Gemeinwesenarbeit im kooperativen Stadtteilmanagement

(überarbeitete und ausformulierte Fassung eines Folien-Vortrags während der GWA-Werkstatt Gelnhausen 2001)

Kontakt:

Jürgen Maier, LAG Soziale Brennpunkte Hessen e.V., Moselstr .25; 60329 Frankfurt, Tel. 069/257828-12; Fax: 069/257828-55; eMail: LAGSB@aol.com


Inhalt:


1.  Rahmenbedingungen für "Soziale Stadt" in Hessen und die Rolle der LAG

LAG als langjähriges GWA-Netzwerk in Hessen

Eine zentrale Rahmenbedingung für die Entwicklung des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt" stellt in Hessen das langjährige Bestehen der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V. (LAG) dar. Sie entwickelte seit 1974 das Netzwerk von Gemeinwesenprojekten in Sozialen Brennpunkten und benachteiligten Stadtteilen und hat in dieser Zeit viel Erfahrungen bei der Auflösung und Sanierung von Obdachlosenquartieren mit Beteiligung der BewohnerInnen gesammelt. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Armutsbekämpfung durch Sozialen Sicherung und Wohnungsversorgung, Bildungsarbeit mit Frauen, Kindern und Jugendlichen sowie lokaler Beschäftigungsförderung. Die LAG versteht sich insgesamt als Lobby für GWA und Bewohnerbeteiligung. Sie unterhält in Frankfurt eine Geschäftsstelle. Bundesweit ist die LAG aktiver Teil des Bundesnetzwerks "GWA und Soziale Stadtentwicklung".

LAG als Träger des EU-Projektes "Drittes System und Beschäftigung"

Auf der Grundlage ihrer Erfahrungen beteiligte sich die LAG in der Zeit von 1998 - 2000 am EU-Projekt "Drittes System und Beschäftigung". Sie übernahm dessen Trägerschaft im Rahmen des "Hessischen Projektnetz Wohngebiets- und Stadtteilmanagement" (HEPNEST). Dabei erprobten unterschiedliche Partner aus Hessischen Ministerien, Stadt- und Regionalplanung, Wohnungswirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und sozialen Trägern die Zusammenarbeit und bauten in benachteiligten Stadtteilen 4 hessischer Kommunen "Stadtteilwerkstätten" auf. Von hier gingen wichtige Anstöße für eine soziale Stadtteilentwicklung mit Bürgerbeteiligung und lokaler Beschäftigungsförderung aus.

LAG als Partner in der "Hessischen Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt" (HEGISS)

Als 1999 das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" aufgelegt wurde, waren durch die Kooperationen in dem EU-Projekt und die dabei geschaffenen Strukturen in Hessen und "vor Ort" bereits gute Vorraussetzungen für die Gründung der "Hessischen Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt" (HEGISS) geschaffen. Frühzeitig brachte auch hier die LAG ihre Kompetenzen ein. Sie machte sich erfolgreich in ihrer Lobbyfunktion für die zentrale Berücksichtigung von Bürgerbeteiligung und lokaler Beschäftigung in den "HEGISS-Leitlinien" stark. Mit ihrer Rolle als Lobby für GWA motiviert die LAG mittlerweile im Rahmen des HEGISS-Netzwerkes aufgrund ihrer vielfältigen lokalen Kenntnisse Kommunen und freie Träger zur Beteiligung an der "Sozialen Stadt". Sie berät diese beim Aufbau geeigneter Bearbeitungsstrukturen, vor allem bzgl. der Rolle der Gemeinwesenarbeit im kooperativen Stadtteil-/Quartiersmanagement. Ggf. wird die LAG diese Funktionen zukünftig im Rahmen der "HEGISS-Service-Stelle" wahrnehmen, die am Entstehen ist. Auf der Landesebene ist es der LAG durch politische Lobbyarbeit gelungen, zur Ergänzung des Städtebauprogramms einen "Sozialbaustein" für die Finanzierung sozialer Projekte im Landeshaushalt in Höhe von jährlich 1 Million DM zu verankern.
Im Frühjahr 2001 endete ein Crach-Kurs: "GWA im kooperativen Stadtteilmanagement", den die LAG für hessische Akteure in den Stadtteilbüros/Stadtteilwerkstätten ( GWA und z.T. auch Stadtplanung) in den jetzt etwa 20 Soziale-Stadt-Standorten durchführte. Er fand in Kooperation mit dem Burckhardthaus und hessischen Fachhochschulen statt.


2.  Profil der GWA im kooperativen Stadtteilmanagement

Zentrale Zielsetzungen sozialer Stadtteilentwicklung im Programm "Soziale Stadt"

Ein Profil von GWA im kooperativen Stadtteilmanagement muss sich aus den zentralen Zielsetzungen sozialer Stadtteilentwicklung im Programm "Soziale Stadt" herleiten. Oberstes Ziel ist die konkrete Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen im Stadtteil durch soziale, kulturelle, ökonomische und bauliche Maßnahmen. Um dies zu erreichen, hat die nachhaltige Aktivierung und Beteiligung der BürgerInnen im Programm "Soziale Stadt" einen zentralen Stellenwert. Sie sollen Akteure bei den notwendigen Veränderungen werden. Bündelung von Ressourcen durch Vernetzung und die Verknüpfung von Stadtteilbedarfen mit der Schaffung von Arbeit haben ebenso große Bedeutung.
Allerdings sind die Vorstellungen von Beteiligung sehr unterschiedlich. Gerade hier muss Gemeinwesenarbeit ihre "Qualitätsstandards" einbringen, um eine nachhaltige Aktivierung und Beteiligung einzufordern bzw. sie selbst umzusetzen. Statt kurzfristiger und manchmal auch öffentlichkeitswirksamer Event-Beteiligung oder Befragungsaktionen mit dem Ergebnis von Hochglanzbroschüren, geht es um die Schaffung nachhaltiger Beteiligungsstrukturen, die auch dann noch wirksam sind, wenn das Programm "Soziale Stadt" für einen Stadtteil ausgelaufen ist. Das bedeutet, sich auf den oft mühsamen Weg zu begeben, um BürgerInnen anzusprechen, einzubeziehen, nach ihren Vorstellungen zu fragen, die seither nicht beteiligt waren. Das sind z.B. benachteiligte Gruppen, MigrantInnen, Aussiedler-Familien, Frauen. Gerade die Frauen wissen viel über den Stadtteil und bringen ihre Ideen gerne ein. Sie müssen nach unseren Erfahrungen nur angesprochen werden. Hierfür bedarf es jeweils spezifischer Beteiligungsformen. Unter nachhaltigen Beteiligungsstrukturen verstehen wir den Aufbau von sich perspektivisch selbsttragenden Bewohnerorganisationen wie z.B. Nachbarschafts- und Bürgervereinen. Für eine nachhaltige politische Mitbestimmung auf Stadtteilebene schlagen wir sog. Stadtteilbeiräte vor.

Stadtteilmanagement - Quartiersmanagement - GWA

Als zentrales Strukturelement zur Bearbeitung des Programms "Soziale Stadt" und zur Koordination aller Aktivitäten in den Kommunen wird ein sog. "Stadtteilmanagement" gefordert. Wir stellen in Hessen aber auch darüberhinaus fest, dass diese Struktur wenig eindeutig ist und dass sie z.T. synonym mit dem Begriff des "Quartiersmanagement" benutzt wird. Für die Gemeinwesenarbeit stellt sich die Frage, wo sie sich denn dabei verortet. Ist sie ein Teil dieser Strukturen, steht sie außerhalb oder ist sie gar identisch mit dem einen oder anderen?
Wir als LAG sprechen mittlerweile von der spezifischen Rolle der "Gemeinwesenarbeit im kooperativen Stadtteilmanagement". Dabei verstehen wir "Stadtteilmanagement" als das im Rahmen "Sozialer Stadt" zu entwickelnde Gesamtkooperationssystem für die Stadtteilentwicklung: Die sich (neu)organisierende Verwaltung (dezernats- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe) in einem Kooperationsnetz mit Wohnungswirtschaft, Beschäftigungsträgern und freien Verbänden auf der einen Seite sowie dem Stadtteilnetzwerk (Stadtteilkonferenz/Bürgergruppen) auf der anderen Seite. Zwischen beiden Systemen sehen wir das "Quartiersmanagement" angesiedelt. Es arbeitet "vor Ort" im "Stadtteilbüro" und beinhaltet die beiden Funktionen (nicht zu verwechseln mit Personen) Stadtplanung und Gemeinwesenarbeit, die hier eng kooperieren müssen. Wir sprechen also von "Quartiersmanagement" als System nicht vom "Quartiersmanager/in". Mit dieser Definition sehen wir uns in Übereinstimmung auch mit der Tendenz der bundesweiten Diskussion um Quartiersmanagement, wie sie z.B. auch auf Tagungen des Deutschen Instituts für Urbanistik (DIFU) geführt wurde.

Quartiersmanagement imTandem: GWA und Stadtplanung

Das Schaubild verdeutlicht die Verortung der Gemeinwesenarbeit in der Kooperativen Stadtteilentwicklung. Wir favorisieren somit ein "Tandem" von  Planungsbeauftragten/m ("Soziale Stadt" ist im Kern ein Städtebauprogramm!) und Gemeinwesenbeauftragten/m als "Quartiersmanagement", damit die beiden für die Bearbeitung des Programms "Soziale Stadt" vor Ort erforderlichen fachlichen Kompetenzen und Sichtweisen ("Top down" und "Bottom up") bürgernah und kooperativ wirksam werden können. Aufgrund der notwendigen Nähe zu den Stadtplanungsämtern macht es Sinn, dass die Beauftragung für die Planung - nach entsprechender Abstimmung in der ämter-/dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe - unmittelbar durch diese erfolgt. Die Beauftragung für die Gemeinwesenarbeit sollte nach entsprechenden Abstimmungen mit dem Akteursnetzwerk vor Ort sowie den örtlichen Sozialverwaltungen durch einen freien Träger (z.B. Stadtteil-Verein, Wohlfahrtsverband, Trägerverbund) erfolgen. Es gibt dafür vielfältige Gründe: z.B. Weisungsungebundenheit gegenüber der Verwaltung (schon immer eine Grundvoraussetzung für eine wirksame Gemeinwesenarbeit), Bedeutung des Dritten Systems im Programm "Soziale Stadt", Anknüpfen an vorhandenen nachhaltigen Strukturen, Einbinden von bei sozialen Trägern vorhandenen Diensten in die Stadtteilarbeit, z.B. Sozialberatung/Allgemeine Lebensberatung im Stadtteilbüro (Nutzen von Ressourcen). Dies erfordert jedoch auch hohe Flexibilität und ein Sich-Einlassen auf neue Kooperationsstrukturen und Aufgaben durch z.T. eingefahrene Trägerstrukturen. "Soziale Stadt" muss von diesen häufig auch erst als neue Chance begriffen werden!

Aufgaben des Quartiersmanagements

Als Voraussetzung für die Aufgabenerfüllung des Quartiersmanagements (QM) sehen wir das Stadtteilbüro als niedrigschwellige Anlaufstelle für die Bürgerschaft. Eine Grundbedingung ist, dass Planungsbeauftragte und Gemeinwesenbeauftragte "auf einer Augenhöhe" arbeiten.

Zentrale Aufgaben sind:

  • integrierte sozialräumlicher Handlungskonzepte und strategische Aktionspläne entwickeln
  • Stadtteil-Entwicklungsprozess transparent machen, die Einflussmöglichkeiten der BürgerInnen aufzeigen und ihnen hierfür Wege eröffnen, ihnen Gehör verschaffen
  • Stadtteilbezogene Öffentlichkeitsarbeit organisieren
  • Vermittlung zwischen den Vorstellungen von Verwaltung/Politik auf der einen und den Anliegen der im Stadtteil lebenden und arbeitenden Menschen auf der anderen Seite. 
    Das QM ist eine Art "intermediäre Instanz".
  • Aus den vielfältigen Anliegen und Stadtteilbedarfen Projekte entwickeln, Finanzierungsmöglichkeiten erschließen und abstimmen.
  • Stadtteilnetzwerke aufbauen und weiterentwickeln

Planungsbeauftragte bringen u.a. in die Kooperation ein:

  • sie setzen Ideen von BürgerInnen in erste Planungen um
  • sie vermitteln Planungen zwischen Verwaltung und Bürgerschaft, sowie zwischen Bürgerschaft und Verwaltung
  • sie zeigen Möglichkeiten und Grenzen von Planungen auf (Bau- und Planungsrecht)

Gemeinwesenbeauftragte bringen u.a. in die Kooperation ein:

  • die parteiliche "Sicht von unten"
  • sie entwickeln geeignete Formen von Aktivierung und Beteiligung, vor allem auch für benachteiligte Bevölkerungsgruppen und fördern Solidarität im Stadtteil
  • sie organisieren Beteiligungsforen und entwickeln nachhaltige Beteiligungsstrukturen
  • sie behalten Fragen der materiellen Existenzsicherung und Beschäftigung im Blick

3.  Umsetzung des Konzeptes in Hessen – erste Erfahrungen

Erste Erfahrungen mit der Rolle der Gemeinwesenarbeit in der kooperativen Stadtteilentwicklung bzw. der Installierung von Quartiersmanagement in Hessen machen eine starke Abhängigkeit von örtlichen Bedingungen deutlich. Die Entwicklung ist z.B. sehr davon abhängig, ob vor Ort gewachsene GWA-Strukturen in freier Trägerschaft vorhanden sind (z.B. aus Sozialen-Brennpunkt-Projekten) oder ob GWA überhaupt keine Tradition vor Ort hat. Außerdem hat sich gezeigt, dass kooperatives Stadtteilmanagement zwar sehr von geeigneten Personen und ihren Qualifikationen abhängen, dass jedoch vor allem die dafür entwickelten Strukturen über das Gelingen von Kooperationen entscheiden. Eine große Rolle spielt, ob es eine eingeübte und partnerschaftliche Zusammenarbeit der Kommunen mit freien Trägern gibt und ob diese sich dem Stadtteilentwicklungsprozess zuordnen.

Beispiele für QM-Strukturen in Hessen in Standorten der "Sozialen Stadt"

    Beispiel I:

    Kommune beauftragt Stadtplanungsbüro in Koop. mit Tochter eines Wohnungsunternehmens mit dem "Stadtteilmanagement"; gleichzeitig erhält Arbeitsgemeinschaft von 2 kirchlichen Wohlfahrtsverbänden von der Kommune den Auftrag für die Gemeinwesenarbeit im Stadtteil. Die Federführung bekommt das "Stadtteilmanagement." GWA steht in einem Unterauftragsverhältnis. Es fehlt das "Augenhöheprinzip", welches durch personelle Wechsel in der GWA noch weiter erschwert wird.

    Beispiel II:

    Kommune beauftragt Tochter eines Wohnungsunternehmens als "Verfahrensträger", beauftragt daneben langjährige Mitarbeiterin der Sozialverwaltung im Quartier mit GWA, die den Sanierungsprozess begleiten soll. Der Verfahrensträger zieht Privatfirma für "Kinder-und Erwachsenen-Beteiligung" ein. Ergebnis sind Konflikte zwischen "Verfahrensträger" und kommunaler GWA. Kommunale GWA wird zurückgezogen. Nicht kontinuierlich vor Ort präsente "Beteiligungsfirma" kann GWA nicht ersetzen, also fehlt die Rolle der GWA.

    Beispiel III:

    Träger im Stadtteil gründen Trägerverbund als eingetragenen Verein, der vom Sozialdezernenten gestützt wird. Der Verein stellt für das Stadtteilbüro eine Gemeinwesenarbeiterin und einen Sozialarbeiter für Sozialberatung ein. Die Stadt selbst stellt eine Stadtplanerin für das Stadtteilbüro ein. Sie arbeitet im Auftrag der Planungsdezernentin. Die Kooperation leidet u.a. unter den politischen Abhängigkeiten im Hintergrund. (Wem gehört die "Soziale Stadt?" Der Planungs- oder dem Sozialdezernenten?)

    Beispiel IV:

    Aufgrund einer eingeübten vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Kommune und einem kirchlichen Wohlfahrtsverband übernimmt dieser die Trägerschaft für das Stadtteilbüro. Dieser stellt eine Gemeinwesenarbeiterin und eine Stadtplanerin ein. Für die GWA'lerin übernimmt er Dienst- und Fachaufsicht, für die Planerin nur die Dienstaufsicht. Die Fachaufsicht für die Planerin liegt beim Stadtplanungsamt. Diese stimmt sich mit dem Amt regelmäßig ab. Die Zusammenarbeit funktioniert inhaltlich und persönlich gut.
    Zusammenfassend ist festzustellen, dass trotz der unterschiedlichen Strukturen und damit verbundener Konflikte die oben beschriebenen Kernfunktionen überall mehr oder weniger festzustellen sind . Je nach Konstruktion stehen die städtebaulichen und planerischen Aspekte mehr im Vordergrund, oder es gelingt besser, BürgerInnen, an dem Stadtteilentwicklungsprozess zu beteiligen. Die vielfältigen Erfolge können sich sehen lassen. Das Beispiel IV wird in der Arbeitsgruppe vorgestellt. Im übrigen werden mit den Strukturen Erfahrungen gemacht und kontinuierlich ausgewertet. Nicht umsonst versteht sich "Soziale Stadt" als lernendes Programm!


4.  Erste Ergebnisse – einige Beispiele

Die seitherigen Erfahrungen in Hessen mit dem Programm "Soziale Stadt" einschließlich der "Vorlaufphase" mit dem beschiebenen EU-Projekt zeigen eine ganze Reihe konkreter Ergebnisse, bezogen auf die oben beschriebenen Zielsetzungen. Hier nur einige Beispiele:

Ziel: Verbesserung der Lebensbedingungen

  •  Einrichtung von Stadtteilbüros/vor-Ort-Beratung
    Fast in allen Standorten wurden - wenn es sie nicht schon gab - für die BürgerInnen leicht erreichbare Stadtteilbüros eingerichtet, wo sie AnsprechpartnerInnen für Stadtteilfragen finden, wo z.T. auch konkrete Sozial-/Mieterberatung angeboten wird
  • Sanierung von Häusern/Eingangsbereichen/Concierge
    Am unmittelbarsten erfahrbar für die BürgerInnen sind an einigen Standorten die konkreten Verbesserungen ihrer Wohnbedingungen, bezogen auf die Modernisierung von Häusern, Verbesserungen der Hauseingangsbereiche, Einrichtung von Conciergen (hierbei hat "Soziale Stadt" z.T. die Ressourcen der Wohnungsbaugesellschaften/Eigentümer mobilisiert).
  • Verbesserung der Infrastruktur durch Ausbau eines Stadtteilcafes, Planung eines Waschsalons, Einrichtung eines Wochenmarktes.
    Ein bestehendes Stadtteilcafe als Beschäftigungsprojekt für Frauen wurde durch bauliche Maßnahmen aufgewertet und um einen Außensitzplatz erweitert. Es gewann dadurch an Attraktivität und wurde zum Zentrum für Stadtteilaktivitäten. An anderer Stelle wird z.Zt. ein Waschsalon geplant. Hier werden die Nutzung leerstehender Erdgeschossräume eines Wohnblocks verknüpft mit Stadtteilbedarfen, Beschäftigung und Kommunikationsmöglichkeiten
    An einem anderen Standort wurde nach der Schließung von Läden durch Bürgerinitiative ein Wochenmarkt eingerichtet, der sich auch zum bürgerschaftlichen Treffpunkt entwickelt hat.
  • Wohnumfeldverbesserungen/Schaffung von Spielräumen
    An vielen Stellen wurde das Wohnumfeld/die Außenanlagen mit Beteiligung der BürgerInnen umgestaltet und neue Spielräume für Kinder geschaffen. Beispielhaft ist die Umgestaltung eines Schulhofs im Rahmen eines Kinderpartizipationsprojektes gelungen.

Ziel: Aktivierung/Beteiligung/Entwicklung nachhaltiger Beteiligungsstrukturen

  •  Aktivierende Befragungen /Impuls-Werkstätten
    Ausgangspunkt für und Einstieg der GWA in Beteiligungsprozesse waren an einigen Stellen "Aktivierende Befragungen", aus denen sich themenbezogene Bürgerarbeitsgruppen entwickelt haben. Diese Befragungen wurden methodisch sehr vielfältig angelegt, z.T. wurden sie mit Beteiligung von BürgerInnen selbst durchgeführt. Ihre Ergebnisse waren vielerorts Grundlage für die Planung von Projekten. Z.T. hat auch die LAG über ihr Frauenbeteiligungsprojekt "IMPULS" mit "Impuls-Werkstätten", eine Art Zukunftswerkstätten für Frauen, Beteiligungsprozesse angestoßen, deren Ergebnisse dann von der GWA vor Ort aufgegriffen und mit den Frauen weiterentwickelt wurde.
  • Stadtteilfeste/Stadtteilzeitungen/ Stadtteilfernsehen/Stadtteilkultur
    Stadtteilentwicklungsprozesse im Rahmen der "Sozialen Stadt" haben an vielen Stellen zur Verbesserung der nachbarschaftlichen Kommunikation die Organisation von Stadtteilfesten und die Herausgabe von Stadtteilzeitungen mit Beteiligung der BürgerInnen gefördert. An mehreren Stellen wurden mit Unterstützung der LAG (Jugendbildungswerk/Rockmobil) Stadtteilkulturprojekte durchgeführt. U.a. mit den Medien Musik, Theater, Tanz wurden Kinder und Jugendliche verschiedener Nationalitäten in Kooperation mit Schulen und Vereinen motiviert zusammenzuarbeiten und sich gemeinsam zu präsentieren. An zwei hessischen Standorten haben sich lokale Fernsehsender etabliert, die zum einen mit Beteiligung von BürgerInnen stadtteilbezogene Informationsarbeit leisten, zum anderen auch Qualifikations- und Kommunikationsfunktion für Jugendliche und Erwachsene haben. Sie lernen den Umgang mit dem Medium und formieren sich als Team.
  • Stadtteilbeiräte
    Als eine Form der Entwicklung nachhaltiger Beteiligungsstrukturen wurden an mehreren hessischen Standorten auf der Grundlage der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sog. Stadtteilbeiräte eingerichtet. Sie bilden den Rahmen, in dem auf verschiedene Weise gewählte VertreterInnen von Bürgergruppen (Mehrheit!)/Quartieren und weitere Akteure des Stadtteils ihre Interessen gegenüber Politik und Verwaltung vertreten.

Ziel: Aufbau von Netzwerken

  •  Konstituierung von Trägerverbünden
    Um die z.T. bestehenden Konkurrenzen zwischen sozialen Trägern zu mildern und Trägeregoismen abzubauen wurden verschiedentlich neue kooperative Trägerstrukturen geschaffen, die gemeinsam für eine neue Einrichtung (z.B. Stadtteilbüro/Quartiersmanagement) Verantwortung übernehmen.
  • Konstituierung von Akteuersnetzwerken
    In fast allen hessischen Standorten der "Sozialen Stadt" haben sich Akteursnetzwerke/Runde Tische/Stadtteilrunden der im Stadtteil tätigen (überwiegend sozialen) Institutionen gebildet oder formierten sich neu. Einige beziehen BürgervertreterInnen mit ein, die dort jedoch völlig in der Minderheit sind. Z.T. dienen diese Gremien dem Austausch von Informationen über den Stand der Projektentwicklung und der Abstimmung über Prioritäten. Eigenständige Bewohnernetzwerke, "selbsttragende Bewohnerorganisationen", wie sie nach den HEGISS-Leitlinien Ziel sein sollen, sind noch die Ausnahme.

Ziel: Verknüpfung von Stadtteil-Bedarfen mit der Schaffung von Arbeit

  • Alle investiven und ein Teil der nichtinvestiven Maßnahmen sind verknüpft mit der Schaffung bzw. dem Erhalt von Beschäftigung und Qualifizierung für StadtteilbewohnerInnen aber auch von Menschen außerhalb der Stadtteile. Es handelt sich z.B. bei den Modernisierungsmaßnahmen an Häusern und allen Arbeiten, die fachliche Qualifizierung voraussetzen und von Handwerksbetrieben ausgeführt werden vor allem um Arbeitsplätze auf dem sog. 1. Arbeitsmarkt.
    Daneben werden für angelernte Tätigkeiten z.B. bei der Durchführung von Schönheitsreparaturen, bei der Umgestaltung von Außenanlagen unter der Trägerschaft von Beschäftigungsgesellschaften bzw. lokalen Beschäftigungsprojekten Arbeitsbeschaffungs-Maßnahmen (ABM) bzw. Projekte "Arbeit statt Sozialhilfe" installiert, bei denen befristet (1 - 2 Jahre) Erwerbslose/SozialhilfebezieherInnen Chancen auf einen (Wieder-)Einstieg in eine berufliche Tätigkeit erhalten. Einige dieser Projekte sind speziell auf die Situation von Frauen mit Kindern zugeschnitten, weil es sich um Teilzeitstellen handelt und die Kinderbetreuung sichergestellt wird (z.B. Stadtteilcafe).


5.  Erkenntnisse - Handlungsbedarfe für GWA

Zum Schluß dieses Beitrags werden einige erste Erkenntnisse, wie wir sie auch in der LAG und im Bundesnetzwerk Gemeinwesenarbeit diskutieren, dargestellt und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe für GWA aufgezeigt.

  •  Dominanz der Stadtplanung und der Verwaltungen
    Trotz eines zu beobachtenden langsamen Umdenkungsprozesses wird das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" in den Stadtverwaltungen, vor allem in den Planungsämtern, noch vorrangig als Städtebauprogramm (Baugesetzbuch) behandelt und es besteht immer noch die Tendenz, es wie ein solches auch abzuwickeln. Der soziale Aspekt, der sich in diesem Programm vor allem über die erforderliche Bürgeraktivierung und -beteiligung und lokale Beschäftigungs-förderung darstellen soll, ist noch nicht ausreichend entwickelt. Vom "Augenhöheprinzip" zwischen Stadtplanung und den sozialen Akteuren (Gemeinwesenarbeit) sind einige Standorte noch weit entfernt. Hinzu kommt, dass statt eines integrierten stadtteilbezogenen Handlungskonzeptes überwiegend in "Projekten" gedacht wird, die "von oben" als notwendig angesehen, z.T. auch schon längst geplant sind (aber seither aufgrund kommunaler Finanzlage als nicht finanzierbar galten) und für die die BürgerInnen durch Beteiligung "mitgenommen werden müssen".
    Handlungsbedarf:
    Gemeinwesenarbeit und ihre Träger sowie Bürgergruppen haben hier die Aufgabe, das "Soziale" in der "Sozialen Stadt" immer wieder einzufordern. Sie müssen allerdings auch nachvollziehen, unter welchem Erfolgsdruck gegenüber der Politik die Verwaltungen z.T. stehen. Dem kann ein manchmal langwieriger Prozess der Aktivierung und Beteiligung entgegenstehen.
  • Profilunschärfe der Gemeinwesenarbeit
    GWA hat häufig ihre eigene Rolle noch nicht gefunden, ist sich ihrer spezifischen Kompetenzen nicht bewußt oder hat sie für den neuen Arbeitszusammenhang noch nicht ausreichend entwickelt. Dies ist allerdings Voraussetzung, um in neuen Kooperationen mit anderen Professionen zu bestehen, die z.T. die gleichen Kompetenzen für sich geltend machen. Das macht sich vor allem am Verständnis von "Beteiligung" fest. Auch die Frage der "Parteilichkeit" ist häufig ungeklärt. Parteilich für wen? Für den ganzen Stadtteil? Für benachteiligte Gruppen? Für alle BürgerInnen? Wie verhält sich "Parteilichkeit" mit einer oft geforderten Vermittler-/Moderationsrolle?
    Handlungsbedarf:
    GWA muss sich qualifizieren und ihre eigene Rolle klären, ihr Profil schärfen, sich kooperativ und offen auf die Zusammenarbeit z.B. mit Stadtplanung, Beschäftigungsträgern, privaten Unternehmen einlassen. Es gilt zu lernen, die Kompetenzen der jeweils anderen PartnerInnen zu achten und sie zu nutzen. 
  • Nachhaltige Beteiligungsstrukturen und selbsttragende Bewohnerorganisationen, häufig noch Fehlanzeige
    Die gerade aus Sicht der GWA zentralen Zielsetzungen wie der "Aufbau nachhaltiger Beteiligungsstrukturen und selbsttragender Bewohnerorganisationen" werden in der Praxis noch kaum eingelöst. Das liegt mit Sicherheit zum einen daran, dass die Prozesse noch nicht lange genug laufen, zum anderen ist aber kritisch zu hinterfragen, inwieweit diese Ziele überhaupt ernsthaft verfolgt und Strukturen dafür angelegt werden.
    Handlungsbedarf:
    Wenn diese Zielsetzungen im Stadtteilentwicklungsprozess überhaupt eine Rolle spielen sollen, müssen sie von den GWA-Akteuren konkretisiert, vertreten und konsequent angegangen werden. Hier liegt die zentrale Aufgabe der GWA im Stadtteilentwicklungsprozess! 
  • Freie Träger der GWA zu defensiv
    Erst langsam erkennen freie Träger auch ihre Chancen in der "Sozialen Stadt", bewerben sich für die Übernahme von Quartiersmanagements und organisieren Foren zum Thema für ihre MitarbeiterInnen. Lange Zeit haben z.B. Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Vereine ihre mögliche zentrale Rolle als Teil des Dritten Systems nicht erkannt und wahrgenommen. Das wirkte sich auch negativ auf die vor Ort tätigen MitarbeiterInnen aus, die sich nicht genügend unterstützt fühlten.
    Handlungsbedarf:
    Motivation der freien Träger, in der sozialen Stadt Verantwortung zu übernehmen und das gerade auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Ergebnisse. Dies erfordert von ihnen, sich auch auf neue Kooperationen z.B. in Trägerverbünden einzulassen, die den Bedürfnissen eines Stadtteils ggf. eher gerecht werden.