Neue Anforderungen an Beteiligungsprozesse bei der Wiederaufwertung schrumpfender Städte
Theoretische Überlegungen und Empfehlungen für die Praxis
Kontakt:
Anja Moritz M.A., Holbeinstraße 12, 04229 Leipzig, Telefon: 0341.99 00 877, Mail: moritz@moderation-mediation.de, Internet: www.moderation-mediation.de
Vorbemerkung
Die AutorInnen Anja Moritz (Leipzig), Alexandra Schmidt-Wenzel (Berlin) und Michael Sperber (Weimar) sind Mitglieder im Graduiertennetzwerk der Arbeitsgemeinschaft Betriebliche Weiterbildungsforschung (ABWF), das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert wird.
Der Artikel entstand im gemeinsamen Diskussionsprozess theoretischer Erkenntnisse und Erfahrungen aus der praktischen Arbeit der AutorInnen in der Stadtentwicklung. Ziel ist es, die veränderten Anforderungen an Beteiligungsprozesse für die Förderung von Reurbanisierungsprozessen näher zu betrachten. Der Artikel widmet sich somit theoretischen Ausführungen zu den veränderten Anforderungen an Bürgerbeteiligung sowie den Möglichkeiten und Grenzen der Förderung von Reurbanisierungsprozessen durch Bürgerbeteiligung. Daran schließen Handlungsempfehlungen an.
Diese Überlegungen und Empfehlungen betreffen alle Bewohner der Städte. Zum Zweck der einfacheren Lesbarkeit wurde auf die sprachliche Differenzierung zwischen Frauen und Männern im Text verzichtet. Diese wird jedoch konsequent mitgedacht.
Gliederung:
- 1. Einleitung
- 2. Theoretische Erläuterungen
- 3. Empfehlungen für die Praxis
- 4. Zusammenfassung und Ausblick
- 5. Literatur
1. EINLEITUNG
Die Erosions- und Verfallsprozesse als Folgen von demografischem Wandel, Transformation, Abwanderung und Arbeitslosigkeit sind in vielen Städten sicht- und spürbar. Diese als "Schrumpfung" bezeichnete negative Entwicklung betrifft auch die unmittelbaren wie mittelbaren Lebensbereiche der Bewohner. WIEST und HILL (2005) zählen Indikatoren für Schrumpfung auf:
- Im demografischen Bereich: überdurchschnittlicher Einwohnerrückgang; negativer Wanderungssaldo und geringe bis fehlende interregionale und internationale Zuwanderung; starke, zunehmende Überalterung; unterdurchschnittliche und rückläufige Bedeutung von jungen Haushalten und Familien;
- Im ökonomischen Bereich: überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit, niedrige Erwerbsquote; stabile oder rückläufige Realeinkommen und geringe Kaufkraft; Deindustrialisierung; fehlende kommunale Einnahmen, überdurchschnittliche kommunale Defizite und wachsende Einsparungen; starker und zunehmender Wohnungsleerstand;
- Im Bereich der Infrastruktur und Kultur: geringe und einseitige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung; einseitiges und abnehmendes kulturelles Angebot und geringe bzw. rückläufige Bedeutung als Ausbildungsstandort.
Besonders im Osten Deutschlands fokussiert deshalb die Diskussion zur Stadtentwicklung mittlerweile auf das Schrumpfen der Städte. Das ehemalige Tabuthema wird nun auf der Suche nach Lösungen offen kommuniziert (vgl. SELLE in RÖSENER/SELLE 2005, S. 328 und JAKUBOWSKI 2005, S. 17).
Politik und Verwaltung sind angehalten, den Erhalt und die Wiederaufwertung besonders benachteiligter Stadtteile zu leisten. Reurbanisierung zielt vor diesem Hintergrund besonders auf eine Vielfalt von Haushalten und Bewohnergruppen und veränderte Bedürfnisse des Wohnens ab (vgl. HAASE/KABISCH/STEINFÜHRER 2004, S. 4).
In der Stadtplanung hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass dies nur unter Mitwirkung der Bewohner möglich ist. Das zeigen zahlreiche Berichte und Beispiele aus der deutschen und europäischen Praxis (wie zum Beispiel SOZIALE STADT info 14 2003). So hat Bürgerbeteiligung für die Entwicklung der Städte in den vergangenen Jahren einen zunehmend größeren Stellenwert erlangt. Auch Vergleiche auf europäischer Ebene betonen "die tragende Rolle, die Aktivierungs- und Beteiligungsstrategien für die integrative Stadtteilentwicklung, aber auch für demokratische Prozesse insgesamt beigemessen wird" (SOZIALE STADT info 14 2003, S. 2). Im Programm Kvarterlöft in Dänemark werden beispielsweise zwei Argumente für die Beteiligung der Öffentlichkeit beschrieben: "Zum einen sei das Gefühl zum Stadtteil zu gehören, ihn als den "eigenen" anzusehen, unter der Quartiersbevölkerung umso stärker, je mehr Bewohnerinnen und Bewohner an den Kavarterlöft-Aktivitäten beteiligt werden. Zum anderen müssen aufgrund der Probleme, mit denen benachteiligte Stadtteile konfrontiert sind, möglichst viele lokale Erfahrungen und Potenziale eingebracht werden, um den öffentlichen Sektor bei der Problembewältigung zu unterstützen und seine Ressourcen durch freiwillige Mitarbeit zu stärken." (LARSEN 2003, S. 3 – 4).
Der wichtigste Beitrag von Bürgerbeteiligung zur Reurbanisierung, ist eine Stärkung der Bindungskraft zwischen Bewohnern und ihrem Quartier. Um die Bedeutung der Bindungskraft näher zu erläutern, sei an dieser Stelle auf den Begriff Heimat zurückgegriffen, wie ihn Beate MITZSCHERLICH (2005) aus sozialpsychologischer Perspektive beschreibt. Mitzscherlich bezeichnet mit Heimat in der gegenwärtigen, mobilen und sich permanent verändernden Welt eine Umgebung, die ein Gefühl von Geborgenheit, Vertrautheit, sozialer Einbindung und Zugehörigkeit vermittelt. Mit dieser Umgebung muss sich der Mensch kontinuierlich neu verbinden – Bindung schaffen und verstärken.
Mit dem Heimatbegriff verknüpft Mitzscherlich also drei Bedürfnisse:
- die Erfahrung von Gemeinschaft und Zugehörigkeit,
- einen gestaltbaren und kontrollierbaren Handlungsraum im sozialen Umfeld,
- einen überindividuellen Sinnzusammenhang.
In Bezug auf die Förderung von Reurbanisierungsprozessen durch Bürgerbeteiligung muss es somit darum gehen, eben diese Bedürfnisse der Bewohner aufzugreifen und dadurch ihre Bindung an das Quartier nachhaltig zu verstärken. Beteiligung sollte deshalb:
- mit den Bewohnern Gemeinschaft schaffen und ihnen ein Gefühl von Zugehörigkeit ermöglichen,
- den Bewohnern die Gelegenheit zu Handlungen in ihrem nahen sozialen Umfeld geben und ihnen mehr Kontrolle und Gestaltungsmöglichkeiten übertragen,
- den Bewohnern einen über ihre je unmittelbaren Interessen und Bedürfnisse hinausgehenden Sinn vermitteln.
All dies macht es, nach Meinung der Autoren notwendig, neu über Bürgerbeteiligung nachzudenken. Gegenwärtige Beteiligungsprozesse sind häufig noch in einem Denken verankert, bei dem Bewohner und Akteure an der Weiterentwicklung in Teilbereichen mitwirken "dürfen". Eine gemeinsame Suche nach Lösungen akuter und zunehmender Probleme, wie sie das Schrumpfen der Städte mit sich bringt, wird noch zu wenig bedacht und realisiert.
Für die Bürgerbeteiligung resultieren daraus Konsequenzen. Beteiligung muss sich verändern: Hin zu einem Prozess, in dem danach gefragt wird, welchen Beitrag alle Beteiligten zur Problemlösung beitragen können. Dies bedarf eines Lernprozesses und eines Perspektivenwechsels auf allen Seiten (vgl. SELLE 2005, S. 336). Beteiligung muss sich neu auseinandersetzen mit: Den Grundlagen, den Zielen, den Inhalten, den Zielgruppen, der Prozessgestaltung, den Methoden sowie den tatsächlichen Möglichkeiten und Grenzen.
Die folgenden Ausführungen befassen sich mit diesen Aspekten. Später werden daraus Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen für die lokale Praxis entwickelt.
2. THEORETISCHE ERLÄUTERUNGEN
Bürgerbeteiligung ist ein Oberbegriff für sämtliche Maßnahmen und Initiativen, die die Mitwirkung der Bewohner an der urbanen Entwicklung ermöglichen. Dabei ist Beteiligung ein grundsätzlich dialogischer Prozess im Spannungsfeld von Beteiligung zulassen und Beteiligung wahrnehmen (vgl. LÜTTRINGHAUS 2000). Der oben erwähnte Perspektivenwechsel auf allen Seiten meint eine stärkere Öffnung der Stadtentwicklungsprozesse auf administrativer Seite, somit das Zulassen von mehr Mitbestimmung und Mitwirkung durch die Bewohner. Perspektivenwechsel meint aber auch eine stärkere Verantwortungsübernahme und Selbstgestaltung durch die Bewohner im Stadtteil in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Seite (vgl. ERIKSSON-BECH 2003, S. 18). Dabei können zwei grundlegende Richtungen differenziert werden (vgl. REINERT in LEY/WEITZ 2003):
Beteiligung kann einerseits abzielen auf die Entwicklung von mehr bürgerschaftlichem Engagement im Gemeinwesen. Solch ein Engagement entsteht vorrangig in bottom-up-Prozessen. Bewohner werden als Interessenten oder Betroffene aktiv, setzen sich für selbstbestimmte Ziele oder Ideen ein und nehmen Einfluss auf Entwicklungen. Das Engagement erfolgt beispielsweise in Stadtteilinitiativen, Selbsthilfegruppen und Netzwerken.
Andererseits rekurriert Beteiligung auf die Mitwirkung an Entscheidungen und einen Dialog über die Entwicklung des Quartiers. Diese Mitwirkung stellt einen Teil des bürgerschaftlichen Engagements dar, ist aber in ihrer Ausrichtung separiert zu betrachten. Sie erfolgt zumeist in, von der Verwaltung oder Kommunalpolitik initiierten, top-down-Prozessen. Die Entwicklung des Stadtteils soll mit den Bewohnern voran gebracht werden.
Reurbanisierungsprozesse können durch Bürgerbeteiligung, also durch gemeinwohlorientiertes Engagement wie auch durch die Einbeziehung von Bewohnern in Entscheidungs- und Kommunikationsprozesse, gefördert werden. Regressive kommunale Spielräume können bei entsprechend offenem Umgang mit den einhergehenden Problemen Auslöser für eine zunehmende Verantwortungsübernahme durch Bewohner und andere Gruppen (Unternehmen, lokale und überregionale Akteure) sein. Dies birgt Potenziale, die den Bewohnern neue Identifikations- und Bindungsmöglichkeiten in ihrem Lebensumfeld bieten.
Beiden Aspekten gemeinsam ist das kooperative Moment. In den vorliegenden Ausführungen geht es im Wesentlichen um die Beteiligung der Bewohner an der Reurbanisierung. Jedoch sind darüber hinausgehende kooperative Handlungsformen zur Lösung der gravierenden Probleme ebenso entscheidend. Voraussetzung für Beteiligung ist prinzipiell ein kooperatives Grundverständnis städtischer Entwicklungen. Kooperation dient der sozialen und kulturellen Erneuerung über die Schaffung eines innovativen Milieus. Dabei ist wichtig zu beachten, dass es eine Vielzahl von Akteursgruppen gibt, die sich hinsichtlich ihrer Motivationen, Handlungsmuster und Potenziale unterscheiden. Das aktuelle Forschungsprojekt "3stadt2 – neue Kooperationsformen in der Stadtentwicklung" des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung beschreibt diesbezügliche Erfahrungen und leitet Konsequenzen ab (vgl. BBR 2004 und JAKUBOWSKI 2005). In der so genannten trilateralen Kooperation geht es um die "Zusammenarbeit zwischen Akteuren der öffentlichen Hand, [den Bürgern] und der Wirtschaft innerhalb eines Verfahrens der Stadtentwicklung" (BBR 2004, S. 4). Stadtentwicklung wird als Prozess betrachtet, dessen zentrale Bestandteile Information, Koordination, Beteiligung und Kooperation sind (vgl. JAKUBOWSKI 2005, S. 18).
Auch die integrative Gebietsentwicklung, wie sie mit dem Programm "Soziale Stadt" in Deutschland intensiviert wird, stellt auf eine Zusammenführung möglichst vieler Akteure, Initiativen aus verschiedenen Bereichen unter zunehmender Mitwirkung der Bewohner ab.
In England rekurriert das Programm "New Deal for Communities" auf die Förderung starker, lokaler Partnerschaften zur Einleitung nachhaltiger Veränderungen (vgl. RYDE und REEVE 2003, S. 8 – 10). Im Mittelpunkt stehen die Bewohner, die in Nachbarschaftspartnerschaften mit Vertretern des öffentlichen Bereichs, lokalen Unternehmen und Organisationen über die Entwicklung der Quartiere entscheiden.
In Schweden sind Beteiligung und Aktivierung sowohl Methode als auch Ziel der Stockholmer Stadtentwicklungsstrategie (vgl. ERIKSSON-BECH 2003, S. 16 – 18). Darüber hinaus sind sie Bedingung für die nationale Kofinanzierung lokaler Programme. Was jedoch konkret unter Aktivierung und Beteiligung verstanden wird und wie dies realisiert wird, ist Aufgabe eines jeden einzelnen Stadtteils. Im Laufe der Zeit haben sich auch hier lokale Partnerschaften und Kooperationen zwischen Unternehmen und lokalen Akteuren entwickelt.
Bürgerschaftliches Engagement:
Der Begriff des "bürgerschaftlichen Engagements" betont das "gemeinsame gesellschaftliche Anliegen der Engagierten" (BACKHAUS-MAUL et. al. 2003, S. 294). Ein Engagement kommt zustande, "wenn sich ein Passungsverhältnis zwischen den Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit einerseits und den Präferenzen und der biografischen Situation der Engagierten andererseits "herstellen" lässt" (BACKHAUS-MAUL et. al. 2003, S. 295). Die Verwirklichung des Gemeinwohls und die Befriedigung selbstbezogener Bedürfnisse sind im "modernen" Engagement zwei Seiten einer Medaille. "Diese Mischung aus wohlverstandenem Eigeninteresse und sozialer Verantwortung ist die dynamische Triebfeder und Ressourcenbasis einer modernen sozialen Bürgergesellschaft" (BACKHAUS-MAUL et. al. 2003, S. 295-296).
Wie im Freiwilligensurvey von 1999 (VON ROSENBLADT 2001) dokumentiert, ist die Mitwirkung an der Stadtentwicklung nur ein Tätigkeitsfeld, neben vielen anderen, in denen sich Bürger engagieren. Nur circa 5 % der Engagierten beteiligten sich direkt an Stadtentwicklungsprozessen (VON ROSENBLADT 2001, S. 41). Zur Förderung von Reurbanisierungsprozessen sind deshalb darüber hinausgehende freiwillige Aktivitäten der Bewohner auf ihre Wirksamkeit für die Stadtentwicklung zu untersuchen und zu befördern.
Mitwirkung an Entscheidungs- und Dialogprozessen:
Die Mitwirkung an Entscheidungen und dialogische Planung kommen dem Bedürfnis der Bewohner entgegen, Einfluss auf die Entwicklung ihres Stadtteils zu nehmen. Beteiligung ist als kommunikativer Prozess zu betrachten, der themen- oder projektbezogen temporär initiiert und in überschaubaren Gruppen realisiert wird. "Je nach Akzentuierung zielen sie [Beteiligungsmöglichkeiten] schwerpunktmäßig auf die Entwicklung von Kreativität und Kompetenz, den Ausgleich unterschiedlicher Interessen, die Ansprache bestimmter Zielgruppen oder auf eine möglichst repräsentative Vertretung der Bevölkerung." (REINERT in LEY/WEITZ 2003, S. 38).
In Theorie und Praxis sind vielfältige Methoden bekannt und erprobt, um die Meinung und das kreative Potenzial der Bewohner tatsächlich nutzbringend einzubeziehen. Entscheidende Faktoren sind jedoch die Bedürfnisse, Interessen und Ziele der Bewohner..
2.1 ZIELE UND INHALTE
Soll Beteiligung zum Zweck der Reurbanisierung befördert werden, bedarf es der Berücksichtigung der Gebietsbesonderheiten, also einer entsprechenden Anpassung der Maßnahmen auf das Gebiet und dessen Bewohnerschaft (vgl. FRANKE 2003, S. 6). Bevor also mit der Förderung von Bürgerbeteiligung begonnen wird, sollte zunächst eine eingehende Untersuchung der spezifischen Situation und Ausgangslage im Stadtteil erfolgen. Dies betrifft neben (städte-) baulichen und ökonomischen Fragen insbesondere die zu unterstützenden Gruppen und vorrangige Themen und Problemlagen sowohl aus Sicht der Bewohner (vgl. FRANKE 2003, S. 6), wie aus administrativer Sicht. Aus dieser Analyse sind die Ziele der Maßnahmen abzuleiten. Ohne die Formulierung übergeordneter Leitziele kann Beteiligung nur schwer den Zielen der Reurbanisierung dienen.
Allgemeines Ziel der Bürgerbeteiligung an Stadtentwicklungsprozessen ist die gemeinsame Aufwertung der Wohn- und Lebensbedingungen aller Bewohnergruppen. Dieses Ziel ist in einem gemeinsamen Diskussionsprozess für den speziellen Stadtteil zu konkretisieren, Teilziele sind festzulegen und weitergehende Inhalte zu entwickeln. Dies sollte in einer iterativen und qualitativ orientierten Arbeitsweise erfolgen. Die Diskussion kann Beginn für den Beteiligungsprozess sein und bspw. in Form einer großen Bürgerversammlung als Auftakt umgesetzt werden.
Von der Zielformulierung abhängig sind die Ausrichtung des Prozesses, die Vorgehensweise und Methoden sowie die Festlegung von Gestaltungs- bzw. Entscheidungsspielräumen. Entsprechend dem gemeinwesenbezogenen Arbeitsansatz sind dabei die vorhandenen Potenziale und Ressourcen im Stadtteil zu berücksichtigen.
Auf administrativer Seite müssen die Fragen beantwortet werden, wozu und woran die Bewohner tatsächlich beteiligt werden sollen. Das ist vor allem bei Dialog- und Entscheidungsprozessen eine wichtige Voraussetzung für ihren Erfolg. Erst mit der Beantwortung dieser Fragen ist es möglich, Potenziale zur Unterstützung durch Bürgerbeteiligung zu erschließen und den Beteiligungsprozess zielorientiert zu gestalten.
Zuständigkeiten, Entscheidungskompetenzen, Verantwortung, Handlungs- und Gestaltungsspielräume sind anhand der kooperativen Zielfestlegung zu bestimmen. Diese Notwendigkeit besteht, um Aktivierung und Motivation zu erzeugen und "um falschen Erwartungen und damit verbundenen Enttäuschungen vorzubeugen" (SOZIALE STADT info 14 2003, S. 2). Ein solches Vorgehen entspricht außerdem der Maxime einer frühzeitigen Beteiligung, die Planung als einen offenen Prozess betrachtet.
Die Ziele auf Seiten der Bewohner sind abhängig von deren Motiven bzw. Interessen. Anlässe zur Beteiligung sind unter anderem: altruistische Gründe, gemeinschaftsbezogene Gründe, gestaltungsorientierte Gründe, problemorientierte Gründe, entwicklungsbezogene Gründe und eigennützige Gründe. Diese Motivlagen wirken sich auf die Auswahl des Engagementbereiches und die -intensität aus. Wer nur seinen Hinterhof schöner gestalten möchte, damit die Kinder einen Platz zum Spielen haben, wird sich kaum in die strategische Diskussion zur Straßenraumgestaltung einbringen.
Anstöße für die Aktivierung von Bewohnern können die folgenden allgemeinen Bereiche geben, von denen sich die Inhalte und eine adäquate Form der Ansprache ableiten lassen:
(1) Lokaler Bezug:
Die Bewohner interessieren sich für ihre nahe Lebensumwelt. Sie sind an Gestaltungsfragen und zeitnahen Verbesserungen interessiert, die einen Einfluss auf das individuelle (Er-) Leben im Stadtteil haben. Über eine kleinräumige Ansprache in einem begrenzten Gebiet können sie erreicht und aktiviert werden, bspw. für eine Blockinnenhofgestaltung.(2) Thematischer Bezug:
Die Bewohner sind an der Lösung eines Problems oder einem bestimmten, für sie wichtigen Thema interessiert, das auch über ihr direktes Umfeld hinausgehen kann. Die Ansprache kann über eben dieses Thema erfolgen, bspw. Kinderspielmöglichkeiten/-betreuung im Stadtteil.(3) Zugang über Schlüsselakteure/Multiplikatoren:
In jedem Stadtteil gibt es Schlüsselpersonen, die das Potenzial haben, eine Reihe weiterer Bewohner zu interessieren und zu aktivieren. Über die Integration solcher Identifikationspersonen können sowohl Themen- und Fragestellungen, wie auch konkrete Aktionen multipliziert werden.
Im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit der Ziele, die einzelne Gruppen verfolgen können und die von administrativer Seite gemeinsam mit Bewohnern erreicht werden sollen, wird im Folgenden auf die Definition von Zielgruppen eingegangen.
2.2 ZIELGRUPPEN
Gemeinsame und unterschiedliche Ziele können Bewohnergruppen in einem Stadtteil verbinden bzw. trennen. Für spezifische Themen und Fragestellungen ist es in der Beteiligung zweckmäßig, klar abgrenzbare Zielgruppen zu definieren und anzusprechen.
Trotz einer relativ offenen Ansprache ist die tatsächliche Beteiligung sozial stark selektiv. "Es beteiligen sich vornehmlich organisierte Interessen und sozialaktive Minderheiten. Dabei dominieren Hochausgebildete, Angehörige höherer beruflicher Positionen, Männer in mittleren Jahrgängen, der öffentliche Dienst. Schwach vertreten sind hingegen ausländische Mitbürger/innen, Jugendliche, Frauen, ältere Arbeitnehmer, Behinderte sowie untere Einkommensschichten." (REINERT 2005)
Zielgruppenbestimmung:
Die eingehende Analyse des Stadtteils ermöglicht die Benennung von Zielgruppen als Träger der Reurbanisierung. Daraus resultiert eine notwendige Zielgruppenorientierung bzw. eine zielgruppenorientierte Gestaltung von Bürgerbeteiligung. Generelle Aussagen geben Hinweise, wie die Aktivierung und Mitwirkung der ausgewählten Zielgruppen erreicht werden kann:
- In der Bürgerbeteiligung ist es sinnvoll, den Blick erstens während der Planung und zweitens bei der konkreten Umsetzung auf die Gruppen zu richten. Im Rahmen der Planung geht es darum, wem bspw. die Veranstaltung gilt, wer von ihr angesprochen werden soll. In der Umsetzung geht es um die tatsächlich Teilnehmenden.
- In der Planung lautet die allgemeinste Form der Zielgruppenbestimmung: alle Bewohner. Weitere Eingrenzungen gestatten es, bestimmte Gruppen herauszuheben. Erst eine bewusste und genaue Bestimmung der Merkmale der Zielgruppe macht eine angemessene Auswahl des Vorgehens und der Methoden möglich. Zielgruppenorientierung fokussiert auf die Menschen als Angehörige einer Gruppe, als Interessenten für ein Thema und als Individuen.
Wichtig sind, wie angeführt, die Definition klarer, gruppenbezogener Zielvorstellungen und die Identifikation von Motivationen und Anreizen. Entsprechend der jeweiligen Problemstellung erfolgt die Auswahl und Gestaltung geeigneter, zielführender Beteiligungsverfahren. Mit dem spezifischen Wissen über Bedürfnisse und Vorstellungen Einzelner kann darüber hinaus eine breitere Einbindung auch bisher kaum erreichter Gruppen erfolgen.
- Wer soll mit einem bestimmten Themenbereich angesprochen werden?
- Was ist wichtig in Bezug auf Alter, Familienstand, Berufstätigkeit, Freizeit?
- Welche Erwartungen, Interessen, Einstellungen sind vorhanden?
- Welche Schwierigkeiten und Defizite können bestehen?
- Welche speziellen Fragen beschäftigen die Leute?
- Welche Erfahrungen oder Kenntnisse können vorausgesetzt werden?
- Welche Kommunikationsgewohnheiten haben die Leute (Sprache, Thema, Methoden)?
- Welche Erfahrungen mit Bürgerbeteiligung können vorausgesetzt werden?
Folgende Fragen eignen sich zur Zielgruppenbestimmung (vgl. KNOLL 1995):
Zur Beantwortung dieser Fragen kann eine vorangegangene Analyse heran gezogen werden, können Gespräche mit Stakeholdern oder Schlüsselpersonen im Stadtteil geführt oder direkt Angehörige der Zielgruppe einbezogen werden.
In der Umsetzung geht es darum, ob die angestrebte Zielgruppe nun auch tatsächlich anwesend ist. In der Bürgerbeteiligung werden zumeist nicht alle potenziellen Mitglieder einer Zielgruppe erreicht, sondern nur ein Teil von ihnen. Häufig nehmen, aufgrund der Offenheit der Angebote, auch Leute teil, die nicht der zuvor bestimmten Zielgruppe angehören. Im ungünstigsten Fall sind es ausschließlich andere Leute. Dies macht von vornherein eine geplante Offenheit und Dynamik gegenüber den tatsächlich Anwesenden erforderlich, denn auch Menschen, die nicht der vorgesehenen Zielgruppe angehören, sind mit einem Interesse oder Anliegen gekommen, das Berücksichtigung finden sollte.
Weiterhin ist in der konkreten Veranstaltung bzw. im Verfahren zu beachten, in welcher Situation sich die Teilnehmenden befinden: Gruppengröße, gibt es gegenseitige Bekanntschaften, gab es schon vorangegangene Treffen etc. Von Bedeutung ist außerdem die aktuelle Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Gruppe und eines jeden einzelnen, um Beteiligung nicht zur übermäßigen Zumutung werden zu lassen.
Zielgruppen im Stadtteil:
Vielfach stehen benachteiligte Gruppen oder Menschen in Problemlagen im Zentrum von Projekten und Aktivitäten in Stadtentwicklungsprozessen. Besonders benachteiligte Stadtteile zeichnen sich durch eine starke Versorgung mit kompensatorischen Einrichtungen aus. Kompensatorische Einrichtungen und Strukturen werden gefördert, was im Sinne der sozialen Gerechtigkeit und der Ermöglichung von Chancen dringend notwendig ist. Jedoch führt dies auch zur Stigmatisierung und trägt zum Verlust eines positiven Images bei bzw. konterkariert eine mögliche Imageverbesserung. Zur Reurbanisierung bedarf es weiterer Bemühungen, auch um weniger oder nicht benachteiligte Gruppen, um eine verstärkte Durchmischung des Stadtteils zu erreichen.
In der Diskussion und Forschung zur Bürgerbeteiligung steht eine ausdrückliche Differenzierung der Bewohner in verschiedene Gruppen noch aus. Der Zielgruppenbezug fungiert lediglich in der beschriebenen Kompensationsfunktion für benachteiligte Gruppen und unterrepräsentierte Interessen. Gegenwärtig werden vorrangig folgende Gruppen differenziert und teils mit entsprechenden Beteiligungsmethoden angesprochen: Kinder- und Jugendliche, unterschiedliche Gruppen von Migranten und ältere Menschen. Zunehmend gewinnt auch der Genderaspekt an Bedeutung (vgl. FEUERBACH 2003, LEY et. al. 2003).
Im Bezug auf die Entwicklung ist eine zielorientierte Differenzierung unerlässlich, geht es doch darum, an die Gegebenheiten der Lebenswelt und Lebenssituation der Bewohner anzuknüpfen und sie als Potenzial einzubeziehen. Hier ist es notwendig, entlang der genannten Fragen die analysierten Zielgruppen zu bestimmen und gruppenorientiert anzusprechen.
Es bedarf unter anderem differenzierter "Angebotsformen, die unterschiedlichen Motivmustern gerecht werden und auch (zeitlich) abgestufte Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnen" (REINERT in LEY/WEITZ 2003, S. 35). Die themen- oder projektbezogenen Aktivitäten müssen zur "jeweiligen biografischen Situation der Engagierten "passen"." (BACKHAUS-MAUL et. al. 2003, S. 295)
In der Realisierung geht es um eine zielgruppengerechte Verständigung und Prozessgestaltung:
- Wo gibt es gemeinsame/geteilte Interessen und Motive?
- Welches sind die lokalen Bezüge, die interessierenden Themen und die akzeptierten Schlüsselpersonen?
- Welche Form der Mitwirkung ist für diese Gruppen ansprechend und akzeptabel?
Nicht zu leugnen ist jedoch die Tatsache, dass sich nie alle Bewohner an Stadtentwicklungsprozessen beteiligen werden. HINTE (1997, S. 282) spricht von "aktivierungsresistenten Betroffenen" und meint damit das Dilemma, dass vor allem Menschen in stark benachteiligten sozialen Lebenssituationen und Stadtteilen nicht dazu bereit und in der Lage sind, sich in und für ihr Gemeinwesen zu engagieren.
Von der Zielgruppenbestimmung ist abhängig, wie der Prozess und einzelne Methoden zur Beteiligung gestaltet und umgesetzt werden. Dazu folgen nun weitere Darstellungen.
2.3 PROZESSGESTALTUNG
Die Prozessualisierung des Vorgehens ist eine Antwort auf die Dynamik der Stadtentwicklung und bedeutet einen flexiblen Umgang mit Zielen, Inhalten und Methoden. Es geht um die Qualität des Prozesses in seiner Planung, Gestaltung und der Umsetzung einzelner Bausteine.
Eine prozessorientierte Betrachtung des Beteiligungsgeschehens führt zu einem iterativen Vorgehen. Dabei erfolgt eine sukzessive Annäherung an die Ziele. Einzelne Beteiligungsmöglichkeiten und parallele Aktivitäten erfahren Einbindung und Rückbezug auf den Gesamtprozess. Dies betrifft insbesondere die Einbindung zielgruppen- oder themenspezifischer Einzelveranstaltungen und -projekte.
Die Qualität des Prozesses hängt unter anderem von den Prozessgestaltern ab. Hierfür sollten professionelle Koordinatoren und Moderatoren eingesetzt werden, die über entsprechende Kompetenzen und Erfahrungen verfügen, um die tägliche Arbeit zu organisieren. Für die Beteiligung spezieller Zielgruppen und die Durchführung einzelner Beteiligungsveranstaltungen sind weitere neutrale Experten hinzuzuziehen. In jedem Fall sollte auch der Prozess partizipativ geplant und umgesetzt werden, d.h. unter Einbeziehung aller relevanten und betroffenen Personen und Einrichtungen.
Solch ein Vorgehen steht auch für die übergeordneten Prozessqualitäten Fairness, Transparenz, Vertrauen und Kompetenz:
- Fairness im Prozess zeichnet sich aus durch gleiche Chancen zur Information und Meinungsäußerung.
- Transparenz besteht über Ziele, Inhalte und Hintergründe, Rollen der Beteiligten, Rahmenbedingungen, Entscheidungs- und Gestaltungsoptionen und Ergebnisverwendung.
- Vor allem wenn eine längerfristige Beteiligung angestrebt wird, ist der Faktor Vertrauen eine wichtige Voraussetzung.
- Kompetenz ist unausweichlicher Faktor, um einen Beteiligungsprozess zu seinem bestmöglichen Ergebnis zu führen. Dies schließt eine professionelle Moderation, einen flexiblen Umgang mit Unvorhergesehenem und Verfahrenskreativität ein. Ein Beteiligungsprozess sollte sich auszeichnen durch einen verständlichen Umgang mit den Inhalten. Fachliche Kompetenz spiegelt sich wider in der Einbringung von Sachverstand durch Experten.
Ein Beteiligungsprozess, vor allem wenn es weniger um kurzfristige Aktionen, sondern vielmehr um langfristige Entwicklung gehen soll, braucht entsprechende Zeit – auch dies ist gemeint, wenn von Prozessualisierung der Beteiligung die Rede ist. Erst in einem längeren Prozess wird es möglich, leistungsfähige Organisations- und Kommunikationsstrukturen aufzubauen, die Voraussetzung für den Erfolg von Aktivierung und Beteiligung sind (vgl. SOZIALE STADT info 14 2003, S. 2).
Die einzelnen Schritte und Bausteine des Prozesses werden mit verschiedenen Methoden realisiert. Dabei ist wichtig, dass Beteiligungsformen nicht losgelöst und singulär realisiert werden, sondern einzelne Ebenen und Methoden inhaltlich und prozessual abgestimmt und in einen Gesamtprozess eingebunden sind.
Bürgerbeteiligung als dialogisches und prozessorientiertes Geschehen erfordert eine Debatte über die Probleme und Konsequenzen städtischer Transformation, vor allem aber auch eine Erörterung der Chancen und Handlungsmöglichkeiten. Die Erfahrung mit problematischen Themen lehrt, so Selle, "dass es stets möglich ist, auf einer übergreifenden Ebene mit den Verständigungsprozessen zu beginnen, Maßnahmen dann aus einem gemeinsam begriffenen Zusammenhang heraus zu entwickeln und zugleich neben negativen Betroffenheiten und Lasten auch Nutzen und positive Optionen sichtbar zu machen." (SELLE 2005, S. 332).
Eine weitere Rolle spielt der Umsetzungsbezug, der von Anfang an mitzudenken ist. Die Akzeptanz und Unterstützung eines Vorhabens durch Bürger stellt einen wichtigen Baustein für dessen Umsetzbarkeit dar. Im Prozess muss für eine möglichst kurze Zeitspanne zwischen Diskussion und Umsetzung gesorgt werden. Lange Planungsverfahren treffen selten auf das Verständnis der Betroffenen und können eine erreichte Aktivierung wieder "einschlafen" lassen.
Nachfolgend wird der generelle Einsatz von Methoden in der Bürgerbeteiligung erläutert..
2.4 METHODEN
Je nach Zielstellung und Zeitpunkt im Prozess können verschiedene Methoden der Aktivierung und Mitwirkung realisiert werden. Zur Gestaltung des Beteiligungsprozesses zitiert Selle einen in den 80er Jahren in englischen Städten geprägten Satz: "Man muss viele Boote bauen, um alle ins Boot zu bekommen" (2005, S. 333), womit gemeint ist, dass eine Vielfalt von Methoden der Beteiligung zielgruppen- und themenbezogen anzuwenden ist.
In zahlreichen Veröffentlichungen werden Methoden zur Bürgerbeteiligung, teils verbunden mit Praxisbeispielen, beschrieben (bspw. LEY/WEITZ 2003, SELLE 2005, BBR 2004, APEL 1996 und www.stadtteilarbeit.de). Alle benannten Methoden sind "informelle" Ergänzungen der formellen Instrumente der Stadtentwicklung.
Beteiligungsmethoden können nach verschiedenen Anwendungsbereichen differenziert werden:
- Information, Austausch von Meinungen, Diskussion offener, übergeordneter Fragen zwischen Bewohnern, sowie zwischen Bewohnern und Experten aus Verwaltung und Politik (Bürgerforum, Stadtteilforum, Konsensuskonferenz);
- Entwicklung von Zukunftsvisionen zur Einleitung eines langfristigen Wandels (Zukunftskonferenz, Perspektivenwerkstatt);
- Hervorbringen von Ideen und Kreativität (Open Space);
- Intensive Aktivierung der Bewohner (Aktivierende Befragung, Bürgerausstellung, Planning for Real);
- Entwicklung der lokalen Potenziale (Gemeinwesenarbeit);
- Konkrete Projektentwicklung (Werkstätten, Workshops, Arbeitskreise);
- Gemeinsame Entscheidungen (Szenariotechnik, Zukunftswerkstatt);
- Lösungssuche für Probleme oder Fragestellungen (Planungszelle/Bürgergutachten, Moderationsmethoden);
- Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen und Konfliktlösung (Mediation, Runder Tisch).
Beteiligungsmethoden unterscheiden sich durch weitere Aspekte:
- Strukturiertheit: mehr oder weniger stark strukturiertes Verfahren;
- Gruppengröße: bei kleineren oder größeren Gruppen einsetzbar;
- Teilnahmevoraussetzungen: Teilnehmer müssen Kenntnisse oder Erfahrungen mitbringen oder nicht, um mitarbeiten zu können;
- Aufwand: mit größerem oder geringerem Aufwand durchführbar;
- Anwendbarkeit: für ein begrenztes Gebiet oder Grundstück oder für einen größeren Bereich oder den gesamten Stadtteil einsetzbar.
Jeder Schritt im Beteiligungs- bzw. Stadtentwicklungsprozess bedarf einer adäquaten Methodenauswahl. Die Methode bestimmt die Kommunikationsstruktur und beeinflusst die Vertrauensbildung und ist infolgedessen bedeutend für den Erfolg. Die Entwicklung von Vertrauen sollte in den ersten Phasen eines Beteiligungsprozesses besondere Berücksichtigung finden. Erst die gefestigte Gruppe kann sich komplexen Aufgaben widmen.
Die Auswahl der Methoden muss sich an verschiedenen Kriterien orientieren. Insbesondere geht es um die Ausrichtung:
- an den (Teil-) Zielen der Stadtentwicklung,
- an den (Ziel-) Gruppen, auf die die Beteiligung abzielt und
- am Zeitpunkt im Prozess, somit an vorangegangenen oder nachfolgenden Prozessschritten.
In der Praxis hat es sich durchgesetzt, bezogen auf die Situation und die Aufgaben, einen Mix aus verschiedenen Methoden anzuwenden.
Die Attraktivität des Beteiligungsangebotes für die Zielgruppe(n) ist ein entscheidender Faktor. Dazu gehören auch Aspekte wie Geselligkeit, Spaß, Kontaktmöglichkeiten und eine interessante Gestaltung.
Zunehmend werden Methoden der Online-Beteiligung zur Information oder Diskussion angeboten. Damit können bisher Unbeteiligte bzw. Menschen, die keine Möglichkeit zur Teilnahme an Präsenzveranstaltungen haben (Alleinerziehende, beruflich oder sonstig stark eingebundene Menschen), angesprochen und beteiligt werden. Online-Beteiligungen bilden jedoch nur eine Ergänzung zu realen Beteiligungsmöglichkeiten.
Stadtentwicklungsprozesse sollten durch eine intensive und professionelle Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Dadurch wird einerseits der Informationsfluss gesichert. Anderseits fördert eine kontinuierliche Information die Bindung der Bürger an den Prozess. Insbesondere bei der Förderung bürgerschaftlichen Engagements ist zielgruppenübergreifend eine positive Resonanz und Anerkennung auch in der Öffentlichkeit unverzichtbar.
Zum Einsatz von Methoden sei noch folgendes zu berücksichtigen: "Es gibt für das Gelingen […] eine ganz wesentliche Voraussetzung: In jeder Hinsicht sind Augenmaß und Glaubwürdigkeit zu wahren. Das gilt für Darstellung der Risiken und Gefährdungen: Sie sollen klar ("radikale Diagnostik"), schnörkellos und mit Hinweis auf verbleibende Unsicherheiten benannt werden. Zur Glaubwürdigkeit gehört aber auch, dass die Chancen auch umzusetzen sind". (SELLE 2005, S. 332)
Eine pauschale Festlegung auf die eine oder andere Methode birgt das Risiko eines fehlschlagenden Beteiligungsprozesses und die Gefahr der Enttäuschung und des Rückzugs der Bewohner. Es gibt jedoch allgemeine Standards und Qualitätskriterien die eine übergreifende Bedeutung haben. Diese werden im nächsten Teil erfasst.
2.5 STANDARDS UND QUALITÄTSKRITERIEN
Verschiedene Studien haben sich mit Erfolgsfaktoren, Qualitätskriterien und Standards für gute Bürgerbeteiligung befasst und sowohl allgemeine wie konkrete Schlussfolgerungen und Empfehlungen für Entscheider und Gestalter abgeleitet (WIENER 2002, LINDNER und VATTER 1996, FEINDT 2003, LANGER und OPPERMANN 2003, REINERT 2005, RÖSENER/SELLE 2005).
So formulieren RÖSENER/SELLE (2005, S. 296) grundlegende Fragen nach dem Was, Wer, Warum und den Rahmenbedingungen. Es geht um die Klärung des Inhaltes, der Zielgruppen, der Absichten und Voraussetzungen. Erst auf der Basis der Beantwortung dieser Fragen wird über das Wie des Beteiligungsprozesses entschieden. Schlussfolgernd aus der Zusammenfassung zahlreicher aktueller Beteiligungsbeispiele leiten sie übertragbare Kriterien für Beteiligungsprozesse ab (vgl. RÖSENER/SELLE 2005, S. 295). Diese werden nachfolgend, stellvertretend für zahlreiche weitere Kriteriensammlungen, zusammengefasst dargestellt:
Kriterien zu Inhalten und Aufgaben:
- Frühzeitige Klärung der Ziele und Aufgaben
- Transparenz des Gegenstandes und der Ziele
- Klärung der Reichweite des Beteiligungsangebotes
- Klärung der Gestaltungsspielräume
Kriterien zu den Beteiligten:
- Identifizierung der relevanten Akteure (Betroffene, Stakeholder, Zielgruppen)
- Einbeziehung weiterer Akteure (potenzielle Beteiligte, die zur Lösungsfindung beitragen oder die Lösung gefährden können)
- Einbeziehung von Entscheidern
Kriterien für die Begründung eines Beteiligungsverfahrens:
- Klärung der Gründe für die Einbeziehung
- Klärung der Gründe für das Beteiligungsangebot
- Entscheidung, ob die Gründe tragfähig genug sind
- Wiederholte Klärung der Gründe im laufenden Prozess
Kriterien für die Rahmenbedingungen:
- Klärung der Ziele und des politischen Willens
- Bestimmung der zeitlichen, finanziellen, personellen Ressourcen
- Festlegung der Organisation und Verantwortlichkeiten (in Abhängigkeit von den Kompetenzen)
- Zeitliche Nähe zwischen Erörterung und Umsetzung
- Klärung der Umsetzung
- Klärung, wie Ergebnisse weiter verfolgt werden.
2.6 ZWISCHENBETRACHTUNG
Nicht alle Problem- und Zielstellungen der Stadtentwicklung können mit bzw. durch die Bürger bearbeitet werden. Komplexe Zusammenhänge und Problemlagen erfordern auch zukünftig administrative Planungen und Entscheidungen. In jedem Falle sollte jedoch geprüft werden, inwieweit Verfahren geöffnet werden können.
Knappe öffentliche Kassen schränken zudem die Umsetzbarkeit der Ideen von Bewohnern ein. Es kann nur umgesetzt werden, wofür es genügend Potenzial und Ressourcen im Stadtteil gibt. Doch auch die Ressource "Bürger" ist beschränkt und bedarf eines sorgfältigen Umgangs.
Nicht zuletzt erfordert ein kooperatives Vorgehen in der Stadtentwicklung Vorleistungen als Investitionen in den Prozess. Diese betreffen einerseits einen strukturellen Aufwand bei der öffentlichen Hand (vgl. JAKUBOWSKI 2005, S. 18). Andererseits kostet Bürgerbeteiligung Geld, vor allem, wenn sie als langfristiger Prozess bzw. als Baustein des Stadtentwicklungsprozesses angesehen wird. Die Kosten für die Umsetzung einzelner Beteiligungsmethoden und -verfahren können zwischen 1.000 und 200.000 Euro liegen (vgl. BBR 2004, S. 13). Auch Quartiersmanagements, die vor Ort für die Bürgerbeteiligung verantwortlich sind, sind ein Kostenfaktor im kommunalen Haushalt.
Kooperative Stadtentwicklung kann jedoch auch helfen, Kosten zu sparen, Planungszeiten zu verkürzen und gleichzeitig die Qualität der Resultate der Planungen erhöhen (vgl. JAKUBOWSKI 2005, S. 24). Bürgerbeteiligung kann nachhaltige Resultate schaffen. Wie in der Einleitung bereits beschrieben, liegt der wichtigste und für die Reurbanisierung entscheidendste Wert in der Schaffung und Verstärkung der Bindungskraft eines Quartiers für seine Bewohner. Dies betrifft die Bindung der Bewohner mit latenten Umzugsabsichten, die verstärkte Bindung auch derer, die beabsichtigen zu bleiben, wie auch die Bindung im Sinne von Attraktivität für potenzielle Zuzügler.
3. EMPFEHLUNGEN FÜR DIE PRAXIS
Die vorangegangenen Erläuterungen münden im Folgenden in exemplarischen Handlungsempfehlungen. Dabei steht das "Was?" für die Ziele (bzw. auch Zielgruppen) im Beteiligungsprozess. "Wie?" bezieht sich auf die Methoden, Herangehensweise und weitere Hinweise. "Wozu?" beschreibt den Effekt bzw. die Bedürfnisse der Bewohner, die mit der Maßnahme angesprochen werden können. "Wer?" benennt Verantwortliche und potenzielle Umsetzer von Beteiligungsmöglichkeiten.
Was? | Wie? | Wozu? | Wer? |
Stärkung der Bindung der Bewohner an den Stadtteil |
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Nutzbarmachen des lokalen, endogenen Potenzials |
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Intensivierung des kooperativen Dialoges zwischen Bürgern, Verwaltung und Politik |
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Eröffnung tatsächlicher Entscheidungsspielräume |
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Förderung gemeinwohlbezogenen bürgerschaftlichen Engagements |
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Verstärkte Durchmischung der Bewohnerstrukturen |
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Themen des Stadtumbaus und der Reurbanisierung stärker an die Bewohner heranbringen |
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Ermitteln der gemeinschaftsbezogenen Bedürfnisse und Interessen |
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Räume schaffen zur Verwirklichung individueller Bedürfnisse |
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Räume schaffen zur Verwirklichung gemeinschaftsbezogener Bedürfnisse |
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Stabilisierung und Verstetigung der Aktivitäten |
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Förderung der Stadtteilkultur |
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4. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
Wenn Bürgerbeteiligung sich an den veränderten Bedürfnissen der Bewohner, wie auch der Stadtentwicklung orientiert, ist es möglich, durch Beteiligung Reurbanisierung zu fördern. Das machen die vorangegangenen Erläuterungen und Empfehlungen deutlich. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, spezielle Gruppen als Träger des Prozesses in einem Stadtteil zu identifizieren und diese Gruppen ins Zentrum der Beteiligungsaktivitäten zu rücken.
Die weitere Durchmischung und stärkere Integration der Gruppen untereinander sollte möglichst bei den Aktivitäten, auch wenn diese für eine speziellere Zielgruppe bestimmt sind, forciert mitgedacht werden.
Um Bewohner überhaupt zur Mitwirkung zu aktivieren, sind ihre Interessen und Bedürfnisse einzubeziehen, wie mehrfach betont. Aufgrund der bisher jedoch nur partiell stattgefundenen Fokussierung auf die speziellen Gruppen können sich derzeitige Empfehlungen nur auf die Ansprache, Aktivierung und Förderung des gemeinsamen Dialoges beziehen. Weitere Inhalte und Maßnahmen sind im Prozess gemeinsam zu entwickeln und abzustimmen.
Trotz aller Zuversicht sei auf die Grenzen dieses Vorgehens verwiesen. Das nach wie vor größte Problem ist die Selektivität der Beteiligung, sowie die schwere Erreichbarkeit der bedeutenden Gruppen. Darüber hinaus erfordert ein zielgruppenorientiertes Vorgehen einen höheren Aufwand als das Angebot allgemeiner Beteiligungsmöglichkeiten. Dies mündet in die nur schwer zu beantwortende Frage nach Kosten und Nutzen der Maßnahmen. Bürgerbeteiligung sollte als, wenn auch zunehmend bedeutendere, Ergänzung des planerischen und konzeptionellen Agierens der Politik und Verwaltung angesehen werden. Ein verantwortungsvolles Handeln der administrativen Instanzen wird sie nie obsolet machen.
Im Kontext der Reurbanisierung muss Bürgerbeteiligung einen Bedeutungszuwachs erfahren. Dies erfordert die Entwicklung einer Strategie, die Stadtentwicklung und Beteiligung tatsächlich enger miteinander verzahnt. Vor allem die veränderten Ansprüche an eine zielgruppenorientierte Bürgerbeteiligung sind ein Thema, dass so bisher noch nicht intensiv bedacht und erforscht worden ist. Hierzu bedarf es weiterer wissenschaftlicher Studien.
Die Verbindung der Bürgerbeteiligung mit dem Heimatbegriff findet in der theoretischen Diskussion derzeit nicht statt. Um jedoch die Beweggründe und Bedürfnisse der Bewohner in einem Stadtteil, sowohl der seit langem dort ansässigen, wie auch der neu hinzugezogenen, besser zu verstehen, scheint auch dies ein interessanter und lohnswerter Ansatzpunkt für weitere wissenschaftliche Auseinandersetzungen.
Mit beiden Aspekten eröffnen sich interessante und zukunftsweisende Perspektiven, wie durch eine veränderte Sicht der Bürgerbeteiligung die veränderten Notwendigkeiten zum Erhalt und zur Wiederaufwertung schrumpfender Städte unterstützt werden können.
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