Auf dem Weg zur Bürgerkommune - Konzeption des Bezirksamtes Lichtenberg zur Gemeinwesenentwicklung

Fortentwicklung des Gemeinwesens durch Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, Vernetzung der sozialen und kulturellen Angebote von öffentlichen und freien Trägern in den Stadtteilen des Bezirkes sowie Stärkung des stadtteilbezogenen Handelns der bezirklichen Verwaltung

Kontakt:

Bernt Albrecht, Bezirksamt Berlin-Lichtenberg, Tel.: 030 - 902963593, eMail: gemeinwesenentwicklung@ba-libg.verwalt-berlin.de

, Internet: http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik/gemeinwesen.html

Redaktion:

Herr Albrecht, Frau Bauroth, Herr Fritsch-Hinz, Herr Güttler-Lindemann, Herr Henke (bis 31.12.04), Frau Lompscher, Herr Neander, Frau Dr. Neumann, Herr Reich, Herr Roll, Herr Dr. Scheil ( bis 31.12.04)

Unter Mitwirkung von Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Gesundheitsamt, Plan- und Leitstelle, Jugendamt, Sozialamt, Stadtplanung, Steuerungsdienst

Überarbeiteter Entwurf Stand September 2005


Vorwort

Nachdem im August 2004 der erste Entwurf einer Konzeption zur Zukunft des Gemeinwesens in Lichtenberg vom Bezirksamt veröffentlicht worden ist, hat eine intensive Diskussion eingesetzt. Einige Foren und Veranstaltungen haben hierzu stattgefunden. Viele Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung haben sich damit befasst. Auch mehrere schriftliche Anregungen sind beim Bezirksamt eingegangen.

Dies zeigt, dass mit der Konzeption wichtige Fragen der bezirklichen Entwicklung angesprochen worden sind und das Angebot zur Diskussion angenommen wurde.

In die überarbeitete Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung sind viele Kritiken und Anregungen aus der öffentlichen Diskussion eingeflossen. Die Zielstellungen sind klarer formuliert, die Ausgangsbedingungen und bereits bestehende positive Ansätze in Lichtenberg werden deutlicher herausgearbeitet. Die Aufgaben für die künftigen Kommunikations- und Entscheidungsprozesse auf Stadtteilebene werden konkreter beschrieben.

Das Bezirksamt wünscht sich für die konkretisierten Überlegungen weiterhin eine breite Resonanz im politischen Raum, bei den Trägern der Gemeinwesenarbeit und bei den interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Der Diskussionsprozess über die Aufstellung Konzeption wird durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung abgeschlossen. Die Umsetzung der Konzeption wird jedoch nur gelingen, wenn der begonnene Dialog kontinuierlich fortgesetzt wird. Die Entwicklung des Gemeinwesens ist ein dynamischer Prozess. Das Bezirksamt wird künftig jährlich über den Stand der Umsetzung und dabei auch über Aktualisierungs- und Fortschreibungsbedarf berichten.

Berlin-Lichtenberg
September 2005
Christina Emmrich Katrin Lompscher
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin 1


Inhalt:


1 Einleitung

Mit der vorgelegten Konzeption gibt das Bezirksamt Impulse für die zukünftige Entwicklung des bezirklichen Gemeinwesens. Mit dem Begriff Gemeinwesen wird hier die Gesamtheit aller sozialen und kulturellen Angebote und Aktivitäten zusammengefasst.

Eine wesentliche Leitlinie der Lichtenberger Kommunalpolitik ist die Stärkung des sozialen Zusammenhalts der Gesellschaft im Bezirk. Auch im Zielsystem der Lokalen Agenda Berlin, der BerlinStudie und des kommunalen Handlungsprogramms „besser Leben in Lichtenberg“ ist dies ein zentrales Anliegen. Die Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung dient der Umsetzung der bezirklichen sozialen und kulturellen Ziele.

Vor dem Hintergrund einer differenzierten Entwicklung in den Stadtteilen Lichtenbergs strebt das Bezirksamt an, die Bürgerinnen und Bürger umfassend in die kommunalen Entscheidungen einzubeziehen. Angesichts bestehender und weiter zunehmender finanzieller Restriktionen wird das Ziel verfolgt, öffentlich finanzierte soziale und kulturelle Einrichtungen, Dienste und Angebote weiterzuentwickeln und nachhaltig zu sichern.

Das staatliche Aufgabenverständnis wandelt sich; von freien Trägern und gewerblichen Anbietern wird erwartet, dass sie bisher von der öffentlichen Hand erbrachte Leistungen effizienter und kostengünstiger erbringen. Wesentliche Aufgabe öffentlicher Verwaltung soll die Gewährleistung der bedarfs- und qualitätsgerechten Leistungserbringung werden. Zugleich gibt es schon seit längerem auf vielen Ebenen Bestrebungen, bürgerschaftliches Engagement verstärkt mit dem kommunalen Handeln zu verknüpfen.

Der Bezirk Lichtenberg hat seit der Fusion 2001 eine Entwicklung zu mehr Stadtteilorientierung im kommunalen Handeln eingeleitet. Mit der Einrichtung des Stadtteilmanagements und der Etablierung lokaler Netzwerke von Trägern sozialer und kultureller Angebote soll den differenzierten Anforderungen und Bedarfen in den unterschiedlichen Stadtteilen besser entsprochen werden.

In diesem Kontext greift diese Konzeption bereits bestehende innovative Ansätze und positive Erfahrungen auf, entwickelt neue Ideen und macht Vorschläge zur Sicherung der kontinuierlichen und nachhaltigen Entwicklung des Gemeinwesens in Lichtenberg.

Ziel dieser Konzeption ist es, einen gemeinsamen Handlungsrahmen für die Träger von Gemeinwesenaktivitäten anzubieten, die bezirkliche Steuerung in Hinblick auf Stadtteilbezug und Abteilungskooperation zu verbessern und die Tätigkeit des bezirklichen Stadtteilmanagements entsprechend neu auszurichten.

Zu dem soll eine Grundlage für eine regionale Mittelbereitstellung unter Mitwirkung der Lichtenberger Bürgerinnen und Bürger (Bürgerhaushalt) geschaffen werden. Das Bezirksamt sieht seinen Aufgabenschwerpunkt in der Planung, Steuerung und dem Controlling und beachtet dabei das Subsidiaritätsprinzip. Darüber hinaus wird es selbst weiterhin als Träger eigener Angebote auftreten. Die Förderung und Unterstützung einer verstärkten Selbstorganisation in der Gesellschaft als Bürgerkommune ist hierfür unverzichtbar. Aufbauend auf bereits vorhandenen Instrumenten und Strukturen soll der Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen Akteuren in den Lichtenberger Stadtteilen verstetigt und verbindlich gestaltet werden.

Für die Konkretisierung, Fortschreibung und Umsetzung des Konzeptes wird ein Dialogverfahren dauerhaft etabliert werden, in dem alle relevanten Akteure – Politik, Bürgerinnen und Bürger, Träger und gesellschaftliche Gruppen, Bezirksverwaltung – gestaltend mitwirken können.


2 Die bezirklichen Leitziele

Eine nachhaltige Politik wird durch ökologische, ökonomische und sozial-kulturelle Ziele1 bestimmt, wie diese im Bezirk Lichtenberg u.a. im kommunalen Handlungsprogramm „besser Leben in Lichtenberg“ konkretisiert wurden. Die nun vorgelegte Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung konzentriert sich auf soziale und kulturelle Ziele, Chancengerechtigkeit sichern, Solidarität in der Gesellschaft stärken, vor Gewalt schützen, Gleichstellung und Partizipation fördern.

Eine intakte Sozialstruktur in den Stadtteilen ist von hoher Bedeutung für ein solidarisches Miteinander, für das Funktionieren von Gesellschaft vor Ort. Um den sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen herzustellen und zu sichern, bedarf es einer integrierten Stadtentwicklungsstrategie. Die soziale Infrastruktur und das Gemeinwesen einer Kommune müssen nachhaltig gesichert sein und kontinuierlich fortentwickelt werden.

Dazu müssen hinreichende Ressourcen in finanzieller, sachlicher und personeller Hinsicht dauerhaft zur Verfügung stehen.

Bereits 2001 hat das Bezirksamt für den Fusionsbezirk Ziele zur Orientierung an Konzepten für soziale Stadtentwicklung, für Zielgruppen übergreifende Projekte und für Nachbarschaft betonende Ansätze formuliert. Sozialstrukturelle Gewichtung der Angebote nach Zielgruppen, Altersklassen, Nationalitäten und Versorgungsgrade sollte diese Ansätze unterstützen. Allen Zielen zugrunde liegt die Ausrichtung auf die Lebenssituation von Mädchen und Frauen und die interkulturelle Öffnung aller Einrichtungen und Dienste.

2.1 Lichtenberg als attraktiver Lebens- und Wohnort

Lichtenberg ist ein Wohnort des generationsübergreifenden Wohlbefindens und ein Dienstleistungsstandort mit hoher Kompetenz insbesondere im sozialen und medizinischen Sektor, den es zu erhalten und auszubauen gilt.

Vor dem Hintergrund der seit 1990 stark gesunkenen und sich derzeit wieder stabilisierenden Einwohnerzahlen sind die Aktivitäten des Bezirksamtes darauf gerichtet, sowohl für die ansässige Bevölkerung als auch für Zuziehende attraktive Lebensbedingungen im Bezirk zu schaffen. Dazu zählt ein vielfältiges Angebot an sozialen und kulturellen Einrichtungen. Der sich vollziehende Wandel des Altersaufbaus der Bevölkerung erfordert hier inhaltliche Neuorientierungen.

Lichtenberg wird seinen Ruf als Bildungsstandort mit einem bedarfsgerechten Angebot an Kindertagesstätten und Schulen auf hohem qualitativem Niveau erhalten und weiter entwickeln und alle Anstrengungen darauf ausrichten, die Hochschulen im Bezirk zu halten und eine Vernetzung mit bezirklichen Aktivitäten anzuregen.

Soziokulturelle Zentren sind eine Grundlage der Entwicklung Lichtenbergs zur Bürgerkommune; sie ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern eine generationsübergreifende Begegnung und Beteiligung am kommunalen Geschehen. Sie erleichtern durch ihre Vernetzungsaktivitäten den Zugang zu lokalen sozial-kulturellen Angeboten.

Sie können durch ihre lokale Verankerung wichtige „Frühwarnfunktionen“ bei bestimmten Problemlagen übernehmen. Sie geben Unterstützung bei Bürgerengagement und Selbsthilfe. Nicht zuletzt können sie bei lokalen Aktivitäten des Bezirksamtes Information und Kommunikation verbessern helfen.

2.2 Auf dem Weg zur Bürgerkommune in Lichtenberg

2.2.1 Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Im Bezirk Lichtenberg wird bereits seit langem eine Kommunalpolitik gemacht, die Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungen nicht nur als Betroffene sondern als Beteiligte einbezieht. Transparentes Handeln der Verwaltung und Schaffung bzw. Förderung von Beteiligungsmöglichkeiten sind dafür die wesentlichen Voraussetzungen.

Eine besondere Bedeutung hat dabei die Unterstützung und Würdigung bürgerschaftlichen Engagements.

Die Angebote für die Bürger, sich über die Entwicklung ihres Stadtteiles zu informieren, diese mitbestimmen zu können, Maßnahmen zu initiieren und Entscheidungen des Bezirksamtes, der BVV oder auch von anderen Entscheidungsträgern zu beeinflussen, sind weiter auszubauen.

Die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen und Dienste freier und öffentlicher Träger sollen ermutigt und unterstützt werden, ihre eigenen Interessen in die Gestaltung sozialer Dienstleistungen einzubringen.

Eine nachhaltige Entwicklung bürgerschaftlichen Engagements braucht auch Begleitung, Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit Lichtenberger Bürgerinnen und Bürger. Ehrenamtliche zu begleiten, zu motivieren und zu qualifizieren kann häufig eine professionelle Aufgabe sein.

2.2.2 Bürgerhaushalt durch Partizipation

Der bezirkliche Haushalt soll künftig in einem partizipativen Verfahren zustande kommen, in dem Bürgerinnen und Bürger über ihre Prioritäten bei der Verwendung eines Teils der öffentlichen Mittel votieren, bevor die BVV ihre Entscheidung über den Entwurf des bezirklichen Haushaltsplanes trifft. Das Bürgervotum kommt in einem Verfahren eigenständiger Willensbildung zustande, das parallel zur institutionellen Haushaltsplanaufstellung verläuft und mit ihm kooperativ verbunden ist. Der beratenden Funktion der Bürgerbeteiligung wird hohes Gewicht beigemessen. Mit der Bündelung der Kompetenzen von Politik, Verwaltung und von Bürgerinnen und Bürgern fließt der Sachverstand aller drei beteiligten Seiten in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung ein.

Ein partizipativer Haushalt bedeutet weiter:

  • eine öffentliche Auseinandersetzung über Bedarfe, Ressourcen und zukünftige Entwicklungen
  • Transparenz in die Haushaltssituation und –entscheidungen zu bringen,
  • Verantwortung zu stärken,
  • Motivation zur Mitwirkung zu fördern und
  • Gestaltungsmöglichkeiten zurück zu gewinnen.

Die Akzeptanz eines partizipativen Ansatzes bei der Haushaltsplanaufstellung bei Bürgerinnen und Bürgern, in der Politik und in der Verwaltung wird davon abhängen, wie konkret einzelne konzeptionelle Bausteine beim Aufbau eines „Bürgerhaushaltes“ dargestellt und diskutiert werden. Eine externe Beratung und Begleitung durch Fachleute ist hier unabdingbar. So müssen, um nur einige Beispiele zu nennen, Produkte und Leistungen, Gestaltungsspielräume im Haushalt, Konzeptionen für Kontrollmöglichkeiten der Zielerreichung ermittelt und relevante Entscheidungsträger von Beginn an eingebunden werden.

2.3 Gleichstellung fördern

2.3.1 Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming bedeutet, dass die Erkenntnis einer gesellschaftlich erworbenen Geschlechteridentität (Gender) Bestandteil des normalen Handlungsmusters (Mainstreaming) einer Organisation und ihrer Akteurinnen und Akteure wird, und bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen sind.

Gender Mainstreaming ist eine Strategie zur Herstellung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Damit Entscheidungen auf Chancengleichheit von Frauen und Männern überprüft werden können, müssen diese transparent und plausibel gemacht werden. Somit ist Gender Mainstreaming auch eine Strategie zur Stärkung von Demokratie und Partizipation.

Gender Mainstreaming als Strategie bedeutet für den Bezirk Lichtenberg, dass die Lebensrealität von Frauen und Männern bei allen kommunalen Entscheidungen und in der eigenen Organisation zu berücksichtigen ist. In den Bereichen Jugend und Stadtplanung werden hierzu spezielle Pilotprojekte durchgeführt. Mehr Geschlechtergerechtigkeit bei der Verteilung finanzieller Ressourcen soll künftig durch Gender Budgeting erreicht werden.

2.3.2 Integration von Menschen mit Behinderungen2

Die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung ist ein wesentliches Ziel des Handelns der Berliner Behörden. Der Bezirk Lichtenberg setzt sich folgende Ziele für die Integration von Menschen mit Behinderungen:

  • Entwicklung von Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung, Abbau von sozialer und gesundheitlicher Benachteiligung
  • Aktive Teilnahme von behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinschaft / Kommune
  • Kompensation körperlicher und psychischer Handicaps durch besondere soziale Leistungen sowie Beratungs- und Betreuungsangebote
  • Hilfe bei der Vermittlung von behinderten Menschen in Beschäftigung und Beruf
  • Gestaltung einer behindertengerechten (barrierefreien) Umwelt in den Bereichen Beruf, Wohnen, Verkehr, Freizeit etc.

2.3.3 Interkulturelle Öffnung3

Interkulturelle Öffnung versucht die wechselseitige Integration und die Gleichberechtigung unterschiedlicher ethnischer und kultureller Gruppen durch kulturelle Übersetzungsarbeit zu ermöglichen und Partizipationsmöglichkeiten in allen gesellschaftlichen Teilbereichen zu erschließen. Dabei werden die unterschiedlichen kulturelle Orientierungen und Lebensweisen von Individuen und Gruppen anerkannt und ihnen Geltung verschafft.

Beim öffentlichen wie bei den freien Trägern soll die Fähigkeiten gestärkt werden, mit kultureller Vielfalt und den damit verbundenen unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessenlagen kompetent umzugehen sowie Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und wechselseitiger Stereotypisierung durch offenen Diskurs und Demokratieerziehung entgegen zu steuern.

Das Bezirksamt wird im Rahmen seiner Planungsverantwortung sicherstellen, dass die gleichberechtigte Teilhabe aller Minderheiten an den Diensten, Einrichtungen und Angeboten möglich ist und Eigeninitiative und Selbsthilfe gefördert und die Netzwerke verschiedener kultureller Gruppen unterstützt werden.

Die bezirklichen Handlungsschwerpunkte gehen davon aus, Zuwanderung/Zuwanderer als Chance zu begreifen, die Ressourcen zu nutzen und die junge Generation der Zugewanderten als Potential zu sehen.

2.4 Effizienter Einsatz von Ressourcen

2.4.1 Verbesserung der Zielgenauigkeit

Die öffentliche Finanznot und der Modernisierungsbedarf staatlichen Handelns erfordern gleichermaßen, dass auch auf bezirklicher Ebene alle Aktivitäten und Neuordnungsmaßnahmen konzentriert ineinander greifen.

Dabei sind vor allem die Verbesserung der Zielgenauigkeit, die Ressourcenbündelung, die Bürgerorientierung und die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements wesentliche Ziele des Bezirkes Lichtenberg.

Die derzeit vorhandene Struktur an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen ist nicht nur das Ergebnis systematischer Planung. Das Engagement Einzelner, Zufälligkeiten, zeitweilig nutzbare Förderinstrumente, (zu) schnelle Reaktionen auf soziale „Brennpunkte“, finanzielle Engpässe und partikulare Interessen waren oft die Gestalter des heutigen Status quo.

Bereits bei früheren Entscheidungen haben die BVV und das Bezirksamt bei der Verteilung der verfügbaren finanziellen Mittel neben fachlichen auch räumliche Aspekte beachtet. Allerdings gab es bisher kein kontinuierliches sozialräumliches Monitoring4, auch die Vernetzung bestehender Angebote und daraus entstehende Synergieeffekte wurden bisher nicht umfassend und systematisch verfolgt.

...für die meisten Träger5 (stehen) angesichts knapper Kassen und wachsender Konkurrenzen die Sicherung der Existenz, die Straffung der Organisation, der Blick auf Effektivität so stark im Vordergrund, dass sich Selbstverständnis und Handeln fatalerweise immer stärker an dem ausrichten, was bezahlt wird, und immer weniger an dem, was gebraucht wird ...“6 Eine Prävention im umfassenden Sinn, Stärkung der Selbsthilfe, Aufklärung und Mobilisierung der Bürgerinnen und Bürger angesichts sich dramatisch verändernder Lebenslagen wäre so nicht mehr zu leisten.

Mit den bereits verfügbaren und im Aufbau befindlichen Instrumenten der Kosten- und Leistungsrechnung, der Sozialberichterstattung und der partizipativen Haushaltsplanaufstellung soll künftig die Möglichkeit geschaffen werden, die Bedarfe und Angebote räumlich differenziert (stadtteilbezogen) darzustellen, zu bewerten und auf dieser Grundlage Entscheidungen zur künftigen Finanzierung zu treffen. Angestrebt werden soll eine mehrjährige Förderung über Leistungs- und Zuwendungsverträge anstelle der bisher nur jährlichen Vergabe von Zuwendungen.

2.4.2 Synergieeffekte durch Ressourcenbündelung

Die Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung in Lichtenberg stellt an alle bezirklichen Akteure große Anforderungen hinsichtlich der institutionen- und zielgruppenübergreifender Organisation und Kooperation. Abteilungs- und Trägeregoismen müssen zugunsten einer stadtteilbezogenen Arbeit für Lichtenberger Bürgerinnen und Bürger überwunden werden. Auf Ebene des Bezirksamtes ist die Planungskoordination in der „Arbeitsgemeinschaft Planungsvernetzung“ institutionalisiert worden. Es ist wichtige Aufgabe dieser AG auf die Harmonisierung der verschiedenen Ressort-Programme hinzuwirken, um einen gebündelten Mitteleinsatz zu erleichtern.

In den Stadtteilen sind regionale Arbeitsgemeinschaften7 ein wesentliches Instrument zur Abstimmung der Maßnahmen öffentlicher und freier Träger untereinander und zur Sicherung der gemeinsamen Nutzung von räumlichen, technischen und materiellen Ressourcen. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

Vernetzung und Kooperation im Sozialraum schließt alle Angebote und Leistungen ein, so dass in einem nächsten Schritt neben den allgemeinen soziokulturellen Angeboten auch die Leistungen, die auf individuellen Rechtsansprüchen beruhen, in diese Konzeption einbezogen werden müssen. Die bezirkliche Konzeption Gemeinwesenentwicklung setzt den Rahmen, um Synergieeffekte zu ermöglichen und Reibungsverluste zu minimieren.

2.4.3 Wirksamkeitsdialog

Gemeinsam zwischen dem Bezirksamt und freien Trägern sowie den miteinander kooperierenden freien Trägern sollen Zielvereinbarungen entwickelt und abgeschlossen werden, die dann in einem Dialogverfahren regelmäßig zu überprüfen sind. Zur fachlichen Reflexion der geplanten Maßnahmen und der eingesetzten Fördermittel werden weitere Verfahren zum Wirksamkeitsdialog eingeführt. Diese zielen darauf ab, den wirksamen Einsatz der Mittel zu überprüfen und Anregungen für Veränderungen bzw. Weiterentwicklungen in der Förderung zu geben.

2.4.4 Entwicklung regionaler Finanzziele zur Steuerung des Mitteleinsatzes

Die kleinräumige Sozialraumplanung einschließlich ihrer Budgetierung wird in der Zukunft stärker Beachtung finden müssen, um Gedanken des gerechten Wertausgleichs Rechnung zu tragen. In Zeiten knapper Ressourcen ist es ebenfalls wichtig, sich bei der Mittelverteilung auf die sozialen Brennpunkte zu konzentrieren und nicht nach dem Gießkannenprinzip zu verfahren. Die stärkere sozialräumliche Orientierung in der Planung einschließlich der Ressourcensteuerung ist sinnvollerweise um die Diskussion zu den Gesundheits- und Sozialzielen zu erweitern.“8

Um kurzfristige und optimierte Entscheidungen im Rahmen des Ressourcenmanagements treffen zu können, ist es erforderlich, die aktuellen Fachplanungen zu erfassen und zu vernetzen bzw. abzugleichen. Im Gegenzug kann das Erfordernis und die Effektivität der Planungsentscheidungen durch regelmäßige Raumbeobachtungen z. B. anhand der bevölkerungs- und altersbezogenen Sozialdaten für die Sozialräume überprüft werden.

Das geplante Stadtteilmonitoring und die Erstellung der Stadtteilprofile werden Stärken und Schwächen, Probleme und Potenziale der Stadtteile aufzeigen. Auf der Grundlage diese Ergebnisse sind Entwicklungsziele für den jeweiligen Stadtteil zu formulieren und mit Prioritäten versehene Handlungsziele abzuleiten. Diese Ergebnisse werden Grundlage eines noch zu entwickelnden Verfahrens zur Steuerung von finanziellen Mitteln und der Leistungserbringung sein. Das Bezirksamt strebt ein Verfahren an, das eine objektivere Vergleichbarkeit zwischen den Stadtteilen und damit eine gerechtere Ressourcenverteilung ermöglichen wird.


3 Innovative bezirkliche Ansätze und Instrumente

3.1 Bezirkliche Konzepte und fachlicher Diskurs

Im Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gab und gibt es vielfältige Diskussionen zur Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung. Daraus sind Schwerpunkte zur Förderung der Arbeit der freien Träger und zur Fortentwicklung des bezirklichen Gemeinwesens entwickelt worden, an die im Weiteren angeknüpft wird.9

Die bezirkliche Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung will so weit wie möglich die verschiedenen Ansätze von Sozial- und Jugendhilfeplanung, Gesundheitsplanung und Stadtentwicklung, psychosozialer Grundversorgung zusammenführen.

„Städtebauliche Planungen und Fachplanungen werden vernetzt. Die ressortübergreifende Kooperation (insbesondere Jugend, Soziales, Gesundheit, Bildung, Stadtplanung und Stadtteilmanagement) wird als strategisches Netzwerk entwickelt, um damit lokalen Bündnissen und Netzwerken die notwendige Unterstützung zu bieten, aber auch den fachlich gebotenen Handlungsrahmen zu setzen.

Hierzu wird eine Arbeitsgruppe aus Leitungskräften der planenden Bereiche eingesetzt, die vor jeder Planungsentscheidung einschließlich Gemeinbedarfsentwicklungsplanungen insbesondere zu Fragen der Nachhaltigkeit und der Auswirkungen auf die sozialraumbezogene Bevölkerungsentwicklung zu hören ist.“10 Diese Arbeitsgruppe wird durch das Bezirksamt, vertreten durch Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung moderiert.

Inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmte Planungen, die bisher in ressortinterner Federführung bearbeitet wurden, sind zur Effektivierung des bezirklichen Handelns und des Ressourcenmanagements von wesentlicher Bedeutung.

Auf bezirklicher Ebene werden u. a. folgende Fachplanungen in den einzelnen Abteilungen bearbeitet:

  • Schulentwicklungsplan
  • Sportentwicklungsplanung
  • Jugendhilfeplanung, Standortplanungen für Kitas und Jugendfreizeiteinrichtungen, pädagogisch betreute Spielplätze
  • Öffentliche Grünflächen, Kinderspielplatzentwicklungsplan
  • Bedarfsplanungen soziale Dienste und Angebote für Handlungsfelder im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes (z.B. Seniorenbegegnungsstätten, Soziokulturelle Zentren usw.)
  • Kulturentwicklungsplan

Die räumlichen Entwicklungsplanungen, wie die Bereichsentwicklungsplanung und die Gemeinbedarfsentwicklungsplanung, können neben den Prognosen für die bezirkliche Flächennutzung die sektoralen Planungen zwar nachrichtlich erfassen und integrieren, jedoch nicht einen sozialraumbezogenen kleinmaßstäbigen Konkretisierungsgrad herstellen. Der Wirkungszeitraum dieser Planungen ist mittelfristig auf 5 – 10 Jahre ausgelegt. Eine kurzfristig notwendige Reaktion in den Fachplanungsebenen auf veränderte Planungsgrundlagen, die auch finanziell begründet sein können, wird in der AG Planungsvernetzung erfolgen.

3.2 Stadtteilmanagement

Stadtteilkoordinierung und BewohnerInnenaktivierung sind wesentliche Aufgaben des Lichtenberger Stadtteilmanagements, wie sie vom Bezirksamt und der BVV Lichtenberg beschlossen worden sind.11 Dabei bedeutet "Managen": Moderieren, Koordinieren und Organisieren. Stadtteilmanagement soll die Distanz zwischen Politik, Verwaltung, BürgerInnen und lokal tätigen Akteuren verringern. Es soll Kooperation und Beteiligung vor Ort fördern und entsprechende Strukturen entwickeln helfen.

Das Stadtteilmanagement ist als eine Querschnittsaufgabe der Bezirksverwaltung im Steuerungsdienst angesiedelt. Mit dem Auf- und Ausbau von selbsttragenden und nachhaltig wirksamen Strukturen sollen die Stadtteile zukunftsweisend weiterentwickelt werden.

Zu den Aufgaben gehört:

  • Koordinieren und Verknüpfen von Interessen und Aktivitäten der lokalen Akteure und BürgerInnen vor Ort.
  • Beobachten, dass Planung transparent und nachvollziehbar wird und dass BürgerInnen frühzeitig eingebunden werden.
  • Mittler und Vermittler in der Hauptsache zwischen BürgerInnen, Vereinen, Verbänden, Kirchen, der regionalen Wirtschaft- und Wohnungsunternehmen, der Verwaltung sowie der Politik
  • Initiierung, Beratung und Unterstützung von sich selbsttragenden Strukturen vor Ort.
  • Sicherstellen und Einbringen von Anregungen und Meinungen, auch von nicht organisierten BürgerInnen, in die Gemeinwesenentwicklung und Gestaltung der Stadtteile.
  • Anregen und Durchführen von Projekten zur Entwicklung im Stadtteil.
  • Mitwirkung in regionalen Arbeitsgemeinschaften.

Um die Identifikation mit den Stadtteilen zu erhöhen und das Image des Bezirks insgesamt zu verbessern, sollen die Stadtteilmanagerinnen die ansässigen BewohnerInnen und Gewerbetreibende bei der Identifizierung, Formulierung und Lösung stadtteilbezogener Probleme unterstützen. Sie sollen die sich daraus entwickelnden Initiativen zielgerichtet koordinieren.

3.3 Soziokulturelle Netzwerke

Ansätze zu sozialraumorientierter Arbeit sind in der Errichtung Soziokultureller Zentren und Nachbarschaftszentren zu finden. Aus den Erfahrungen mit der soziokulturellen Arbeit seit Anfang der 90er Jahre wurden zwischen 1998 und 1999 die bezirklichen Konzepte für Stadtteilzentren entwickelt. Mit der Vorbereitung der Fusion der Bezirke Lichtenberg und Hohenschönhausen wurden die jeweiligen bezirklichen Arbeitsergebnisse diskutiert und in der Entwicklung des Konzepts soziokultureller Zentren zusammengefasst.

Anknüpfend an die sozialräumliche Planung haben sich im neuen Bezirk Lichtenberg 10 Soziokulturelle Zentren12 gebildet, deren 11 Träger nachfolgend aufgeführt werden:

  • Verein zum Schutz junger Mütter – Lebensnetz e.V.
  • Ball e.V.
  • Lebensmut – Verein für Dialog und selbstbestimmte Lebensgestaltung e.V.
  • Verein für ambulante Versorgung HSH e.V.
  • Sozialwerk des dfb (Dachverband)
  • Demokratischen Frauenbund Landesverband Berlin e.V.
  • MITEINANDER WOHNEN e.V.
  • Lichtenberger Kulturverein e.V.
  • Beschäftigungswerk des BBV e.V.
  • Kiezspinne e.V.
  • In Via gGmbH

Die auf der Basis der Kooperationsvereinbarung zwischen Bezirksamt und freien Trägern vom Februar 2002 sich seit mehreren Jahren entwickelnden Sozio-kulturelle Zentren sind ein aktivierendes Element zur Entwicklung und Ausprägung soziokultureller Netzwerke.

3.4 Bürgergremien

Im Bezirk Lichtenberg kann auf eine lange Tradition der Zusammenarbeit mit den Bewohnern und den Akteuren vor Ort Bezug genommen werden. Das Entstehen der einzelnen Gremien mit thematischem oder lokalem Hintergrund basiert einerseits auf Aktivitäten betroffener Bürger und andererseits auf Initiative des Bezirksamtes, aber auch auf rechtlichen Grundlagen wie z.B. der Sanierungsbeirat.

Die positive Zusammenarbeit zwischen den Bürgergremien und dem Bezirksamt ist Grundlage für optimierte und transparente Entscheidungen zu konkreten Themen in den einzelnen Teilräumen des Bezirks.

Zu den Bürgergremien gehören unter anderem:

  • Bürgerbeiräte / Kiezbeiräte sind eine freiwillige, bürgerschaftliche Selbstorganisation von interessierten Anwohnern im Wohngebiet. Sie bieten interessierten BürgerInnen die Möglichkeit, sich in kommunalpolitische Probleme mit einzubringen und bei der Lösung kiezspezifischer Schwerpunkte ehrenamtlich zu engagieren. Die Beratungen der Beiräte finden regelmäßig statt. Sie tagen öffentlich auf der Grundlage eines jährlichen Arbeitsplanes.
  • Kieztreffen sind eine Plattform im Rahmen der Gemeinwesenarbeit zum regelmäßigen Informationsaustausch von Akteuren vor Ort auf Stadtteilebene.
  • Der Bürgerverein ist eine Interessengemeinschaft der lokalen Akteure auf Stadtteilebene.
  • Der Verein fühlt sich dem Prinzip der Gemeinnützigkeit verpflichtet und arbeitet auf der Grundlage einer Satzung.
  • Foren sind eine Öffentliche Plattform der lokalen Akteure vor Ort.
  • Im Rat für Migrantenangelegenheiten Lichtenberg-Hohenschönhausen, dem Arbeitskreis Aussiedler und dem Netzwerk der Migrantenarbeit wird die migranten- und flüchtlingspolitische Arbeit im Bezirk diskutiert und miteinander abgestimmt. Dazu gehört
    • die Erarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung bezirklicher Leitlinien der Migrantenpolitik im Bezirk,
    • die Beratung von deutschen und nichtdeutschen Bürgern, Vermittlung zwischen Migranten und den Abteilungen des Bezirksamtes sowie anderen Einrichtungen und Institutionen, Ansprechpartner für Unternehmen, Vereine, Verbände und
    • die Initiierung von Projekten und Unterstützung der Arbeit freier Träger der Migrantenarbeit und migrantenrelevanter Projekte; Netzwerkarbeit.
  • Der Kulturbeirat setzt sich aus interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Künstlerinnen und Künstlern sowie Expertinnen und Experten zusammen. Er berät das Bezirksamt in kulturellen Fragen und entscheidet über die Vergabe der Mittel aus dem bezirklichen Kulturfonds.
  • Kernbeirat und Gebietsbeiräte Stadtumbau Ost
    Mit dem Ziel der Erörterung und Abstimmung der Maßnahmen sowie der Fortschreibung der Stadtteil-entwicklungskonzepte im Förderprogramm Stadtumbau Ost wurden 5 Gebietsbeiräte gegründet. Der Kernbeirat Stadtumbau hat eine koordinierende Funktion mit der besonderen Zielsetzung zur Prüfung geschlechtsgerechter Belange in den Maßnahmen und Konzepten.
  • Sanierungsbeirat und Betroffenenvertretungen
    Im Sanierungsbeirat und den beiden Betroffenenvertretungen werden die Maßnahmen und der Sanierungsrahmenplan für die Sanierungsgebiete Weitlingstraße und Kaskelstraße erörtert und abgestimmt.
  • Außerdem sind in den Bereichen Stadtentwicklung und Umwelt der Denkmalbeirat, der Verkehrsbeirat, der Kleingartenbeirat und der Parkbeirat Barnim tätig.
  • Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg e.V.
    Der „Verein zur Unterstützung der Stiftung Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg e.V.“ ist ein Zusammenschluss von ca. 200 Unternehmen, der als Interessensvertretung der regionalen Wirtschaft gegenüber der Politik wirkt. Neben Leistungen zur Unterstützung von Lichtenberger Unternehmen, sind der Verein und seine Mitglieder in verschiedenen Gremien an der Gestaltung bezirklicher Entwicklung beteiligt. Mit seiner Stiftung zur Kinder- und Jugendförderung leistet er einen Beitrag zur Unterstützung von Projekten, Trägern, Vereinen und Einzelpersonen, die sich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen widmen bzw. die eine besondere Hilfe bei vielfältigen Problemlagen benötigen.

3.5 Arbeitsgemeinschaften freier und öffentlicher Träger

In Lichtenberg gibt es eine Vielzahl von Arbeitsgemeinschaften zwischen öffentlichen und freien Trägern. Dazu gehören auch das Frauennetzwerk, das bezirkliche Beschäftigungsbündnis, die Fachrunde Soziokulturelle Zentren und die regionalen und fachbezogenen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 Kinder- und Jugendhilfegesetz.

In Lichtenberg arbeiten selbstorganisiert und eigenverantwortlich zwei regelmäßige Foren von im Bezirk tätigen freien Trägern: Das „Soziale Forum der freien Träger“ und das „Forum Freier Träger der Jugendhilfe Lichtenberg-Hohenschönhausen“. In diesen werden fachpolitische Themen beraten, gemeinsame Veranstaltungen und Aktionen koordiniert sowie Informationen weitergegeben.

Die "Fachrunde Soziokulturelle Zentren" wird vom Sozialamt einberufen und geleitet.
Hier werden aktuelle Fachthemen besprochen sowie Ergebnisse des Qualitätszirkels und der AG Finanzen (beides sind Arbeitsgruppen innerhalb der Fachrunde) ausgewertet.

In diesen Arbeitsgemeinschaften sollen die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen. Dazu gehört auch die Planung und Durchführung von trägerübergreifenden Projekten sowie die gemeinsame Nutzung materieller aber auch personeller Ressourcen.

Bezirkliches Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA)

Das Bezirkliche Bündnis für Wirtschaft und Arbeit ist ein Zusammenschluss kommunaler Akteure zur Beförderung von Projekten zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie zur Wirtschaftsentwicklung. In einem vom Bezirksamt berufenen Lenkungsgremium entscheiden Vertreter des Bezirksamtes, der Agentur für Arbeit, von Kammern, freier Träger, von Bürgervereinen/Kietzbeiräten, von Vereinen und Verbänden über die Unterstützung von prioritären bzw. beispielhaften Vorhaben zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bzw. zur Beschäftigungsförderung.

Das Lenkungsgremium hat 4 Aktionsfelder bestimmt, in denen spezifische Projekte entwickelt werden sollen:

  • 1. Stärkung der lokalen Wirtschaft und Standortmarketing,
  • 2. nachhaltige ökologische Entwicklung, nachhaltige Dorf- und Landschaftsentwicklung,
  • 3. Entwicklung von Stadtteilzentren und
  • 4. Ausbildung und Integration.

Die Vernetzung der Handlungsfelder und der Akteure in den Projekten wird angestrebt.13


4 Stadtteilorientierung und bezirkliche Steuerung

4.1 Handlungsbedarf

Die bestehenden bezirklichen Fachplanungen, Handlungskonzepte und Konzeptionen sind überwiegend auf die spezifischen Bedarfe unterschiedlicher Zielgruppen ausgerichtet.

Diese basieren auf den jeweils spezifischen Rechtsvorschriften und fachlichen Erkenntnissen und Standards. Bei ausschließlich bereichs- und zielgruppenspezifischen Ansätzen besteht immer die Gefahr, dass widersprüchliche Wirkungen auftreten und die Gesamtentwicklung ungenügend beachtet wird.

Der Fokus der lokalen Politik und die Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger ist dagegen eher auf die Entwicklung der Stadtteile und des unmittelbaren Lebensumfeldes gerichtet. Zwischen regionalen Ansätzen wie Sozialraumorientierung und der Arbeit mit Zielgruppen muss daher ein ausgewogenes flexibles Verhältnis entwickelt werden, welches Reaktionen auf Krisen oder nicht planbare Veränderungen zulässt.

In diesem Spannungsfeld sollen die bezirklichen Instrumente und fachlichen Grundlagen einer bürgernahen Kommunalpolitik und Verwaltungsorganisation in Lichtenberg weiterentwickelt werden. Die Fachbereiche der bezirklichen Verwaltung sind aufgefordert, in ihrer Aufgabenerfüllung eine stärkere Stadtteilorientierung anzustreben.

4.2 Sozialraumorientierung in der sozialen Arbeit

Die wesentlichen methodischen Prinzipien sozialräumlich orientierter Arbeit sind (nach Hinte14):

  • konsequentes Ansetzen am Willen und an den Interessen der Wohnbevölkerung
  • die aktivierende Arbeit und Förderung von Selbsthilfe
  • die Konzentration auf die Ressourcen der im Quartier lebenden Menschen
  • die Konzentration auf die Ressourcen der materiellen Struktur des Quartiers
  • ein zielgruppen- und bereichsübergreifender Ansatz
  • die Kooperation und Abstimmung der professionellen Ressourcen.

Durch eine Arbeit nach diesen Prinzipien können aus Objekten staatlicher Fürsorge handelnde Subjekte werden, die Verantwortung für sich selbst übernehmen. Lösungsorientierte Arbeit unterstützt ein optimales Verhältnis der zur Verfügung stehenden Ressourcen (individuelle, soziale/familiäre, sozialräumliche und institutionelle) untereinander im Hinblick auf die konkreten Anliegen der BürgerInnen.

Konzepte der Alltags- und Lebensweltorientierung wie der Sozialraumorientierung und der Einmischungsstrategie als Prinzip ermöglichen die Perspektive eines Empowerment-Modells. Menschen werden „ermächtigt“, ihre Stärken und die ihres sozialen Netzes wahrzunehmen und somit ein produktiveres und selbstbestimmteres Leben zu führen. Es gilt, von einer ausschließlich am Problem orientierten Zusammenarbeit zwischen Bürger und Institution, zu einer auf Ressourcen beziehende Sicht zu kommen.

Durch eine auf das Defizit reduzierte Sicht kann kein Gefühl oder Erleben der eigenen Stärke entstehen.

Der sozialraumorientierte Ansatz ist:

  • ganzheitlich, integrativ: Nicht der Hilfesuchende hat sich an bestehenden Angeboten zu orientieren, sondern diese sollen flexibel an die Bedarfe der Menschen angepasst werden. Ausgrenzung soll verhindert werden durch die Erweiterung integrativer Leistungen und Angebote in Regeleinrichtungen. Entsprechend ist die enge Zusammenarbeit örtlicher Einrichtungen (z.B. Kita, Schule, offene Kinder- und Jugendarbeit, ambulante Angebote, Soziokulturelle Zentren usw.) zu fördern.
  • regional, dezentralisiert und vernetzt: Die Zusammenarbeit von Einrichtungen braucht Zugänglichkeit und Überschaubarkeit. Strukturen sollen kleinräumig geplant werden.
    Netzwerke lassen sich am ehesten auf lokalen Ebenen entwickeln, wobei die vorhandenen Selbsthilfepotenziale besonders berücksichtigt werden können.
  • partizipativ und selbsthilfefördernd: Die Beteiligung der Menschen an der Hilfeleistung sollte grundsätzlich in allen sie berührenden Teilen möglich sein. Im kleinräumigen Dialogprozess ist dies auch bei der Gestaltung von Angeboten, dem Erkennen von Problemen und deren Lösungen anzustreben. Dafür sind Formen der Beteiligung zu wählen, die auch den Einbezug unterschiedlicher bürgerschaftlicher Gruppen ermöglichen.

4.3 Integrierte Perspektive durch gemeinsamen Raumbezug

Zur Umsetzung des sozialräumlichen Ansatzes ist eine zugleich kleinräumige und überschaubare Gliederung des Bezirkes notwendig. „In den Metropolen wie in Berlin rücken immer mehr sozial(klein)räumige Planungsansätze im Gesundheits- und Sozialbereich in den Vordergrund. Sozialraum und Planung gehören insbesondere in der Jugendhilfeplanung untrennbar zusammen... Eine Sozialraum- und Zielgruppenorientierung in der Planung erzwingt geradezu eine integrierte Perspektive...

Thesenhaft lassen sich die Probleme in diesem Bereich wie folgt benennen:

  • Die Planung im Sozialbereich orientiert sich nach wie vor zu wenig an den Sozialräumen. Im Vordergrund stehen Zielgruppen.
  • Gerade der Sozialraum (regionales Setting) ermöglicht einen guten Zugangsweg zu sozial benachteiligten Gruppen, ohne sie zu stigmatisieren.
  • Eine Sozialraum- und Zielgruppenorientierung erzwingt geradezu eine integrierte Perspektive unter dem Dach von Gesundheits- und Sozialzielen ...
  • Eine outcomeorientierte Sozialpolitik setzt zwangsläufig Vorstellungen über anzustrebende Ziele (Ergebnis-, Prozess-, und Versorgungsziele) voraus.

Die sozialräumliche Perspektive … ermöglicht eine integrierte Gesundheits- und Sozialberichterstattung.15

4.3.1 Die Stadtteile in Lichtenberg16

Der Stadtteil wird als ein Ort verstanden, an dem innerhalb bestimmter sozialstruktureller Verhältnisse alltägliches Leben konkret, überschaubar und identitätsbildend stattfindet. Er beschreibt den Handlungs- und Erlebensraum, in dem Individuen und Gruppen sich in gegenseitiger Bedingtheit beeinflussen: Die Menschen beeinflussen den Stadtteil und der Stadtteil die Menschen.

Bei der vorgeschlagenen neuen Gliederung des Bezirks in 13 Stadtteile sind vergleichbare Bezugsräume hinsichtlich der Bevölkerungszahlen, der bestehenden Sozialraumgliederung17, Verkehrsanbindungen, raumtrennenden Faktoren (Bahnlinien, große Straßen u.ä.), die Bewegungen der Menschen zwischen Orten erschweren, so weit wie möglich berücksichtigt worden.

Dieser Vorschlag bedingt jedoch nicht, dass in den Bezugsräumen bestimmte Angebote gleichmäßig vorgehalten werden. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass die nachgefragten sozialen Infrastrukturangebote für die NutzerInnen gegebenenfalls auch in anderen, benachbarten Stadtteilen sinnvoll erreichbar sind.

Die Stadtteile sind weitgehend an Ortsteilen orientierte, aus Sozialräumen gebildete Bezugsräume für die künftige Planung, den Erhalt und die Finanzierung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen:

  Stadtteil Sozialraum18 Mittelbereiche
1 Malchow, Wartenberg, Falkenberg 1 Hohenschönhausen Nord
2 Neu-Hohenschönhausen-Nord 2-5
3 Neu-Hohenschönhausen-Süd 6-8
4 Alt-Hohenschönhausen-Nord 9-10 Hohenschönhausen Süd
5 Alt-Hohenschönhausen-Süd 11-14
6 Fennpfuhl 15-17 Lichtenberg Nord
7 Alt-Lichtenberg 18,19
8 Frankfurter Allee Süd 22
9 Neu-Lichtenberg 23, 24 Lichtenberg Mitte
10 Friedrichsfelde-Nord 20-21, 25
11 Friedrichsfelde-Süd 26
12 Rummelsburger Bucht 27 Lichtenberg Süd
13 Karlshorst 28-30

Mit einer verbindlichen Vereinbarung dieser Stadtteile wird die Grundlage geschaffen, geplante Maßnahmen der öffentlichen und freien Träger untereinander abzustimmen, räumliche, sachliche und personelle Ressourcen gemeinsam zu nutzen und fachliche Empfehlungen stadtteilbezogen zu erarbeiten.

4.3.2 Stadtteilmonitoring und Stadtteilprofile

Zur quantitativen Beschreibung der Stadtteile wird künftig das Indikatorenset der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingesetzt. Diese Indikatoren zur Beschreibung sozialer Stadträume ist in der Zwischenzeit auch Grundlage für das berlinweite Planmengenverfahren bei der produktbezogen Budgetzuweisung für die Bezirke. Auch wenn einzelne Indikatoren diskussionswürdig erscheinen sollten, ist das Indikatorenset die gemeinsame Datenbasis in der ganzen Stadt Berlin und wird deshalb auf bezirklicher Ebene auch für die Erfassung der Entwicklung in den Stadtteilen genutzt.

Die qualitative Beschreibung der Stadtteile erfolgt in Stadtteilprofilen. Die Stadtteilprofile werden zunächst vom Bezirksamt erstellt. Das Bezirksamt stellt die sozialräumlichen quantitativen Daten zur Verfügung. Aus diesen Daten können sich wichtige Hinweise ergeben, den Stadtteil genauer zu betrachten und bestimmte Problemfelder und Potenziale qualitativ zu beschreiben. In einem intensiven Diskussionsprozess mit den AkteurInnen vor Ort wird deren Sichtweise auf den Stadtteil mit seinen Entwicklungschanzen und Defiziten kommuniziert, damit Alltagswissen aus der Praxis sich mit den bezirklichen Planungen verbinden kann. Die so entstandenen Stadtteilprofile werden zur Grundlage für bezirkliche Planungen. So kann es gelingen, ein strukturelles Gleichgewicht zwischen den unterschiedlichen Stadtteilen herzustellen.

4.3.3 Einheitliche Planungsdaten / Planungsdatenbank

Sozialraumorientierung setzt voraus, dass die zu betrachtenden Gebiete zunächst hinsichtlich der sozialen Situation beschrieben werden. Die Informationen über diese Gebiete, die sie prägenden Strukturen und Lebensformen, Milieus, Wohnformen usw. sind kleinräumig (Sozialraumebene) quantitativ und qualitativ zu erheben, zu erfassen und zu analysieren. Ziel einer qualifizierten Sozialraumbeschreibung soll ein umfassendes, kleinräumiges und aktuelles soziales Planungsinformationssystem und damit eine wesentliche Grundlage für Planungen sozialer Prozesse sein. Die Planungsdatenbank soll für alle sozialen Planungsprozesse im Bezirk ein grundlegendes Datengerüst zur Verfügung stellen, das fortlaufend aktualisiert wird.

4.3.4 Planungsvernetzung

Inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmte Planungen, die bisher überwiegend ressortintern bearbeitet wurden, sind zur Effektivierung des bezirklichen Handelns und des Ressourcenmanagements von wesentlicher Bedeutung. Künftig sollen über die Information und Kommunikation hinaus abteilungsübergreifende Kooperationen bei der Erstellung und Fortschreibung von Fachplanungen sichergestellt werden.

Aus der Analyse der abgestimmten Planungsgrundlagen und Prognosedaten sowie einer fortlaufenden Raumbeobachtung sollen die notwendigen Entscheidungen z. B. über den (Förder-) Mitteleinsatz und die Flächenvorsorge ressortübergreifend abgestimmt und für das Bezirksamt vorbereitet werden.

4.4 Stadtteilentwicklung

Die vielfältigen Aktivitäten der Verwaltung und von lokalen Akteuren sollen künftig auf Stadtteilebene abgestimmt und wenn inhaltlich sinnvoll und möglich besser miteinander verknüpft werden. Damit sollen die nachfolgenden Ziele unterstützt werden:

  • Förderung von bürgerschaftlicher Selbsthilfe und Selbstorganisation,
  • Stärkung der lokalen Wirtschaft und des Arbeitsmarktes,
  • Weiterentwicklung der Stadtteilzentren als Kristallisationsorte städtischen Lebens u.a. durch Gestaltung des öffentlichen Raumes,
  • Verbesserung der sozialen und kulturellen Infrastruktur,
  • Stärkung der Identifikation der Bewohner mit dem Stadtteil und dem Wohnumfeld
  • Verbesserung der Lebensqualität in den Stadtteilen durch die Qualifizierung von Parks, Straßenräumen, Schulhöfen, Spielplätzen usw.

Auf der Grundlage des Stadtteilmonitorings und der qualitativen Beschreibung und Bewertung der Stadtteile werden Stadtteilprofile erstellt.

Darauf aufbauend werden gemeinsame Ziele formuliert und Stadtteilentwicklungspläne aufgestellt. Die wichtigsten Maßnahmen aus den einzelnen Stadtteilen werden in einem bezirklichen Maßnahmenplan zusammengefasst und beschlossen.

Die Stadtteilprofile werden in einem kommunikativen Verfahren gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Akteur(innen vor Ort erstellt (siehe Punkt 4.3.2).

Um einen Stadtteilentwicklungsplan aufzustellen, werden als erster Schritt Vorschläge gesammelt und zusammengefasst. In einem Dialog zwischen den Akteuren und den Bürgern im Stadtteil sowie den Fachbereichen der Bezirksverwaltung entsteht der Stadtteilentwicklungsplan. Ziel ist der Konsens zwischen allen Beteiligten. Der Stadtteilentwicklungsplan ist von der BVV zu beschließen und bildet dann die gemeinsame Arbeitsgrundlage für Verwaltung und lokale Akteure. Die öffentlichen und freien Träger sollen daran ihre eigene Tätigkeit ausrichten. Ebenso soll der Einsatz bezirklicher Ressourcen künftig auf dieser Grundlage gezielter erfolgen.

Der Prozess wird vom bezirklichen Stadtteilmanagement gesteuert und moderiert. Den soziokulturellen Zentren kommt dabei eine unterstützende Rolle bei der Vernetzung der lokalen Akteure und der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu.

In der AG Planungsvernetzung wird auf der Grundlage der Stadtteilentwicklungspläne der Entwurf eines bezirklichen Maßnahmenplans für prioritäre Maßnahmen in den Stadtteilen erarbeitet und dem Bezirksamt und der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Rahmen der partizipativen Haushaltsplanaufstellung (Bürgerhaushalt) erfolgt die schrittweise Umsetzung des Maßnahmenplanes.

Stadtteilprofile, Stadtteilentwicklungspläne und bezirklicher Maßnahmeplan werden regelmäßig fortgeschrieben.


5 Der Dialog im Stadtteil – Neue Elemente

5.1 Stadtteilmanagement des Bezirksamtes

Die Sicherung und Entwicklung der sozialen Infrastruktur und des Gemeinwesens in den Stadtteilen macht es erforderlich, Prioritäten zu setzen. Eine stadtteilorientierte Steuerung soll sicherstellen, dass notwendige Entscheidungen umfassend vorbereitet und fachkundig unter Beteiligung der BürgerInnen getroffen werden. Darauf soll das Aufgabenspektrum des Stadtteilmanagements stärker ausgerichtet werden.

Es ist Aufgabe des Stadtteilmanagements, das ressortübergreifende Zusammenwirken in den Stadtteilen sicherzustellen, diese Prozesse zu steuern und moderne Formen der Kooperation zwischen der Verwaltung und allen beteiligten Trägern, Einrichtungen bzw. Institutionen weiterzuentwickeln. Es wird durch das Stadtteilmanagement sichergestellt, dass die von Bürgerinnen und Bürgern formulierten Wünsche und Anregungen in diese Prozesse verbindlich und nachvollziehbar einfließen.

Es gehört auch zu den Aufgaben des Stadtteilmanagements, die vorgegebenen Ziele auf ihre effektive Umsetzung zu überprüfen und die Evaluation wie den Wirksamkeitsdialog zu begleiten.

5.2 Bürgerbeteiligung im Stadtteil

5.2.1 Lokale Kommunikation

Damit Bürgerinteressen tatsächlich das Handeln der bezirklichen Verwaltung und der freien Träger beeinflussen und wenn notwendig verändern können, müssen die Kommunikationsstrukturen in den Stadtteilen ausgebaut werden.

Regelmäßige Informationen über wichtige Vorhaben durch das Stadtteilmanagement, die beteiligten Fachverwaltungen und freie Träger sind dabei eine ständige Aufgabe.

Die ständige Kommunikation mit bestehenden Bürgergremien in den Stadtteilen bzw. die Initiierung und Unterstützung neuer Bürgergremien sind eine wichtige Voraussetzung für eine wirksame Bürgerbeteiligung.

Durch eine gezielte Förderung von Kooperationen der lokalen Akteure, z.B. durch regelmäßige regionale Arbeitsgruppen/Veranstaltungen zu bestimmten Themen, können stadtteilrelevante Entscheidungen besser vorbereitet und kommuniziert werden.

5.2.2 Bürgerhaushalt

Mit der Initiative für einen Bürgerhaushalt hat das Bezirksamt die Diskussion um den Bezirkshaushalt mit der Beilage in den Lichtenberger Rathausnachrichten in großer Breite eröffnet. Die Bürgerinnen und Bürger werden mehr über die Hintergründe von haushaltspolitischen Entscheidungen erfahren und in die Lage versetzt, sachkundig mit zu diskutieren. Die Bürgerinnen und Bürger werden auch besser verstehen, wo die Grenzen bezirklicher Haushaltspolitik liegen. Es soll gemeinsam ausgelotet werden, wo die Mittel des Bezirks besser eingesetzt werden können. Ab dem Jahr 2005 sind öffentliche Veranstaltungen geplant, auf denen das Bezirksamt mit den Lichtenberger Bürgerinnen und Bürgern diskutieren will. Die Vorschläge werden dann aufgenommen und dokumentiert. Es soll auf dieser Grundlage öffentlich Rechenschaft darüber abgelegt werden, welche Vorschläge aufgenommen werden konnten, welche nicht und warum nicht.

5.2.3 Lokale Vernetzung im Stadtteil

Eine Sozialraum- und Zielgruppenorientierung in der Planung erzwingt geradezu eine integrierte Perspektive. Die traditionellen Grenzen zwischen den Betreuungsbereichen Soziales, Gesundheit, Jugend, Schule und Kultur lassen sich eher überwinden, wenn gemeinsam nach Lösungen für Bürgerinnen und Bürger, für Kinder und Jugendliche in Bezug auf einen Stadtteil gesucht wird.

Hinsichtlich der Stärkung der einzelnen Stadtteile werden die lokalen Initiativen der Soziokulturellen Zentren / Nachbarschaftszentren und bürgerschaftlicher Vereinigungen in besonderer Weise unterstützt und gefördert. Sie sind multifunktionale Einrichtungen und Verbundsysteme im Stadtteil, die soziale und kulturelle Eigenaktivitäten der Bürger ermöglichen sowie soziale Dienste anbieten, in deren Gestaltung und Durchführung ein Höchstmaß an Mitwirkung der Stadtbewohner realisiert wird.

Ziel ist es unter anderem ..., die Potenziale eines Stadtteils aufzugreifen, zu bündeln und weiterzuentwickeln, um die materielle und immaterielle Infrastruktur und die Vielzahl ungenutzter Ressourcen für die Lebenswelt nutzbar zu machen ...

Ziel Sozialer Arbeit ist die Verbesserung von Lebensqualitäten in benachteiligten Lebenswelten - und das beinhaltet Beziehungsarbeit und Ressourcenarbeit.

In Bezug zur in der Vergangenheit verstetigten und nachhaltigen Förderung von zielgruppenspezifischen Ansätzen sind zukünftig verstärkt raumbezogene Schwerpunkte zu setzen, die besonders temporäre (zeitweilig wegen bestimmter Problemlagen definierte) Zielgruppen integrieren. Dazu müssen lokale Ressourcen aufgespürt und/oder entwickelt werden.

Der soziale Raum ist damit zentraler Ansatzpunkt für lebensweltorientierte Arbeit ...19

5.2.4 Soziokulturelle Zentren als Träger der Stadtteilarbeit20

Der Bezirk Lichtenberg kann auf eine gewachsene Struktur von unterschiedlichen Trägern von Soziokulturellen Zentren zurückgreifen. Die soziokulturellen Zentren sind Hauptknoten in einem über den ganzen Bezirk ausgelegten Netzwerk21 sozial-kulturell tätiger Strukturen. Das einzelne soziokulturelle Zentrum ist nicht vorrangig ein Ort, sondern eine Methode der Bündelung von ideellen und materiellen Ressourcen, von Kommunikationsmöglichkeiten, Informationen und Angeboten.

Soziokulturelle Zentren sind als „intermediäre22 Instanz“ nicht mehr primär an einer Stadtteilarbeit mit sozial schwachen oder schwierigen Lebenslagen orientiert, sondern sie haben das Ziel, die Lebensqualität in einem Gemeinwesen so zu fördern, das auch Schwächere mitgetragen werden können.

Das Lichtenberger Entwicklungsmodell der sozial-kulturellen Arbeit ist ein dialogorientiertes Modell von „unten“. Es lässt sowohl für den Bürger als auch für freie und kommunale Träger einen eigenen Gestaltungs- und Innovationsspielraum offen. Die Vernetzung ist alternativlos für die Sicherung von Strukturen, Objekten und Trägern.

Die soziokulturellen Zentren arbeiten nach dem Leitbild23 „Soziokulturelle Zentren Lichtenbergs – Aktivität und Engagement für das Gemeinwesen“. Die soziokulturellen Zentren orientieren sich an einem Menschenbild, das geprägt wird von den Prinzipien der Humanität, Freiheit, Chancengleichheit und Solidarität.

Im Rahmen stadtteilbezogener Zielabsprachen übernehmen sie Aufgaben, die von ihnen eigenständig und unabhängig umgesetzt werden. Zu diesen Aufgaben gehören gemäß der bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen Bezirksamt und Sozio-kulturelle Zentren:

  • Förderung von Nachbarschaftsarbeit und Identifikation
  • Förderung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements, von Selbsthilfe und von demokratischem Verhalten
  • Förderung von Integrationsarbeit (Generations- und Zielgruppen übergreifend)
  • Förderung der „gemeinsamen“ Nutzung von Ressourcen
  • Vernetzung und Kooperation von Initiativen, Projekten etc.
  • Die Funktion der Stadtteilzentren als Partner für arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen mit Wirkung für den gesamten Stadtraum.
  • Die soziokulturelle Selbstorganisation
  • Die Weitergabe von Wissen zur Gewaltprävention und Konfliktlösung im Stadtteil
  • Die Entwicklung der Lebensqualität in einem Gemeinwesen systematisch beobachten, um auftauchende Probleme frühzeitig wahrzunehmen.

5.3 Förderung der Stadtteilarbeit

Das Bezirksamt wird die aufgezeigten Ansätze in dieser Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung im Rahmen des Haushaltsplans 2006/2007 verankern. Anstelle der bisher nur jährlichen Vergabe von Zuwendungen wird eine mehrjährige Förderung über Leistungs- und Zuwendungsverträge angestrebt, in die der Sozialraumbezug als langfristige Perspektive verankert werden wird.

In einem noch zu bestimmenden Verfahren werden die Mittel im Verhältnis zur Einwohnerzahl in einer Modellphase von zunächst 3 Jahren vergeben. Es wird vorgeschlagen, neben einer Grundförderung für die Stadtteilarbeit in allen Stadtteilen eine differenzierte Verstärkung nach den Ergebnissen des Sozialstrukturatlas und dem „Monitoring Soziale Stadtentwicklung“ vorzusehen.

Stadtteil Stadtteilbezeichnung Sozialraum Einwohner Anteil24 in %
1 Malchow, Wartenberg, Falkenberg 1 3.865 1,60
2 Neu-Hohenschönhausen-Nord 2, 3, 4, 5 29.957 12,41
3 Neu-Hohenschönhausen-Süd 6, 7, 8 26.772 11,09
4 Alt-Hohenschönhausen-Nord 9, 10 13.796 5,71
5 Alt-Hohenschönhausen-Süd 11, 12, 13, 14 28.579 11,84
6 Fennpfuhl 15, 16, 17 31.687 13,12
7 Alt-Lichtenberg 18, 19