"Lebendige Schule in einer lebendigen Stadt" - Sprachförderung in Herten

Kontakt:

Elke Münich, Fachbereichsleiterin Fachbereich 4: Schule und Jugend, Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Str. 2, 45699 Herten, Tel.: 02366/303-496, Email: e.muenich@herten.de 


1. Herten – eine Stadt im Ruhrgebiet

Herten ist mit rund 66 500 Einwohnern auf einer Fläche von 37 qkm eine Mittelstadt am nördlichen Rand des Ruhrgebietes in enger Nachbarschaft zu den Städten Gelsenkirchen und Recklinghausen.
Die Erholungsgebiete "Die Haard" und "Die Hohe Mark" sowie das Münsterland und auch die Metropolen des Ruhrgebietes sind für Hertenerinnen und Hertener durch die Anbindung an die Autobahnen A 3, A 2 und A 42 schnell zu erreichen.
Wie andere Revierstädte mit Bergbau-Tradition befindet sich Herten in einem Strukturwandel. Die Zahl der Arbeitslosen in Herten mit 13,3 % liegt deutlich über der Arbeitslosenquote in Nordrhein-Westfalen von 9,1 %. Darunter sind 42,2 % Frauen, 58,8 % Männer, 2,7 % Jugendliche unter 20 Jahren und 9,3 % Jugendliche von 20 bis unter 25 Jahren. Auch der steigende Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung und die Vielzahl der damit verbundenen Probleme trifft Herten in besonderem Maße.
Herten als ein Industriestandort mit Geschichte und als Wohnort mit Lebensqualität betrachtet diese Herausforderungen als Chance, neue Möglichkeiten zu schaffen, um den Wandel zur Wissensgesellschaft aus eigenen Kräften sozial, nachhaltig, gerecht und zukunftsträchtig zu gestalten.


2. Bildung einer Ressource für die Zukunft

In Herten wurde 1993 mit der Neuorganisation der Verwaltung das Jugendamt und das Schulverwaltungsamt zu der Organisationseinheit Fachbereich Schule und Jugend zusammengeführt.
Auf der Ebene der politischen Gremien wurde die Veränderung durch die Erweiterung der Aufgaben des Jugendhilfeausschusses um die Aufgaben des Schulausschusses 1999 nachvollzogen.
Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule ist durch die Organisationsstrukturen in Politik und Verwaltung auf eine gute Basis gestellt.
1998 startete das Projekt "Lebendige Schule in einer lebendigen Stadt" der Bertelsmannstiftung.
Die Stadt Herten hat zusammen mit den Städten Arnsberg, Castrop-Rauxel, Herford, Minden und Unna an diesem Projekt teilgenommen mit der Zielsetzung, wirksame Kommunikations- und Kooperationsstrukturen aufzubauen und die verschiedenen Akteure für ein Konzept öffentlich verantworteter Bildung zu gewinnen.
Das 3-jährige Projekt hat der Entwicklung einer guten Schullandschaft in Herten einen wichtigen Schub gegeben.
Die Stadt Herten hat mit einem Zukunftsprogramm 1998 gleichzeitig die Weichenstellungen für den Strukturwandel geschaffen. Die Handlungsfelder der städtischen Politik sind dort klar festgelegt.
Im Zukunftsprogramm der Stadt ist u. a. das Ziel formuliert, "Kinder und Jugendliche zu fördern. Damit soll u. a. nachhaltig erreicht werden, dass

  • die Lebens-, Berufs- und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen gesichert und verbessert werden
  • ein Hertener Erziehungs- und Bildungskonsens entwickelt wird
  • die Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugend- und Erziehungshilfe verbessert wird.

Die Stadt Herten ist dabei als Schul- und Jugendhilfeträger vielfach gefordert.
In Kooperation mit allen an Schule Beteiligten und interessierten Gruppen soll eine Schullandschaft geschaffen werden, in der Effizienz und Solidarität, Leistungsförderung und Chancengleichheit, Öffnung von Schule und öffentlicher Bildungsauftrag vereinbar sind.
Die Stadt Herten nimmt für sich in Anspruch, ein engagierter und aufgeschlossener Schulträger zu sein. Kritiker und Zauderer befürchten hin und wieder, dass die Aktivitäten nah an die Grenzen von "Einmischung in innere Schulangelegenheiten" gelangen. Insbesondere dann, wenn auch die qualitative Verbesserung von Unterricht eingefordert wird.
Konkrete Ziele sind im Schulentwicklungsplan messbar festgelegt:
Die Abschlussquote der Allgemeinen Hochschulreife und der Fachhochschulreife soll erhöht und die Zahl der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss gesenkt werden.
Aufgrund des zu bewältigenden Strukturwandels muss es in Herten zuallererst darum gehen, Kindern und Jugendlichen die Qualifikation und Werte zu vermitteln, die sie für ein Leben und manchmal auch Überleben in der Berufswelt brauchen: Eine breite Allgemeinbildung, Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und die Fähigkeit, Lernen und Weiterlernen als lebenslange Chance und Aufgabe zu begreifen.
Es gibt viele Begabungen in Herten. Die Kommune will mithelfen, sie zu wecken, den Kindern und ihren Eltern Mut machen, höhere Qualifikationen zu erreichen. Mehr Freiheit und Lust am Lernen soll dazu beitragen, diese Begabungen zu fördern.
Herten will davon auch profitieren. Das Potenzial der Kinder und Jugendlichen soll hier gehalten werden. Kinder und Jugendliche sollen sich in der Stadt wohl fühlen und in das städtische Leben eingebunden werden. Auch nach ihrer Schulzeit und Ausbildung sollen sie hier gern leben und sich in die Entwicklung der Stadt und in die Region einbringen.
Mit der Umgestaltung der Hertener Schullandschaft wurden viele begleitende Projekte auf den Weg gebracht.
Die Zukunftswerkstätten und Themenkonferenzen haben entscheidend dazu beigetragen, die qualitative Verbesserung der Hertener Schullandschaft voranzutreiben und mit konkreten Maßnahmen zu präzisieren. Die Verzahnung mit angrenzenden Politikfeldern wurde dabei bewusst vorangetrieben, aus denen z.T. neue Konzepte erwachsen sind.
Konzeptionelle Neuorientierungen in der Hertener Jugend- und Schulpolitik in den letzten drei Jahren waren z. B. "Förderung der Sprachkompetenz von Kindern und Jugendlichen", "Sozialraumbudgetierung und Umbau der Hilfen zur Erziehung" sowie die "Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit".


3. Förderung von Sprachkompetenz

3.1 Ausgangslage

Das Thema "Förderung der Sprachkompetenz" begleitet die öffentlichen Diskussionen in Herten bereits seit mehreren Jahren. Ende der 90er Jahre beschrieben alle Institutionen – insbesondere Kindergarten, Schule und Jugendhilfe – den gleichen Problemdruck: Kinder kommen in die Schule und können dem Unterricht mangels ausreichender Deutschkenntnisse nicht folgen.
Die Stadt Herten hat daraufhin 1999 mit der systematischen Aufarbeitung und Analyse des Themas im Rahmen der Kindergarten- und Schulentwicklungsplanung begonnen. Städtevergleiche und Kollegiale Visitationen wurden ergänzend durchgeführt, um sich genauere Kenntnisse über den eigenen Standort (Wo stehen wir im Vergleich zu anderen Kommunen?), notwendige Handlungskonzepte und –alternativen zu verschaffen.
Im Rahmen des Bertelsmannprojektes wurden z. B. sechs Städte über einen Zeitraum von zwei Jahren in eine vergleichende Untersuchung einbezogen. Ein Untersuchungsergebnis war, dass Herten 1999 mit einem Ausländeranteil von 26,1 % unter den 0 - 5-Jährigen an oberster Stelle stand.
Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Herten steigt weiter an. Die größte Migrantengruppe in Herten wird durch die Türken gebildet. Der deutsche Pass allein ist bei der statistischen Erhebung von Migranten heute allerdings nicht mehr aussagekräftig. Rd. 11% der Hertener Gesamtbevölkerung sind im Jahre 2003 laut Pass Ausländer. Der Blick auf die zweite Staatsangehörigkeit oder auf die Muttersprache zeichnen ein anderes Bild. Insbesondere bei der nachwachsenden Bevölkerung wird diese Entwicklung deutlich. Das hat Auswirkungen auf das Erziehungs- und Bildungssystem.
Im Frühjahr 2003 lag der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund im/in

  • Kindergartenalter 29 %
  • Grundschulen 27 %
  • Hauptschulen 33,4 %
  • Sonderschulen 40,6 %
  • Gymnasium 3,2 %.
  • 29 % der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren in Herten haben einen ausländischen Pass.

Leiterinnen und Leiter der Hertener Grundschulen stellten 1998 eine Verschlechterung der Sprachkompetenz der Schulanfänger fest. Insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund verfügten über schlechte oder völlig unzureichende Sprachfähigkeiten. Rd. 26 % der Erstklässler mit Migrationshintergrund konnten 1999/00 nicht oder nur unzureichend dem Unterricht folgen!
Die o. g. Aussagen und Statistiken untermauerten die Notwendigkeit, die Sprachfähigkeiten von Kindern so zu verbessern, dass alle Schulanfänger beim Eintritt in die Grundschule über die notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, um dem Unterricht folgen zu können.
Daraus leitete sich die Handlungsnotwendigkeit für gezielte Förderprogramme für ausländische Kinder mit nicht ausreichender Sprachkompetenz ab, damit für alle Kinder

  • gleiche Bildungschancen bestehen,
  • eine spätere qualifizierte Teilhabe am Arbeitsmarkt möglich wird und
  • Integration nicht nur ein Schlagwort bleibt.

3.2 ZIelsetzung - Was soll erreicht werden?

Nach der systematischen Aufarbeitung und Analyse der Situation in Herten wurde 1999/00 in Herten ein gesamtstädtisches Konzept und eine gesamtstädtische Strategie entwickelt. Im Sommer 2001 wurde durch den Rat der Stadt Herten, nachdem lange politische Auseinandersetzungen erfolgt waren, einvernehmlich ein Grundsatzbeschluss gefasst:
Die Stadt Herten will erreichen, dass alle Kinder in Herten die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass sie ihrem Begabungspotential entsprechend allgemeine Schulabschlüsse erwerben können.
Dazu ist ein Stufenprogramm "Begleitung von der Geburt bis zur Einschulung" notwendig, das sich aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzt:

  • Information der Eltern direkt nach der Geburt ihrer Kinder
  • Durchführung von Sprachtests und gezielte Sprachförderung bereits im Kindergarten
  • Ein Jahr vor der Einschulung Durchführung weiterer Sprachtests
  • Einschulung

Auf der Basis des Grundsatzbeschlusses wurde 2001 mit der Umsetzung des Konzeptes begonnen.

3.3 Akteure vor Ort

Die Stadt Herten kann das Konzept "Förderung der Sprachkompetenz" allein nicht umsetzen. Sowohl bei der Konzeptentwicklung als auch bei der Umsetzung sind zahlreiche Akteure beteiligt.
Zu den Akteuren vor Ort zählen u. a. 30 Kindertageseinrichtungen in freier und städtischer Trägerschaft, 18 Schulen, der Ausländerbeirat, das Haus der Kulturen (Trägerverbund Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie), die Schulverwaltung, das Gesundheitsamt, Träger der Jugendhilfe und die örtliche Politik. Ohne überregionale Partner ist das Projekt ebenfalls nicht zu schultern. Zu den überregionalen Partnern zählen u.a. das MSJK, Projekt Ruhr GmbH, Universität Essen und die Schulaufsicht.

3.4 Evaluation

Mit der Verabschiedung des Konzeptes wurde gleichzeitig festgelegt, dass der Erfolg oder vielleicht auch Nichterfolg messbar gemacht werden sollte. Da wissenschaftliche Erhebungsmethoden damals wie heute nicht greifbar waren, hat die Stadt Herten ein eigenes, einfaches, nicht wissenschaftliches Verfahren entwickelt, das zentral von der Jugendhilfeplanung ausgewertet wird.
Die Zielerreichung wird am Ergebnis der jährlich durchgeführten Sprachstandserhebungen gemessen.
Seit dem Schuljahr 1999/00 werden die Grundschulen in Herten gebeten, eine Einschätzung über die Sprachfähigkeit der Erstklässler beim Eintritt in die Grundschule zu geben.
Im Kindergartenjahr 2001/02 wurde das Evaluationsinstrument auf die Kindertageseinrichtungen ausgeweitet. Bevor das Instrument jedoch eingesetzt worden ist, wurde es in der AG Kindergärten (§78 KJHG) beraten und an die Anforderungen der Kindertageseinrichtungen angepasst.


4. Umsetzung – Was muss getan werden?

Da grundsätzlich alle Erstklässler in der Lage sein sollen, vom ersten Schultag an, dem Unterricht ohne große Schwierigkeiten zu folgen, sind alle Maßnahmen unmittelbar und mittelbar auf den Zeitraum von der Geburt bis zur Einschulung auszurichten.
Das hat dazu geführt, dass in Kombination von Landesmitteln und Bundesmitteln die kommunalen Mittel konzentriert eingesetzt werden für Maßnahmen in Tageseinrichtungen für Kinder und für Maßnahmen im Vor- und Grundschulbereich.
Gleichwohl werden Maßnahmen und Angebote an weiterführenden Schulen und in anderen Einrichtungen begrüßt und – soweit es außerhalb des gesamtstädtischen Konzeptes möglich ist, auch unterstützt.
Die Maßnahmen und Angebote richten sich an

  • Kinder unter 3 Jahren und deren Eltern
  • Kindergartenkinder und deren Eltern sowie an
  • Grundschulkinder und deren Eltern.

5. Wie müssen die Maßnahmen durchgeführt werden?

5.1 Fortbildungen

Seit Dezember 2001 organisiert die Stadt Herten gemeinsame Fortbildungen für GrundschullehrerInnen und ErzieherInnen. Die gemeinsamen Fortbildungen sind der Grundstein für die Umsetzung des gesamtstädtischen Konzeptes. Damit soll erreicht werden, dass alle örtlichen Profis, die mit den Kindern arbeiten, nach gleichen Grundsätzen arbeiten.
Insgesamt haben bis heute 200 Fachkräfte an den Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen.

5.2 Elterninformation und Elternarbeit

Um die Eltern von der Notwendigkeit der Sprachförderung zu überzeugen und sie als Partner zu gewinnen, nutzt die Stadt Herten gemeinsam mit den örtlichen Kooperationspartnern "alle" erdenklichen Wege und Ideen.
Dazu gehören zweisprachige Broschüren, Moscheebesuche, Organisation von Krabbelgruppen, Durchführung von Elternschulen in türkischer Sprache, Sprachkurse für Eltern und aufsuchende Elternarbeit. Auch der türkische Generalkonsul aus Münster, das Haus der Kulturen und der Ausländerbeirat werden als Schlüssel und Türöffner zur türkischen Bevölkerungsgruppe genutzt.
Die Eltern werden darüber informiert, dass Kinder, die über eine gute Sprachkompetenz in der Muttersprache verfügen, die erlernten Sprachstrukturen auf die Fremdsprache anwenden können. Viele Eltern wissen nicht, dass häufig die Zweitsprache nur unvollkommen erlernt wird, wenn Defizite in der Muttersprache bestehen. Eltern erfahren, dass die Förderung der Erstsprache der Schlüssel zur Mehrsprachigkeit ist und nicht vernachlässigt werden darf. Gleichzeitig werden die Eltern ermuntert und aufgefordert, selbst Sprachkurse zu besuchen, um ihren Kindern ein gutes Beispiel zu geben.
Seit Oktober 2002 werden türkische Familien, deren Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren alt sind, regelmäßig von einer Sozialpädagogin besucht (aufsuchende Elternarbeit). Sie ist Mitarbeiterin des Hauses der Kulturen. Mit dem "Hausbesuchprogramm" sollen Familien im Rahmen ihrer Ressourcen unterstützt und gestärkt werden. Es geht um die Verbesserung des Spracherwerbs bei Kindern und Eltern. Die Eltern erhalten Tipps, Materialien und Beratungen.
Seit Februar 2003 findet eine Kooperation zwischen dem Kreisgesundheitsamt und der Stadt Herten im Rahmen der aufsuchenden Elternarbeit statt. Familien mit Migrationshintergrund und Neugeborenen werden gemeinsam besucht. Die Familien erhalten Informationen sowohl über Säuglingspflege und – ernährung als auch über die frühzeitigen Fördermöglichkeiten des Zweitspracherwerbs in der Familie.
Insgesamt wurden bisher ca. 50 Hausbesuche durchgeführt. 23 Eltern wünschten weitere Besuche und mehr Materialien.
Mit dem Ausländerbeirat wurde vereinbart, die 6 Hertener Moscheen zu besuchen, um dort vor Ort die Eltern über den Spracherwerb zu informieren. Insgesamt wurden bislang vier Moscheen besucht. In einer Moschee wurde zuerst ein Angebot für Mütter und dann ein Väterinformationsabend zum Thema "Sprachförderung" durchgeführt. Die Arbeit mit den Vätern ist aufgrund des unterschiedlichen Rollenverständnisses konzeptionell weiterzuentwickeln.
Insgesamt haben bisher ca. 170 türkische Frauen und Männer an der Elterninformationsveranstaltung teilgenommen.
Das Haus der Kulturen, ein sehr wichtiger Partner für die Stadt Herten, organisiert Krabbelgruppen für türkische Eltern, deren Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren alt sind. Um Eltern an den Lern- und Bildungsorten ihrer Kinder zu erreichen, führt das Haus der Kulturen Sprachkurse für Familien mit Migrationshintergrund in Tageseinrichtungen für Kinder durch.
In einer städtischen Tageseinrichtung für Kinder und in einer katholischen Einrichtung finden z. Z. 1x monatlich Elternabende in Kooperation mit dem Haus der Kulturen zum Thema "Sprachförderung im Kindergarten und im Elternhaus" statt.
In einer anderen städt. Kindertageseinrichtung wurde das Projekt "Elternschule für Eltern mit Migrationshintergrund" angeboten. Ein türkischer Erzieher gestaltete 5 Themenabende in der Tageseinrichtung für Kinder.
Die Angebote wurden von den Eltern sehr gut angenommen.

5.3 Förderangebote in Kindertageseinrichtungen

Im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Angebote zur Sprachförderung im Elementarbereich hat die Stadt Herten für das Kindergartenjahr 2003 / 2004 die Förderung von 36 Sprachfördergruppen beantragt. Voraussichtlich können nur 26 Gruppen gefördert werden.
Die Träger, die nicht in die Landesförderung aufgenommen werden können, werden voraussichtlich aus anderen Fördertöpfen gefördert.
Es ist wichtig, dass alle Einrichtungen, die einen Förderbedarf haben, auch unterstützt werden können. Das ist nicht nur für die einzelnen Kinder wichtig, sondern es erhält auch die Motivation der MitarbeiterInnen der Kindertageseinrichtungen.

5.4. Förderangebote in Grundschulen

Die Sprachkurse für die einzuschulenden Kindergartenkinder (ein halbes Jahr vor der Einschulung) an den Grundschulen enden mit Beginn der Sommerferien. Insgesamt wurden 11 Sprachkurse angeboten und durchgeführt. Da nicht alle beantragten Sprachkurse mit Landesmitteln gefördert werden konnten, hat die Stadt Herten die nicht bewilligten Sprachkurse aus Projektmitteln finanziert.
Die Stadt koordiniert ein Auswertungsgespräch mit den Fachleuten aus den Tageseinrichtungen für Kinder und den Grundschulen zum Thema "ein halbes Jahr vor Einschulung". Die Reflexion der Förderangebote ist unverzichtbar, um die Abläufe und Inhalte auf der Grundlage von praktischen Erfahrungen in den Stadtteilen optimieren zu können.


6. Universität Duisburg-Essen

Die Stiftung Mercator GmbH wird ein Projekt der Uni Duisburg Essen zur Sprachförderung fördern.
Das Projekt soll ein Bindeglied zwischen laufenden Arbeiten im Bereich des Kindergartens und der Primarstufe darstellen. Das Förderprojekt ist auf eine Laufzeit von 4 Jahren ausgelegt und wird in der Anfangsphase den Schwerpunkt auf den Übergang Kindergarten-Grundschule und die ersten beiden Jahre der Grundschule legen. In dem Rahmen werden unentgeltliche Fortbildungen angeboten.
Themen:

  • Zusammenarbeit von Kindergarten, Schule und Hort
  • Förderung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit
  • Aussprache und Hörverstehen
  • Wortschatz
  • Sprachstrukturen
  • Erfolgreiches Lesen- und Schreibenlernen
  • Motorische und sensorische Aspekte
  • Auditive und visuelle Wahrnehmung
  • Wortschatz und Sprachstrukturen

Das Projekt ist in einem Stadtteil angesiedelt, in dem die Universität Essen seit 2 Jahren bereits projektorientiert arbeitet.


6. Aufgabe des Schul- und Jugendhilfeträgers

Die Stadt Herten als Schul- und Jugendhilfeträger hat eine zentrale Funktion. Zu ihren Aufgaben gehören u.a.

  • Erarbeitung eines gesamtstädtischen Konzeptes unter Einbeziehung der örtlichen Akteure
  • Organisation von gemeinsamen Fortbildungen für ErzieherInnen und LehrerInnen
  • Akteure vernetzen z. B. durch die Organisation von regelmäßigen Stadtteilkonferenzen
  • Abstimmung der Förderangebote koordinieren
  • Entwicklung von Standards begleiten (z.B. Übergang Kindertageseinrichtug zur Grundschule)
  • Informationsfluss in Gang halten (z. B. örtliche Fachzeitung zum Thema Sprachförderung herausgeben)
  • Expertenhearings durchführen (fachlich nah am Puls der Zeit sein)
  • Konzept weiterentwickeln (Geschäftsführung einer Steuergruppe aus Politik, Verwaltung und Fachleuten übernehmen)
  • Sprachstandseinschätzung gesamtstädtisch auswerten im Rahmen von Jugendhilfeplanung (gemeinsame Kindergartenentwicklungs- und Schulentwicklungsplanung)
  • Öffentlichkeitsarbeit betreiben (Presse, Funk und Fernsehen, politische Ausschüsse, Fachgespräche)
  • Geld beschaffen

7. Finanzen – Was muss zur Zielerreichung eingesetzt werden?

Die Stadt Herten hat folgende Mittel für die Umsetzung des Konzeptes Sprachförderung eingesetzt:

  • Eigenmittel in 2002 ca. 10 000 Euro
  • Drittmittel in 2002 ca. 57 000 Euro
  • 2003 –2006 Finanzmittel von durchschnittlich 120 000 Euro jährlich
  • Darüber hinaus stellt die Stadt Herten Personalressourcen für die Projektleitung zur Verfügung.

8. Erste Erfolge

Seit dem Schuljahr 1999/00 haben sich die Kenntnisse in der deutschen Sprache bei den Erstklässlern stark verbessert. Auf der Grundlage des vereinfachten Verfahrens zur Sprachstandsfeststellung wurde festgestellt, dass in diesem Schuljahr 24 % mehr Kinder mit Migrationshintergrund dem Unterricht folgen können als noch 1999/00.
Die Verantwortlichen gehen davon aus, dass dieses Ergebnis – auch wenn das Verfahren nicht wissenschaftlich ist – die Richtigkeit des gesamtstädtischen Konzeptes bestätigt.