Recht auf Stadt! Aus Sicht und im Rahmen professioneller GWA
- Aktuelle Positionen der GWA -
Kontakt:
- Prof. Dr. Sabine Stövesand, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fakultät Wirtschaft & Soziales, Department Soziale Arbeit, Saarlandstr. 30, 22303 Hamburg, Tel.: 040/42875-7095, Email: sabine.stoevesand@haw-hamburg.de
- Christoph Stoik, FH Campus Wien, Email: christoph.stoik@fh-campuswien.ac.at
Dieser Beitrag basiert auf einem Impulsvortrag der Autor/innen bei der 16. Werkstatt Gemeinwesenarbeit (02.-04. Juni 2014 in Eisenach).
Wir werden im Folgenden zunächst kurz unser Verständnis eines Rechts auf Stadt darlegen, um dann auszuführen, was dieses Recht auf Stadt mit Sozialer Arbeit, hier in Form von Gemeinwesenarbeit, zu tun hat, wie wir Gemeinwesenarbeit verstehen und welche spezifischen Herausforderungen wir da sehen. Konkretisieren möchten wir das abschließend an verschiedenen Wiener Beispielen.
Der Bezugspunkt dieser Tagung ist Gemeinwesenarbeit und diese wird überwiegend in Städten - und damit sind nicht nur Großstädte gemeint - praktiziert, obwohl es durchaus auch im ländlichen Raum Ansätze gibt (vgl. Geser 2013), die aber häufig eher unter dem Begriff Community Development, also unter dem Entwicklungsbegriff diskutiert werden. Städte sind für die GWA historisch, aktuell und insbesondere perspektivisch zentrale Bezugspunkte: über die Hälfte der Weltbevölkerung lebt in Städten und bis 2050 wird sich der Anteil nach Schätzungen des UN/DESA auf knapp 69 Prozent weiter erhöhen (Bundeszentrale für politische Bildung 2010 o.S.).
1. Recht auf Stadt
Dieser Begriff verweist auf Unterschiedliches. Andrej Holm und Dirk Gebhardt (2011, S. 12 ff) nennen hier vier Perspektiven:
- eine spezifische, ganzheitliche analytische Perspektive auf Stadt;
- das Recht auf Stadt als ein gegenhegemoniales Projekt, als utopische Vision. Verbunden mit dieser Veränderungsperspektive sind grundlegende Fragen von Macht, Eigentum und Verwertung. Beide Perspektiven sind stark geprägt von den Überlegungen, die Henri Lefebvre im Rahmen marxistischer Stadt- bzw. Raumtheorien entwickelt hat. Darauf wird weiter unten noch eingegangen.
- Recht auf Stadt als reformpolitischer Forderungskatalog. Hier geht es nicht zuletzt um kodifiziertes Recht. Basisinitiativen, linke Stadtregierungen, NGO und internationale Organisationen, wie z.B. die UNESCO oder die Habitat International Coalition versuchen verbindliche Richtlinien in politischen Programmen von Städten und Ländern zu etablieren. Das Weltsozialforum hat 2005 in Porto Allegre eine „Welt-Charta für das Recht auf Stadt“ verabschiedet, die Stadt Montreal nahm 2006 eine städtische „Charta für Rechte und Pflichten an, ein weiteres Beispiel ist die „Europäische Charta zur Sicherung der Menschenrechte in der Stadt“. In diesen Dokumenten geht es um solche Rechte wie z.B. das auf Wohnung, auf Arbeit, auf Nahrung und Wasser, auf Schutz vor Vertreibung, auf Bildung, auf Sicherheit, auf grundlegende Infrastruktur, auf öffentliche Verkehrsmittel oder eine gesunde Umwelt (vgl. Meyer 2011: 65 f);
- bedeutet Recht auf Stadt einen Organisationsansatz von städtischen Sozialen Bewegungen, die aktuelle politische Themen bündeln, Konflikte sichtbar machen und praktisch angehen. Unter Right to the city finden sich hierzulande, aber auch in vielen anderen Ländern, sehr heterogene Initiativen.
2. Recht auf Stadt und Gemeinwesenarbeit
Wie Margit Mayer hervorhebt, muss das Recht auf Stadt für alle gelten. Unter den aktuellen Bedingungen von sozialer und ökonomischer Ungleichheit kann es darum nur von denjenigen eingefordert werden, denen dieses Recht vorenthalten wird: „Es ist ein Recht auf Umverteilung (…) Es ist ein Recht, das nur dann und insofern existiert, wenn genau diese Menschen es (und die Stadt) sich nehmen, sich aneignen“ (Mayer 2011: 63, Hvhg. i.O.). Da gerade diejenigen, denen dieses Recht massiv vorenthalten wird, diejenigen sind, die ihre Interessen in der Regel aufgrund vielfältiger Barrieren am schwächsten, leisesten artikulieren schließt sich die Frage an, wie diese Aneignungsprozesse unterstützt werden können.
Hier lässt sich nun der Bogen zur Sozialen Arbeit und zur Gemeinwesenarbeit schlagen, wobei allerdings anzumerken ist, dass die Arbeit in, mit und am Gemeinwesen nicht auf die Soziale Arbeit beschränkt ist, sondern hier auch andere Disziplinen und Handlungszusammenhänge eine Rolle spielen, wie z.B. Stadtentwicklung und Ökonomie bzw. wie Soziale Bewegungen und etablierte Politik.
Soziale Arbeit gilt, gemäß ihrer in Melbourne 2014 international vereinbarten Definition, als „eine praxisorientierte Profession und eine wissenschaftliche Disziplin, dessen bzw. deren Ziel die Förderung der sozialen Veränderung, der sozialen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts sowie die Stärkung und Befreiung der Menschen ist. Die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, die Menschenrechte, gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt bilden die Grundlagen der Sozialen Arbeit. Gestützt auf Theorien zur Sozialen Arbeit, auf Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften und indigenem Wissen, werden bei der Sozialen Arbeit Menschen und Strukturen eingebunden, um existenzielle Herausforderungen zu bewältigen und das Wohlergehen zu verbessern“ (http://www.dbsh.de/beruf/definition-der-sozialen-arbeit.html).
Sie verfügt demnach qua ihres professionellen Auftrags über das Mandat sowie, von ihren Methoden und Konzepten her, über die Kompetenzen an der Durchsetzung des Rechts auf Stadt und besonders der Unterstützung von Handlungmächtigkeit sozial benachteiligter Menschen mit zu arbeiten. Sie kann sowohl Empowerment- , Selbstorganisations- und Vernetzungsprozesse unterprivilegierter Menschen fördern, als auch eine Brückenfunktion zwischen sozialen Bewegungen bzw. den artikulationsstärkeren Gruppen und den weniger durchsetzungsmächtigen, nicht-organisierten Betroffenen einnehmen. Dies verlangt jedoch, neben bestimmtem inhaltlichen und methodischen Wissen, auch eine dezidierte Konfliktbereitschaft und Konfliktkompetenz auf Seiten der professionellen AkteurInnen. Beides hängt wiederum untrennbar zusammen mit der Fähigkeit zu strategischem Handeln und dem Aufbau von Macht.
Genau für diese Aufgabenstellungen und Ausrichtungen bietet die Gemeinwesenarbeit einen reichhaltigen Fundus an Theorie- und Praxiswissen. Im Folgenden wird deshalb ein Blick darauf geworfen, was eigentlich unter GWA zu verstehen ist, nicht zuletzt, weil an diesem Punkt immer wieder Durcheinander, Ignoranz und Fachvergessenheit herrschen und warum GWA Konflikte und Macht nicht nur nicht scheuen, sondern aktiv angehen bzw. organisieren muss.
Bei Gemeinwesenarbeit handelt es sich um ein differenziertes, fachlich fundiertes und aktuelles Konzept, das eine interessante und lange Geschichte ausweist (vgl. Oelschlägel 2013). Sie ist weder identisch mit der Sozialraumorientierung abgelöst noch ist sie als allgemeines Arbeitsprinzip in der Sozialen Arbeit generell aufgegangen. Tatsächlich wurden viele ihrer Leitprinzipien wie eben Sozialraumorientierung, Aktivierung, Partizipation, Netzwerkarbeit in andere Handlungsfelder und Konzepte übertragen. Dazu kommt, dass nicht überall, wo Gemeinwesenarbeit gemacht wird, auch Gemeinwesenarbeit drauf steht, was nicht zuletzt den prekären Bedingungen ihrer Finanzierung geschuldet ist. Faktisch jedoch braucht es Gemeinwesenarbeit als dezidiertes Konzept einer Sozialen Arbeit, welche die Beziehungs- mit der strukturellen Ebene verbindet. Praktisch gibt es sie und zwar in vielfältigen Ausprägungen in vielen Ländern rund um den Globus. Im Folgenden charakterisiere ich GWA in ihren Grundzügen.
GWA wurde in den 1960er Jahren als dritte Methode neben der Einzelfallhilfe und der Gruppenarbeit in die Soziale Arbeit eingeführt. Es brauchte nämlich eine spezifische, ganzheitliche fachliche Perspektive und instrumentelle Kompetenz, um gezielt auch mit übergreifenden Themen und mit größeren sozialen Zusammenhängen zu arbeiten, was die anderen Ansätze nicht leisten konnten. Diese Erkenntnis ist dann ja auch ab Ende der 1990er z.B. in die Kinder- und Jugendhilfe eingesickert, wozu Einsparüberlegungen und Umbau in Richtung aktivierender Staat natürlich etwas beigetragen haben.Das ist übrigens nichts Neues – schon Anfang der 1970er wurde GWA als Mittel der Modernisierung kommunaler Sozialpolitik und Sozialer Arbeit ganz ähnlich diskutiert wie heute die Sozialräumlichkeit, vom Fall zum Feld, im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung im Sozialbereich (vgl. Victor Gollancz Stiftung 1974).
GWA bietet ein eigenständiges Konzept Sozialer Arbeit, das nicht (primär) individuelles Bewältigungshandeln und Empowerment unterstützt, sondern die Entwicklung gemeinsamer Hand¬lungsfähigkeit von Menschen bezüglich der Gestaltung bzw. Veränderung von infrastrukturellen, politischen und sozialen Lebensbedingungen fördert.
Traditionell ist sie es, die – Zitat - „den direktesten Bezug zu gesellschaftspolitischen Entwicklungen [hat] und versucht, auf lokalpolitische Prozesse Einfluß zu gewinnen. Ebenso hat sie den reproduktiven Lebensbereich (also Wohnen, Sorgearbeit, Freizeit, S.St.) als in gemeinschaftlicher Ausein¬andersetzung zu gestaltendes Lebensfeld im Blick, im Gegensatz zu einem Problemverständnis, das nur individuelle Krisenerscheinungen wahrnimmt“ (Bitzan/ Klöck 1993: 21).
Das bedeutet, dass in der Gemeinwesenarbeit ein starkes Augenmerk darauf liegt, die strukturellen Komponenten individueller Probleme aufzuzeigen und persön-liche Unterstützungsbedarfe mit bürgerschaftlicher Einmischung zu verbinden. Konkret hieße das z.B.: eine Gemeinwesenarbeiterin erfährt im Rahmen einer aktivierenden Befragung oder eines offenen Frühstückstreffs von der persönlichen Betroffenheit durch Mietsteigerungen und daraus entstandenen Mietschulden. Sie würde sowohl praktische Hilfen anbieten, wie z.B. eine Erstberatung, würde Zugänge zu einer Schuldnerberatung schaffen und Kontakte zum Mieterverein herstellen. Sie würde aber darüberhinaus ein Treffen mit anderen betroffenen MieterInnen organisieren, um gemeinsame Handlungsmöglichkeiten herauszufinden, und dabei auch Verbindungen zu Fragen der Wohnraumversorgung und der städtischen Wohnungspolitik mit den MieterInnen erörtern.
Gemeinwesenarbeit - und hier bestehen oft Mißverständnisse - ist nicht beschränkt auf Stadtteilarbeit bzw. Quartiersentwicklung. Gemeinwesen meint nicht unbedingt ein bestimmtes Territorium, sondern mit „Gemeinwesen bezeichnen wir einen sozialen Zusammenhang von Menschen, der über einen territorialen Bezug (Stadtteil, Nachbarschaft), Interessen und funktionale Zusammenhänge (Organisationen, Wohnen, Arbeit, Freizeit) oder kategoriale Zugehörigkeit (Geschlecht, Ethnie, Alter) vermittelt ist bzw. darüber definiert wird“ (Stövesand/Stoik 2013: 16).
Im Englischen wird das deutlicher wenn von local communities, ethnic communities, gay communities oder communites of interest gesprochen wird. In dem englischen Begriff klingen auch weitere zentrale Bedeutungen von GWA an wie common (gemeinsam, gemeinschaftlich, common goods= öffentliche Güter) und communication – Kommunikation. Der Engführung auf einen physischen Raum entgeht man allerdings nicht, indem man den Gemeinwesen- durch den Sozialraumbegriff ersetzt. Behördlicherseits wird damit beispielsweise oft ein Verwaltungsbezirk bezeichnet oder ein auf der Grundlage von Statistiken bestimmter Ortsteil. Darüber hinaus das kursieren noch weitere Sozialraumdefinitionen, so dass dieser Begriff nicht unbedingt mehr Klarheit schafft.
Unter Gemeinwesenarbeit verstehen wir definitorisch Folgendes:
„Gemeinwesenarbeit richtet sich ganzheitlich auf die Lebenszusammenhänge von Menschen. Ziel ist die Verbesserung von materiellen (z.B. Wohnraum, Existenzsicherung), infrastrukturellen (z.B. Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Grünflächen) und immateriellen (z.B. Qualität sozialer Beziehungen, Partizipation, Kultur) Bedingungen unter maßgeblicher Einbeziehung der Betroffenen. GWA integriert die Bearbeitung individueller und struktureller Aspekte in sozialräumlicher Perspektive. Sie fördert Handlungsfähigkeit und Selbstorganisation im Sinne von kollektivem Empowerment sowie den Aufbau von Netzwerken und Kooperationsstrukturen. GWA ist somit immer sowohl Bildungsarbeit als auch sozial- bzw. lokalpolitisch ausgerichtet“ (Stövesand/Stoik 2013:21).
In der GWA-Praxis bezieht sich das professionelle Handeln häufig auf einen Stadtteil, d.h. eine territoriale Einheit bezieht. Klassischerweise findet GWA statt in randstädtischen Großwohnsiedlungen, wie den Hochhaussiedlungen der 1960er und 1970er Jahre, und in innerstädtischen und/oder industrienahen Quartieren mit schlechter Bausubstanz. Seltener, aber durchaus auch, wird GWA in ländlichen Regionen durchgeführt (vgl. Brandstetter/Schmid/ Vyslouzil 2012, Rohrmoser 2004). Es kommt darüber hinaus vor, dass GWA auch von vorneherein in den Aufbau völlig neuer Quartiere zur „Inszenierung von Nachbarschaft“ einbezogen wird (Maier 2005, vgl. auch Sektion GWA 2010). Von dieser territorialen lässt sich die funktionale (institutionen-/ aufgabenbezogene) und die kategoriale (zielgruppenbezogene) Handlungsebene unterscheiden (vgl. Boer/Utermann 1970: 169, Boulet/ Krauss/Oelschlägel 1980). Funktionale GWA beschäftigt sich mit der Verbesserung in Bereichen wie Verkehr, Wohnen, Freizeit oder Bildung, kategoriale GWA arbeitet mit unterschiedlichen Zielgruppen aus der Bevölkerung, also beispielsweise Jugendlichen, MigrantInnen, Alten, Obdachlosen oder Frauen und versucht, sie miteinander in Kontakt zu bringen, um über eine gezielte Gruppenarbeit Bewusstwerdungs-, Lern- und Handlungsprozesse anzustoßen. GWA könnte demnach auch die stadtweite Arbeit für die Rechte von Flüchtingen zum Inhalt haben. In der Regel arbeitet GWA jedoch eher zielgruppenübergreifend, themenbezogen und fallunspezifisch.
Die Orientierung an der Lebenswelt der AdressatInnen und damit an den Themen, die ihnen wichtig sind, ist für GWA ein wesentlicher Ausgangspunkt. Praktisch bedeutet das, aufsuchende Arbeit zu leisten, niedrigschwellig ansprechbar zu sein, die Leute zu fragen, was sie wollen und sie zu unterstützen das umzusetzen, indem auf der Grundlage ihrer Ideen mit ihnen Maßnahmen konzipiert und möglichst von ihnen, zumindest mit ihnen gemeinsam, durchgeführt werden. Eine beispielhafte Methode dafür ist die Aktivierende Befragung (vgl. Lüttringhaus/Richers 2012). Genauso notwendig dafür ist es, Kommunikationsräume zu schaffen, Gelegenheiten, bei denen sich Menschen begegnen können, ohne dass sie Eintrittsgeld zahlen müssten, einen Termin bräuchten oder ein schon definiertes Problem hätten.
Die Förderung und Nutzung der Potentiale sozialer Netzwerke und die Schaffung von Beziehungen zwischen verschiedenen lokalen AkteurInnen ist in allen GWA-Konzepten bedeutsam. Insbesondere die Initiierung und Unterstützung interpersoneller Kontakte, die Schaffung von Kooperation auf der Ebene der lokalen sozialen Fachbasis und der Kontaktaufbau zwischen Bevölkerung und (lokalen) Entscheidungsträgern auf der Ebene von Politik und Verwaltung gehören zu den grundlegenden Arbeitsweisen.
Beklagt wird manchmal, GWA sei so verwirrend, es gäbe keine einheitliche Theorie-bildung und keine einheitliche Praxis. Unseres Erachtens sollte das auch gar nicht unbedingt der Anspruch sein, denn es würde den Facettenreichtum und die Ideenvielfalt von GWA unterminieren. Außerdem ist GWA, wie Soziale Arbeit generell, immer gesellschaftlich gerahmt, findet im histo¬risch veränderlichen sozialen Raum statt, der wiederum durch Konflikte und Machtunterschiede bestimmt ist, durch Pluralisierung, durch unterschiedliche Interessen und Programmatiken. Dieser Umstand führt dazu, dass sie jenseits ihres Grundkonzeptes, recht unterschiedlich ausgeprägt ist. Wie sich GWA gedacht wird und welche Praxis sich entwickeln kann ist niemals unabhängig vom jeweiligen gesellschaftlichen Kontext (vgl. Bingel 2011, Landhäußer 2009, Stövesand 2007). So hatte die GWA in Zeiten, in denen kapitalismuskritische Ideen und Praxen relativ stark waren, eine andere Ausrichtung als im Kontext autoritärer oder neoliberaler Regime. GWA im Fordismus oder im Postfordismus, ob Disziplinar- oder Kontrollgesellschaft – ihre Zielbestimmungen, Strategien, Spielräume, Ressourcen und Wirkungen werden darüber maßgeblich beeinflusst.
Es ist schon mehrfach angeklungen: GWA ist nach unserer fachlichen Meinung in jedem Fall weitaus mehr als eine Methode, gleichzeitig aber konturierter als die Rede vom allgemeines Arbeitsprinzip es nahe legt – sie ist per Definitionem ein Konzept, also ein „Handlungsmodell, in welchem die Ziele, die Inhalte, die Methoden und die Verfahren in einen sinnvollen Zusammenhang gebracht sind. Dieser Sinn stellt sich im Ausweis der Begründung und der Rechtfertigung dar“ (Geißler/ Hege 2007: 20).
Wie ein Blick auf einschlägige Publikationen zur GWA zeigt, werden dort eben nicht nur Handlungspläne benannt, sondern in der Regel auch ein Gegenstand, in der Regel die sozialen Probleme, die den Ausgangspunkt des Handelns bilden, und diese werden zumeist auch historisch und gesellschaftlich eingebettet und erklärt. Nicht zuletzt sind Ziele sowie handlungsleitende Werte und Prinzipien ausgewiesen. Deutlicher wird unter dieser Perspektive allerdings auch, dass nicht von einem Konzept der Gemeinwesenarbeit gesprochen werden kann, sondern eher von einem Grundkonzept mit sehr verschiedenen Ausprägungen, also von Konzeptvarianten, die sich zwischen system-, herrschaftskritisch und staatstragend-affirmativ, zwischen Konflikt- und Konsenorientierung, zwischen der Veränderung der Verhältnisse und der Veränderung des Verhaltens bewegen.
Je nach GWA-Konzept geht es also eher darum, dass Interessen von Menschen in die politischen Systeme einfließen, ohne diese selbst in Frage zu stellen (wie bei den wohlfahrtstaatlichen, integrativen sowie intermediären Konzepten), oder Menschen dabei zu unterstützen, sich gegen Entrechtung zu organisieren (wie z.B. bei Alinsky), sich zu emanzipieren und neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln, um Ungleichheiten thematisieren zu können (wie etwa bei Bitzan/Klöck 1993), mit der Zielperspektive grundlegenden gesellschaftlichen Wandels.
Um derlei erreichen zu können, egal ob es um kleine Verbesserungen oder tiefer greifende Veränderungen geht, braucht es aber zum einen die Fähigkeit, strukturell z.B. von den Bedingungen des eigenen Trägers her, als auch als Person Konflikte eingehen zu können, und um diese Konflikte durchzustehen und die Ziele zu erreichen braucht es Macht. Konflikt und Macht sind gerade in einem GWA Verständnis, dass ein Recht auf Stadt für und mit ihren AdressatInnen erstreiten will zentrale Begriffe. Deshalb soll es jetzt noch um Macht gehen…
3. GWA und Macht
Soziale Arbeit und damit auch GWA gilt zu Recht als Anwältin schwacher Interessen, die selbst wiederum nur mit relativ schwacher Macht ausgestattet ist und über sehr begrenzte Mittel verfügt, um die für sie relevanten Problemlagen und Konflikte nachhaltig zu bearbeiten. Das unterscheidet sie von vielen Politiker_innen oder Inverstoren und Immobilienbesetzern, mit denen die GWA es beispielsweise zu tun hat, wenn sie für ein Recht auf Stadt im oben genannten Sinne streitet. Um hier ihre professionellen Anliegen umsetzen zu können, muss GWA versuchen, ihren „Machtmangel“ auszugleichen. Dazu muss sie zum einen Macht wollen und sie braucht Bündnispartner. Die kann sie in den Sozialen Bewegungen finden, wie schon Tilo Klöck und Maria Bitzan vor über 20 Jahren feststellten ( vgl. Bitzan/Klöck 1993) und wie mit „Recht auf Stadt“ international und auch hierzulande eine neue, vielfältige Bewegung entstanden ist (vgl. www.rechtaufstadt.net).
Macht hat, ähnlich wie Konflikt, für viele keinen guten Klang, ist nichts, worauf gerade Sozialarbeitende sich positiv beziehen, die sich, so zumindest Maja Heiner (1994), auf der Seite der Unterdrückten wohl fühlen und nicht zu den Mächtigen gehören wollen. Ebenso wie häufig beim Konfliktverständnis liegt dem jedoch eine Vermischung des Sachverhaltes mit seinen Austragungsformen und den Folgen zugrunde. Wie der Konflikt an sich mit seiner destruktiven Austragung und negativen Ergebnissen assoziiert wird, wird Macht fälschlicherweise häufig mit ihrer ungleichen Verteilung, mit Herrschaft, Missbrauch und Unterdrückung gleichgesetzt.
Insofern, als die Gesellschaft konstituiert ist über sich wechselseitig durchdringende ungleichheitserzeugende Strukturen von Klasse, Geschlecht, Ethnizität und Körper (vgl. Winker/ Degele 2009), ist Macht natürlich mit Widersprüchen und Konflikten verknüpft. Wenn Macht jedoch mit Hannah Arendt als Möglichkeit entworfen wird „sich mit anderen zusammenzuschließen und im Einvernehmen mit ihnen zu handeln“ (Arendt 1990: 45) also als Handlungsfähigkeit sowie etwas Dynamisches und Verbindungen schaffendes, wie ein "Netz von ständig gespannten und tätigen Beziehungen" (Foucault 1977: 38), so eröffnet sich auch ihre Produktivität und ihr Potenzial. Es braucht offensichtlich einen differenzierten Machtbegriff. Hier bietet z.B. Staub-Bernasconi mit der Unterscheidung von Behinderungs- und Begrenzungsmacht einen Ansatz, der mit der Systematisierung verschiedener Machtquellen auch ihren ermöglichenden Charakter sichtbar macht.
Als wesentliche Machtquellen können gelten:
- der Körper, mit seinen unterschiedlichen „Einsatzmöglichkeiten" durch Kraft, Beweglichkeit, und physische Präsenz, so unterschiedlich wie zur Flucht bzw. Migration, Hungerstreik oder Demonstration,
- ökonomisches und kulturelles Kapital, also Einkommen, Besitz, Bildungstitel, und damit Ressourcenmacht,
- Artikulationsmacht als Fähigkeit, die eigenen Interessen zu formulieren und gehört zu werden,
- Definitionsmacht als Möglichkeit, die eigenen Erklärungs- und Deutungsmuster wirksam werden zu lassen und
- Positionsmacht auf der Basis der Verfügung über Handlungskompetenzen und symbolisches Kapital, d.h. Repräsentanz und Anerkennung
- soziales Kapital, d.h. soziale Beziehungen über die Eingebundenheit in informelle soziale Netzwerke, in Bewegungen, Parteien, Verbände oder Gewerkschaften, also Organisationsmacht,
(vgl. Staub-Bernasconi 2011: 378).
Saul Alinsky (2011), dem legendären Community Organizer und wichtigen Mentor der US -amerikanischen Bürgerrechtsbewegung zufolge, existieren im wesentlichen zwei Quellen von Macht: die Macht des Geldes und die Macht der Vielen, sprich Organisationsmacht. Da die Verfügung über großes Kapital nicht unbedingt das Kennzeichen Sozialer Arbeit ist, muss sie die Chance nutzen, Organisationmacht aufzubauen, will sie sich nicht in ihrer Ohnmacht einrichten. Es ginge also um das Empowerment Sozialer Arbeit durch systematischen Aufbau und Ausbau von Netzwerkbeziehungen und Bündnissen.
Zentrale Akteure gesellschaftlicher Veränderungen und potentielle Netzwerkpartner sind Soziale Bewegungen (vgl. Wagner 2009). Denn, wie Timm Kunstreich konstatiert gewinnen die Themen Sozialer Arbeit, „immer dann an Bedeutung und Artikulationskraft, wenn sie – wie historische Beispiele zeigen – von sozialen Bewegungen aufgegriffen und von ihnen zu ihrer Sache gemacht werden“ (Kunstreich 2001: 130). Am Hamburger Beispiel der Gemeinwesenarbeit St. Pauli (vgl. Jörg/Röthig auf dieser Werkstatt) und der Auseinandersetzungen um den Erhalt von preiswertem Wohnraum in innerstädtischen Lagen, gegen die Vertreibung einkommensschwacher Mieter_innen kann die Relevanz eines solchen Bündnisses praktisch gut aufgezeigt werden (vgl. Stövesand 2014).
Allerdings ist damit nicht schon gesagt, dass eine stärkere Bezugnahme auf Soziale Bewegungen für Soziale Arbeit einfach umzusetzen wäre. Hier zeichnen sich wiederum eine Reihe von Konflikten ab. Denn wenn ein zentrales Merkmal Sozialer Bewegungen der Protest gegen bestimmte Aspekte des Status Quo und die etablierte Politik ist, sind Spannungen im Verhältnis zu einer, letztlich von dieser Politik finanzierten Sozialen Arbeit, konstitutives Element in der Zusammenarbeit. „Bewegte“ Sozialarbeitende geraten in dieser Gemengelage unweigerlich von einer herausfordernden „Sandwichposition“ in die nächste. Nicht nur gegenüber den staatlichen Auftraggebern, sondern auch den Bewegungsvertretern geraten sie unter Druck. Werden z.B. die Rhetorik und offensiven Vorgehensweisen sozialer Bewegungen nicht von der Sozialen Arbeit aufgenommen, kann deren Glaubwürdigkeit schnell in Frage gestellt und die Kritik der Befriedung des Protestes laut werden.
Während aber Soziale Bewegungen sich selbst repräsentieren und typischerweise stark mittel- und bildungsbürgerlich geprägt sind, agiert Soziale Arbeit advokatorisch bzw. unterstützt bestimmte, ressourcenschwache Zielgruppen, die in der Regel zu anderen Milieus gehören. Das macht eine Zusammenarbeit nicht leicht, zumal eine ausgeprägte kollektive Identität, die Ausschlüsse produzieren kann, zentral für Soziale Bewegungen ist.
Größere Schnittmengen finden sich hier vermutlich mit einer der ältesten und mittlerweile schon längst institutionalisierten Bewegung, nämlich den Gewerkschaften. Hier existiert ein Bündnispartner, der seine Konfliktfähigkeit regelmäßig erproben und beweisen muss und der immer noch eine nicht unerhebliche gesellschaftliche Kraft darstellt (vgl. Stövesand 2007). Die gewerkschaftliche Kernaufgabe, d.h. die Sicherung und Verbesserung der materiellen Existenzbasis von Arbeitnehmer_innen, anders formuliert: die Verhinderung von Armut und Erwerbslosigkeit, bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte für gemeinsame Aktionen. Die Zusammenarbeit hier birgt jedoch wieder ein eignes Konfliktpotenzial, z.B. an dem Punkt der gleichberechtigten Zusammenarbeit, die für große etablierte, machtbewußte Organisationen wie Gewerkschaften in Richtung kleinerer Bündnispartner nicht immer selbstverständlich ist.
II. Reflexion der Wiener Gemeinwesenarbeit aus der Perspektive „Recht auf Stadt“
Sozialraumtheorien für die Reflexion über GWA
Seit einiger Zeit wird vermehrt von Sozialraumorientierung in der Sozialen Arbeit gesprochen. Inzwischen ist es unbestritten, dass es verschiedene Verständnisse von Sozialraumorientierung gibt und dass die Diskussion um Sozialraumorientierung nicht dazu führt, dass Gemeinwesenarbeit als Konzept abgelöst wird und wurde (vgl. u.a. Kessl, Reutlinger 2007: 38ff.; Schreier, Reutlinger 2013; Stoik 2011; Kessl, Reutlinger 2013; Stövesand, Stoik 2013). Aber die Debatte um Sozialen Raum leistet einen Beitrag für die Klärung des Raum-Verständnisses in der Sozialen Arbeit und besonders in der Gemeinwesenarbeit. Die anerkannten Sozialraumtheorien insbesondere aus den Sozialwissenschaften bzw. aus der Sozialgeographie sieht Raum als etwas, was sozial hergestellt ist, das Handeln beeinflusst und andererseits durch Handeln konstruiert wird („relationale Raumtheorien“: vgl. u.a. Kessl/Reutlinger 2007). Raum ist daher auch nur in seinen gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Zusammenhängen zu verstehen. Die Auseinandersetzung mit Sozialraumtheorien führt daher zu einer Klärung des Gegenstands der Sozialen Arbeit, respektive der Gemeinwesenarbeit. Raumtheorien helfen, Situationen, bzw. „soziale Probleme“ besser zu verstehen und damit Grundlage für adäquates professionelles Handeln zu liefern. Sie stellen aber auch einen Reflexionsrahmen für die Soziale Arbeit und dessen Handeln dar. Es wird beleuchtet, welche Position Soziale Arbeit im sozialen Raum einnimmt, wie sie auf die Bearbeitung von „sozialen Problemen“ wirkt. Dabei macht es einen Unterschied, welche Raumtheorien für die Situationsanalyse und Reflexion des Handelns herangezogen wird- je nach Theorie, zeigen sich andere Aspekte. Das raumtheoretische Konzept Lefèbvres (1991), das Grundlage für die Bewegung „Recht auf Stadt“ ist, wird in der Folge herangezogen, um über die Wiener Praxis der Gemeinwesenarbeit zu reflektieren. Eingangs soll erwähnt werden, dass die „Recht auf Stadt“-Bewegung in Wien nur begrenzt vergleichbar ist mit der Bewegung in Hamburg, oder in anderen Städten. Dass diese Bewegung regional unterschiedliche Ausprägungsformen vorweist, steht in einem Zusammenhang mit Lefèbvres Theorieverständnis. Soziale Bewegungen, die von Bedürfnissen von Menschen ausgehen, zeigen sich je nach sozialen und gesellschaftlichen Verhältnissen regional unterschiedlich. Die „Recht auf Stadt“-Bewegung ist auch nur begrenzt mit der Sozialen Arbeit in Wien verbunden – erste Annäherungen finden allerdings statt. „Recht auf Stadt“ hat in Wien das Potenzial, eine Klammer zu sein, die die ganz unterschiedlichen Bewegungen, wie Guerilla gardening, Gehsteig-Guerilleros, permanent breakfast, foodcops, Bettellobby, citical mass, Bettellobby, etc. vereint. Diese Klammer verweist auf die Gemeinsamkeiten der Einzel-Bewegungen: Den Bewegungen geht es darum, gerechte Gesellschaft zu gestalten, in der der Zugang zu den lebensdienlichen Gütern und Ressourcen für alle Menschen öffentlich bleibt. Der öffentliche Raum ist dabei sowohl öffentliches Gut, als auch der Raum, in dem diese Gesellschaftsvorstellungen veröffentlicht werden – durchaus in einem widerständigen, oft gesellschaftskritischen bzw. -alternativen Sinn.
Kampf um den öffentlichen Raum
Dieser öffentliche Raum ist Gegenstand von Auseinandersetzungen, von Kämpfen um ihn und darum, wer diesen Raum nutzen darf, wem dieser Raum zugänglich sein soll. Dieser Kampf um den öffentlichen Raum in Wien stellt sich widersprüchlich dar. Einerseits wirken starke ökonomische Interessen, die dazu führen, dass ursprünglich öffentliche Räume für Adressat_innen der Sozialen Arbeit teilweise verschlossen werden, wie Bahnhöfe, aber auch Bereiche in der Innenstadt (Auflösung der Drogenszene in der Karlsplatzpassage). Verschiedenste Maßnahmen kommen bei der Verdrängung von gesellschaftlich marginalisierter Menschen zum Einsatz (vgl. u.a. Werheim 2006; Diebäcker 2014). Neben ökonomischen Interessen bestehen auch politische Interessen, die signalisieren, für „Recht und Ordnung“ im öffentlichen Raum zu sorgen. Diese Interessen begründen sich in Wien nicht auf empirisch belegbare Erkenntnisse um Unsicherheiten im öffentlichen Raum, sondern sie unterwerfen sich einer Debatte um Verunsicherung des öffentlichen Raums. Verunsicherungen werden dabei nicht nur herbeigeredet, sondern scheinen viel komplexere Hintergründe zu haben (wachsende soziale Ungleichheiten, neoliberale Staatsmodelle, Responsibilisierung des Einzelnen, Abbau sozialer Sicherheiten, wachsende Vielfalt in einer internationaleren Stadt, etc.). Eine einfache politische Antwort auf diese komplexen gesellschaftlichen Hintergründe dürfte die „Sicherheit im öffentlichen Raum“ sein. In Wien wurden in den letzten Jahren eine Vielzahl unterschiedlicher Dienste eingerichtet, die sich mit dem öffentlichen Raum beschäftigen sollen: „WasteWatchers“ und „Ordnungsberater“, die die Reinhaltung im öffentlichen Raum bzw. in den städtischen Wohnhausanlagen kontrollieren , Ordnungs- und Sicherheitsdienste an den Bahnhöfen und im öffentlichen Raum. Aber auch neue Einrichtungen der Sozialen Arbeit im öffentlichen Raum wurden in jünger Zeit geschaffen.
Positionierung der Sozialen Arbeit im Kampf um den öffentlichen Raum
SAM ist eine Einrichtung der Suchthilfe Wien, mit dem Auftrag der „Verbesserung der gegenseitigen Akzeptanz, des Respekts und des Verständnisses von unterschiedlichen Nutzer_innengruppen und deren Lebenslagen“ im öffentlichen Raum, besonders rund um größere Bahnhöfe .
In 15 Wiener Bezirken sind „FAIR-PLAY-TEAMS“ insbesondere in den öffentlichen Parkanlagen unterwegs. Sie dienen als Ansprechstellen für alle Menschen, die sich in den Parks aufhalten und sollen die Kommunikation im öffentlichen Raum verbessern .
Wohnpartner ist eine Einrichtung, die seit 2009 mit über 150 Mitarbeiter_innen in den städtischen Wohnhausanlagen tätig ist. Sie hat die Aufgabe, die Wohnqualität zu steigern, Nachbarschaft im Gemeindebau zu stärken und sich mit wohnbezogenen Konflikten, u.a. Hofnutzungskonflikten auseinander zu setzen.
Bei all diesen Einrichtungen der Sozialen Arbeit kommt GWA als Konzept zum Einsatz.
Rund um die Konzeptionierung dieser Dienste stellte sich die Frage, welche Ziele diese Einrichtungen verfolgen (sollen). Sollen bestimmten politischen Vorstellungen gefolgt werden, dass auf Menschen im öffentlichen Raum regulierend eingewirkt werden soll - auf das Verhalten von Adressat_innen der Sozialen Arbeit? Dass Adressat_innen der Sozialen Arbeit auf andere Räume verwiesen werden? Und sind das Aufgaben der Sozialen Arbeit?
Um diese Fragen zu klären wurde das Kompetenzzentrum für Soziale Arbeit am FH Campus Wien von der Stadt Wien beauftragt, ein „Glossar“ und ein „Mission Statement“ zu Sozialer Arbeit im öffentlichen Raum zu verfassen. Die empirischen und fachlichen Grundlagen wurden unter der Leitung von Richard Krisch und mir erarbeitet. Mit dem „Glossar für Soziale Arbeit“ liegt eine fachliche Orientierung für die Einrichtungen vor, die Begriffe in einem Zusammenhang stellt und klärt wie „Gemeinwesenarbeit“, „aufsuchende Soziale Arbeit“, „offene Kinder- und Jugendarbeit“, aber auch Sozialraumorientierung, Lebensweltorientierung etc. in Bezug zur Sozialen Arbeit im öffentlichen Raum eingeordnet werden kann. Das „Glossar“ und das „Mission Statement“ bietet aber auch eine fachliche, sowie politische Grundlage für die Soziale Arbeit im öffentlichen Raum. Das „Mission Statement“, das von 5 Wiener Stadträt_innen unterschrieben wurde, drückt aus, dass der öffentliche Raum in Wien für die erhalten werden soll, die besonders auf ihn angewiesen sind, auch für von Marginalisierung betroffene Menschen wie Wohnungslose, Bettler_innen, Sexarbeiter_innen, Drogenkonsument_innen, aber auch für Kinder und Jugendliche. Und Aufgabe der Sozialen Arbeit ist es daher, sich dafür einzusetzen, dass der öffentliche Raum genau diesen Menschen weiterhin offen steht (vgl. Krisch, Stoik 2013).
Natürlich ist der Kampf um den öffentlichen Raum durch diese Erklärungen und Papiere nicht gewonnen. Natürlich verfügen andere Akteur_innen (ökonomische und politische) über stärkere Machtmittel als die Soziale Arbeit. Aber das Glossar und das Mission Statement stellt eine deutliche Stärkung für marginalisierte Interessen und die Sozialen Arbeit im öffentlichen Raum dar. Es wurde unmissverständlich ausgedrückt, dass die Soziale Arbeit die Aufgabe hat, emanzipatorisch und advokatorisch für die Rechte der Menschen auf den öffentlichen Raum einzutreten, die besonders auf ihn angewiesen sind. Die Soziale Arbeit ist damit ein_e Akteur_in im Sinne der „Recht auf Stadt“ geworden. Der öffentliche Raum wird als Raum der Vergesellschaftung von marginalisierten Interessen verstanden. Die Soziale Arbeit hat den Auftrag, dass diese Interessen sichtbar bleiben und werden.
Mit Lefèbvres Blick auf die GWA
Grundlage für diese fachliche und politische Positionierung stellen Sozialraumtheorien dar. Am raumtheoretischen Konzept von Lefèbvre soll dies beispielhaft verdeutlicht werden:
Einerseits ermöglicht Lefèbvres Raumtheorie einen analytischen Perspektive auf Situationen, auf die die Soziale Arbeit im öffentlichen Raum trifft: Die Anwesenheit von Wohnungslosen im wohnortbezogenen Stadtteilpark beispielsweise wird als Phänomen von Raumproduktionsprozessen verstanden. Weil der nahegelegene Bahnhof aufgrund kommerzieller Interessen Wohnungslose verdrängt, tauchen sie im Stadtteilpark auf. Der Bahnhof ist aber nicht nur Ort für kommerzielle Interessen geworden, sondern er ist auch ein symbolischer Ort der Repräsentation, der darauf verweist, dass Wien ein international interessanter Ort ist, der attraktiv ist für Investor_innen. Soziale Ungleichheiten, die im öffentlichen Raum sichtbar werden, sind damit Ausdrucksformen von globalen Raumproduktionsprozessen. Von Armut betroffene Menschen leben im öffentlichen Raum, auch als Ort des Überlebens. Der öffentliche Raum ist dabei nicht nur Raum des Überlebens, sonder auch Raum der Widerständigkeit. Raumnutzungen, die nicht konform sind mit den kommerziellen Raumvorstellungen, üben Kritik an diesen Raumproduktionsprozessen. Durchaus kreative Wiederaneignungsformen entwickeln sich, wie beispielsweise die Bettelloby Wien .
Lefèbvres Raumtheorie hilft nicht nur, Raumphänomene besser zu verstehen. Sie bietet auch eine Begründung für professionelles Handeln: Die Gestaltung von Gemeinwesen ist dann als gesellschaftskritischer und reflektierender, sowie emanzipatorischer, tätiger und kollektivierender Prozess zu verstehen, der von den Bedürfnissen der Menschen ausgeht. Gemeinwesenarbeit kann daher nicht nur als Form eines staatlichen Handelns verstanden werden, mit dem konforme Raum- und Gesellschaftsverständnisse hergestellt werden, sondern auch als gesellschaftskritischer emanzipatorischer Prozess, der ausgehend von menschlichen Bedürfnissen auch in Verbindung zu sozialen Bewegungen steht. Gemeinwesenarbeit als Konzept der Sozialen Arbeit befindet sich dabei klassischer Weise in einer Mehrfachmandatierung und damit in einem Spannungsverhältnis. Einrichtungen und Gemeinwesenarbeiter_innen sind selbst Akteur_innen in diesem sozialen Raum. Sie nehmen Einfluss auf die Entwicklungen im sozialen Raum. Wenn Soziale Arbeit aber die Aufgabe hat, Menschen in ihren Interessen zu unterstützen, hat sie den Auftrag, von deren Bedürfnis ausgehend emanzipatorisch einzuwirken.
GWA hat demfolgend sogar die Aufgabe, gemeinsam mit den Adressat_innen Sozialer Arbeit alternative Raumnutzungsvorstellungen zu entwickeln und sichtbar zu machen – soziale Inszenierungen im Raum vorzunehmen, um dominante (hegemoniale) Raumvorstellungen aufzubrechen und Handlungsoptionen zu entwickeln.
Das gilt auch für die Gemeinwesenarbeit in den städtischen Wohnhausanlagen, bei der es darum geht, dass die Menschen im Gemeindebau dabei unterstützt werden, ihre Interessen zu artikulieren und sich organisieren – in Bezug auf das Zusammenleben und die Gestaltung der (halb)öffentlichen Räume, der „Höfe“, aber auch in Bezug auf das Wohnen im Gemeindebau an sich. Gemeinwesenarbeit im Gemeindebau bedeutet dann, dass emanzipatorische Prozesse gestaltet und unterstützt werden, die es den Menschen ermöglicht, sich als Gestalter_innen des Wohnens im Gemeindebau zu erleben.
Schluss
Mit Blick auf Lefèbvres Raum-Verständnis findet sich Gemeinwesenarbeit im Spannungsfeld zwischen der Herstellung von Normvorstellungen in Bezug auf das Handeln von Menschen im sozialen Raum und einem emanzipatorisch, kollektivierenden Zugang der Gestaltung von Gemeinwesen, der von menschlichen Bedürfnissen ausgeht. Gemeinwesenarbeit als professionelles Konzept sozialer Arbeit steht dabei auch in einem Konnex zu sozialen Bewegungen, deren Ausgangspunkt menschliche Bedürfnisse sind. Gemeinwesenarbeit hat die Aufgabe, dass Menschen dabei unterstützt werden, sich als Akteur_innen der Gestaltung von sozialem, öffentlichen Raum und dem Gemeinwesen verstehe zu können – egal ob der Gemeindebau oder der öffentliche Raum Ausgangspunkt ist. Die Reflexion über das professionelle Handeln muss Teil der Gemeinwesenarbeit sein, damit die Positionierung der Sozialen Arbeit im Kampf um den sozialen Raum selbstkritisch, gezielt und fachlich begründet vorgenommen werden kann.
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