darf sich nicht nur auf weniger wichtige Fragen beschränken, die Verhandlungen in den Gremien müssen z.B. von der Verwaltung ergebnisoffen geführt werden.
Solche Strukturen sind, wie schon erwähnt, die Vernetzungen der lokalen Akteure im Stadtteil, also das „Stadtteilforum“ o.ä. und die verschiedenen Arbeitsgruppen im Quartier. Man spricht hier von einer „horizontalen Vernetzung“ im Unterschied zur „vertikalen Vernetzung“. Dazu rechnen die Kommissionen und Arbeitsgruppen, in der stadtteilexterne Beteiligte zusammenkommen, also Vertreter von fördernden Institutionen, von Investoren, Betreibern und der Politik, wobei auch in solchen Gremien der Stadtteil vertreten sein muss.
Die wesentliche Aufgabe des Stadtteilmanagements ist also, die Strukturen aufzubauen und zu unterstützen, die die Planung, Durchführung und Auswertung des Programms tragen. Das beginnt damit, dass Personen und Institutionen gewonnen werden, sich an dem Prozess zu beteiligen. Es gilt, die Bewohnerschaft zu überzeugen und zu ermutigen, dass sie ihre eigenen Angelegenheiten, ihre Ideen und Vorschläge einbringt. Wichtig ist dann aber auch, Fachleute hinzuzuziehen, um für Fragen wie z.B. Einrichtung eines Stadtteilzentrums oder eines Recyclinghofes qualifizierten Rat einzuholen. Es kommt darauf an, die kommunale Verwaltung in den Prozess so einzubeziehen, dass sie nicht dominiert, aber auch sich nicht aus den Beratungen heraushält. Es müssen ferner Investoren gewonnen werden für bauliche Vorhaben oder die Gründung von Betrieben. Um Arbeitsplätze und Beschäftigungsprojekte zu finanzieren, müssen Ressourcen erschlossen werden. Um soziale Einrichtungen zu etablieren, müssen die Betreiber dafür gefunden werden. Mit den Kammern der Ärzte, Rechtsanwälte und des Handwerks ist zu verhandeln, damit sich ggf. entsprechende Praxen und Firmen im Stadtteil niederlassen.
Das Stadtteilmanagement kann man als die „treibende Kraft vor Ort“ bezeichnen. Für die lokalen Akteure ist es wichtig, dass der Prozess nicht in dem „fernen“ Rathaus, sondern in ihrem Wohnquartier selber gesteuert wird. Das Stadtteilmanagement muss „niedrigschwellig“ erreichbar sein, ein Büro im Stadtteil ist unbedingt erforderlich, möglichst in Verbindung mit Räumlichkeiten, in denen die Gremien sich treffen können.
In den diversen Arbeitsgruppen, Kommissionen und im „Bürgerforum“ o.ä. tritt das Stadtteilmanagement als eine„intermediäre Instanz“ auf. Das meint, dass es vor allem die Funktion hat, darauf zu achten, dass alle Interessenten und Beteiligten zum Zuge kommen. Das Stadtteilmanagement gewinnt die Beteiligten zum Mitwirken, es sorgt dafür, dass alle Interessen, Vorbehalte, Ideen und Vorhaben in den kommunikativen Prozess der Planung einbezogen werden. Für die Entwicklung einer „Sozialen Stadt“ kommt es geradezu entscheidend darauf an, dass alle Eigenkräfte und besonderen Chancen des jeweiligen Quartiers genutzt werden. Als „intermediäre Instanz“ steuert das Stadtteilmanagement den Prozess in der Weise, dass niemand den Eindruck hat, unbeachtet geblieben zu sein. Jeder kann sich einbringen, - und zugleich muss die erforderliche Fachlichkeit einer Stadtplanung berücksichtigt werden, es geht um die Verplanung von großen Summen öffentlicher Mittel! Da stets unterschiedliche, häufig gegenläufige Interessen beteiligt sind - bereits „die“ Bewohnerschaft besteht aus gegensätzlichen Milieus - ist „Konfliktmanagement“ eine wesentliche Aufgabe des Stadtteilmanagement, wobei das Ziel ist, immer eine möglichst weitgehende Übereinkunft unter den örtlichen Akteuren zu erreichen.
Besonders eine Moderation von Versammlungen, die auf Konsens hin angelegt sind, stellten spezifische Anforderungen. Niemand darf den Eindruck bekommen, „überfahren“ worden zu sein. Die Moderation muss Emotionalität und Spontaneität zulassen, es handelt sich ja meistens um Themen, die hoch emotional besetzt sind und nicht nur eine intellektuelle, sondern umfassende Bedeutung für die Menschen haben, die in diesem Gebiet leben. Die meisten BewohnerInnen sind den formalisierten und disziplinierten Diskussionsstil in Expertenrunden nicht gewohnt. Die intermediäre Moderation muss einen Mittelweg zwischen emotionalem Chaos und Geschäftsordnungszwängen einhalten, es darf sehr lebendig und fröhlich, muss aber auch ergebnisorientiert zugehen. Dabei zeigt sich immer wieder, wie lernfähig Menschen sind, wenn sie ihre eigenen Belange erörtern und dabei ernst genommen werden.
Neben der MediatorIn - Funktion wirkt das Stadtteilmanagement auch unterstützend für Initiativen und Projekte im Stadtteil, z.B. dadurch, dass es Ressourcen erschließt, also finanzielle Förderungsmöglichkeiten oder fachliche Beratung.
Bei den Qualifikationsanforderungen haben generelle Schlüsselqualifikationen besondere Bedeutung: Soziale Kompetenzen, Verhandlungsgeschick, ein Grundverständnis wirtschaftlicher Handlungsweisen sind Voraussetzung. Hinzu kommen Erfahrungen in mobilisierenden Planungsmethoden, methodische (und persönliche!) Befähigung zu intermediärer Arbeit und die Sichtweise eines „Generalisten“, der die Szene der unterschiedliche Gremien und Projekte überschaut und deren Denkweisen versteht.
Für die Trägerschaft des Stadtteilmanagements gibt es unterschiedliche Modelle, die - generell gesehen - alle ihre Vor- und Nachteile haben. Wichtiges Kriterium ist neben der fachlichen Qualifikation für diese noch recht neue Funktion die Unabhängigkeit, um nach allen Seiten Autorität als intermediäre Instanz zu gewinnen.

  • Zum einen kann die Stadtverwaltung die Trägerschaft für das Stadtteilmanagement übernehmen und z.B. MitarbeiterInnen aus dem Baudezernat bzw. der dortigen Planungsabteilung mit dieser Aufgabe betrauen. Vorstellbar sind natürlich auch MitarbeiterInnen aus dem Sozialdezernat oder aus dem Amt für kommunale Wirtschaftsförderung. Der Vorteil dieser Trägerschaft liegt darin, dass diese MitarbeiterInnen die Struktur und die Schlüsselpersonen in der örtlichen Politik und Administration kennen, ebenso die offiziellen und tatsächlichen Entscheidungswege. Sie haben vermutlich einen „kurzen Draht“ zu wichtigen Persönlichkeiten. Außerdem kennen sie das lokale Umfeld, sie können spezifische Empfindlichkeiten und „Fettnäpfchen“ einschätzen. Nachteilig kann sich bei dieser Trägerschaft auswirken, dass die städtische Verwaltung und Politik, die an der Lösung der Probleme mitwirken sollen, selbst noch Teil der Probleme sind oder zumindest waren: Sie waren an der Entstehung der Missstände in dem Gebiet beteiligt, sie haben ggf. deren Bearbeitung hinausgezögert. Für die Kommunaladministration gilt das Prinzip der „Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns“, das bedeutet, dass es MitarbeiterInnen der Verwaltung nicht erlaubt ist, Missstände und Probleme deutlich und öffentlich zu benennen, in die Verwaltung verwickelt ist. Es ist also die Frage nach der Unabhängigkeit eines Stadtteilmanagements zu stellen, wenn es in der Trägerschaft eines kommunalen Dezernats arbeitet.
  • Zum anderen kann ein Unternehmen der Wohnungswirtschaft, das in dem Stadtteil besonders engagiert ist, seitens der Stadt mit der Durchführung des Programms beauftragt werden, so wie im Fall einer gesetzlichen Sanierung häufig solche Unternehmen die Sanierungsträgerschaft übernommen haben. Ein solches Wirtschaftsunternehmen kann dann auch Träger für ein Stadtteilmanagement sein. Hier gibt es ähnliche Vor- und Nachteile. Auch hier ist nach der Unabhängigkeit des Stadtteilmanagements zu fragen. Entsprechendes gilt, wenn ein Wohlfahrtsunternehmen als Träger auftritt, das vermutlich auch kommunale Eigeninteressen hat.
  • Zum dritten kann mit dem Stadtteilmanagement ein unabhängiges Planerbüro beauftragt werden. Dieses Modell scheint sich inzwischen am häufigsten durchzusetzen. Der Vorteil liegt - generell gesehen - darin, dass derartige Büros sich eine spezifische Kompetenz für so eine recht neue Aufgabe erarbeitet haben. Außerdem scheint hier die Unabhängigkeit am ehesten gewahrt zu sein. Allerdings sind solche Büros auf Folgeaufträge angewiesen, was ihre Konfliktbereitschaft gegenüber kommunalen Entscheidern einschränken kann. Wenn ein Büro beauftragt wird, das in einer anderen Stadt ansässig ist, ist zudem zu fragen, wie es mit der Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten bestellt ist und mit der Bereitschaft, z.B. an abendlichen Sitzungen teilzunehmen.

So haben alle Trägermodelle Vor- und Nachteile und es ist die günstigste Lösung je nach Person und vor allem entsprechend der örtlichen Gegebenheiten zu finden. Es empfiehlt sich auch hier, die lokalen Akteure mitentscheiden zu lassen.
Das Spektrum der Kooperationspartner des Stadtteilmanagements ist sehr breit. Dazu gehören die diversen Milieus der Bewohnerschaft mit unterschiedlichen sozialen Schichtungen, ethnischen und kulturellen Zuordnungen, auch die SprecherInnen von Organisationen der MigrantInnen. In das Spektrum gehören ferner die EntscheiderInnen in den oberen Etagen von Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Dezernenten und PolitikerInnen im Rathaus, aber auch die Zuarbeitenden in den Behörden, die Pläne ausarbeiten und zur Durchführbarkeit von Ideen der Bewohnerschaft Stellung nehmen. Dazu gehören ferner LehrerInnen, PastorInnen, ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, - um nur einige Experten jeweils eines Gebietes zu nennen, die mitreden wollen und sollen. Dieses breite Spektrum setzt voraus, dass Stadtteilmanagement in verschiedenen Denkweisen und auf unterschiedlichen Sprachebenen kommunizieren kann.
Es ist klar, dass mit diesen Aufgaben eine Person völlig überfordert wäre. Das gilt nicht nur wegen der Fülle der Aufgaben und der Unterschiedlichkeit der Kontakte, sondern vor allem wegen des Erfordernisses verschiedener fachlicher Kompetenzen. Stadtteilmanagement muss in einem Team geleistet werden. Unverzichtbar ist dabei, dass in diesem Team die spezifische professionelle Kompetenz für Gemeinwesenarbeit vertreten ist. Sie ist zuständig für die Arbeit mit den lokalen Akteuren, für die Kontakte mit den diversen Milieus und Initiativen im Stadtteil, also die horizontale Vernetzung. An dieser Stelle wird eine Persönlichkeit gebraucht, die die Ausdrucksweise der Menschen im Stadtteil versteht und von ihnen als glaubwürdiger Ansprechpartner und Interessenvertreter akzeptiert wird.
Sicher ist andererseits eine planerische Kompetenz erforderlich, die vor allem für die Planungsverhandlungen mit stadtteilexternen Interessenten, Investoren, Behörden und Institutionen zuständig ist.
Häufig bilden sich sog. „Tandem-Lösungen“, d.h. personelle Kombinationen von Personen mit spezifischer Kompetenz in Gemeinwesenarbeit und in Planungsverfahren. Da die jeweiligen Besonderheiten eines Stadtteils zu berücksichtigen sind, muss die konkrete Aufteilung der Zuständigkeiten je nach Gebiet erfolgen. Es kommt aber darauf an, dass in dem Team eine Gleichrangigkeit und Gleichberechtigung besteht.
Eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Arbeit ist die politische Rückendeckung. Die Position des Stadtteilmanagements muss im politischen Grundsatzbeschluss enthalten sein, ebenso wie die Tatsache, dass ein integriertes Konzept durchgeführt wird, politisch gewollt und beschlossen sein muss. Außerdem ist eine entscheidende Voraussetzung für wirkungsvolle Arbeit im Stadtteilmanagement, dass die Kommunalverwaltung ihrerseits eine spezifische Stelle benannt hat, die federführend zuständig ist für die ämterübergreifende Zusammenarbeit mit dem Programm. Sofern für die Planung und vor allem für deren Ausführung, z.B. für die Vergabe von Geldern, die Zustimmung von Ämtern oder Abteilungen erforderlich sind, müssen diese Entscheidungen über die eine, federführende Stelle rasch herbeigeführt werden. Für die kommunale Verwaltung ist ein derartiger Handlungsansatz fast immer ungewohnt. Die Abteilungen und Ämtern sind nach spezifischen Zuständigkeiten geordnet, es herrschen hierarchische Entscheidungswege. So ein integriertes Handlungskonzept macht es unbedingt erforderlich, dass die Verwaltung damit beginnt, sozialräumlich zu denken.

Fazit

Ein wesentliches Kennzeichen des Programms „Soziale Stadt“ liegt darin, dass die Entscheidungsträger der lokalen Politik, Administration und Wirtschaft tatsächlich Entscheidungsmacht an die örtlichen Akteure abgeben. Nur dann können die Menschen, die in einem Stadtteil wohnen oder arbeiten und die überwiegend unter der bisherigen „Abwärtsspirale“ gelitten haben, den Eindruck gewinnen, dass sie an der „Aufwärtsspirale“ beteiligt sind. Dabei geht es wie in allen politischen Prozessen um Macht bzw. um Neuverteilung von Gestaltungsmacht. Dass eine derartige Machtverschiebung hin zu den örtlichen Akteuren real stattfindet, kann man an drei Anzeichen erkennen:
Die Arbeitsweise einer federführenden Stelle, über die die Kooperation des Stadtteilmanagements mit der Verwaltung läuft, ist ein wichtiges Anzeichen dafür, ob ein Programm „Soziale Stadt“ tatsächlich gewollt wird. Ein anderes ist die Form der Zusammenarbeit mit den kommunalen politischen Gremien, Stadtrat und dessen Fraktionen, ggf. auch Bezirksrat o.ä. Sicher müssen wesentliche Entscheidungen diesen Gremien vorbehalten bleiben, es kommt aber darauf an, inwieweit sich diese Gremien auf das integrierte Handlungskonzept einlassen und sich als ein Teil der kommunikativen Planung begreifen. Das zeigt sich übrigens auch darin, dass die Politik bereit ist, in der begleitenden Evaluation bzw. im Monitoring den eigenen, sicher nicht unerheblichen Anteil am Gelingen eines Programms überprüfen zu lassen. Eine wissenschaftliche Auswertung von Politikerinteressen und -entscheidungen ist allerdings selten und wäre ein mutiger Schritt. Ein dritter dafür, dass ein Programm „Soziale Stadt“ tatsächlich gewollt ist, ist der sog. „Stadtteilfond“, also ein Betrag, über den ein Gremium der lokalen Akteure z.B. das „Bürgerforum“ o.ä. entscheiden kann und der höher ausgestattet ist als nur eine Portokasse, sondern aus dem Projekte im Stadtteil finanziert werden können.
Ob das Programm „Soziale Stadt“ eine reale Chance hat, liegt also primär daran, ob es gelingt, die lokalen Akteure zur Mitarbeit zu gewinnen. Entscheidend ist aber auch das tatsächliche Kooperationsverhalten von Verwaltung und Politik, wofür die Finanzen einen wichtigen Indikator abgeben.

PRÜFSTEINE - WIE WIRD DAS „PROGRAMM „SOZIALE STADT“ BEI UNS DURCHGEFÜHRT?

  1. Ist für die Dauer des Programms „Soziale Stadt“ Stadtteilmanagement eingerichtet? Befindet sich dessen Dienstsitz in dem betreffenden Gebiet? Ist das Büro mit den technischen Erfordernissen ausgestattet? Wie oft ist das Büro geöffnet?
  2. Ist das Stadtteilmanagement durch einen Beschluss des Rates geschaffen worden? Ist es durch ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren abgesicherten?
  3. Gibt es in der Stadtverwaltung eine Stelle, die federführend zuständig ist für die Kooperation mit dem Stadtteilmanagement? Können über diese Stelle Beschlüsse der Verwaltung zügig herbeigeführt werden?
  4. Ist das Stadtteilmanagements mindestens mit zwei Personen besetzt? Sind dabei die Qualifikationen für Gemeinwesenarbeit und für Stadtplanung berücksichtigt? Sind die Stellen so positioniert, dass die Beteiligten gleichberechtigt zusammenarbeiten können?
  5. Entspricht die Arbeitsweise des Stadtteilmanagements dem intermediären Ansatz? Gelingt es ihm, alle Potentiale im Stadtteil in den Prozess zu integrieren? Haben alle Beteiligten den Eindruck, dass ihre Anliegen ernstgenommen und berücksichtigt werden? Gelingt die Regulierung von Konflikten so, dass weitere Kooperation gewährleistet ist?
  6. Wird das integrierte Handlungskonzept durch externe Ressourcen (finanzielle Förderung, fachliche Beratung) genügend unterstützt?
  7. Wurde ein „Stadtteilfond“ eingerichtet?
  8. Zusammenfassend: Entsteht insgesamt ein soziales Klima in dem Stadtteil, das durch Kooperation, wachsende Eigenverantwortung und das Bewusstsein geprägt ist, dass eine deutlich erkennbare Aufwärtsentwicklung eingesetzt hat?