Methodenpräsentation: Bürgergutachten
Kontakt:
Dipl.-Ing. Dieter Frauenholz, KoRiS - Kommunikative Stadt- und Regionalentwicklung, Vahrenwalder Str. 7, 30165 Hannover, Tel.: 0511/9357-150, Fax: 0511/9357-152, Email: frauenholz@koris-hannover.de, Internet: http://www.koris-hannover.de/
Das Verfahrensmodell Bürgergutachten, auch als "Planungszelle" bezeichnet, entwickelte der Wuppertaler Professor Peter C. Dienel 1). Dem Modell liegt der Gedanke zu Grunde, dass Bürgerinnen und Bürger in die Rolle von sachkundigen Beraterinnen und Beratern versetzt werden und ihre Meinung konstruktiv in politische Entscheidungsprozesse einbringen können. Sie werden über ein konkretes Problem umfassend informiert und sprechen auf dieser Grundlage Empfehlungen aus.
Eine Bürgergruppe besteht aus im Zufallsverfahren ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, die für einen Zeitraum von vier Tagen von ihren arbeitsalltäglichen Verpflichtungen freigestellt werden, um Lösungsvorschläge für eine vorgegebene Fragestellung zu erarbeiten. Die Arbeit in den Bürgergruppen besteht aus einem Wechsel von fachlichen Informationen (z.B. durch Vorträge oder Ortsbegehungen), Diskussionen in Kleingruppen sowie im Plenum und Bewertungsphasen. Die Ergebnisse der Bürgergruppen werden in einem Bürgergutachten zusammengefasst.
Zentrale Merkmale der Methode sind:
- Zufallsauswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Freistellung und Vergütung der Teilnahme
- Gruppenprozess
- Prozessbegleitung und Unterstützung durch Fachleute
- Vorgegebene Problemstellung und Programmstruktur
- Dokumentation der Ergebnisse.
Zufallsauswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Bürgergutachterinnen und -gutachter werden in einem Zufallsverfahren ausgewählt. Jede Person ab 16 Jahren, die im festgelegten Einzugsbereich wohnt, hat somit die gleiche Chance zu einer Bürgergruppe eingeladen zu werden. Dies gilt auch für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Zufallsauswahl erfolgt durch Ziehung einer Stichprobe aus der Einwohnermeldedatei. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer spiegelt somit repräsentativ die Zusammensetzung der Bevölkerung wider.
Durch die zufällige Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird gleichzeitig erreicht, dass sich nicht nur organisierte und aktive Bevölkerungsgruppen beteiligen, sondern auch Personen, die sich sonst vielleicht nicht engagieren würden.
Freistellung und Vergütung der Teilnahme
Damit jeder der ausgewählten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Teilnahme hat, werden die Bürgergutachterinnen und -gutachter für die Bürgergruppe von ihren arbeitsalltäglichen Verpflichtungen freigestellt.
Um auch Personengruppen, die nur sehr schwer abkömmlich sind, wie z.B. Eltern von Kleinkindern oder Personen mit Pflegeverantwortung für andere Menschen, eine Chance zur Mitwirkung zu geben, werden Möglichkeiten für Kinderbetreuung oder Vertretung geschaffen.
Gruppenprozess
In den Bürgergruppen wird zu einem großen Teil in Kleingruppen gearbeitet, um das Gespräch zu erleichtern und intensive Diskussionen zu ermöglichen. Gerade Personen, die es nicht gewohnt sind, vor einem größeren Kreis von Menschen zu sprechen, fühlen sich durch die Kleingruppen weniger gehemmt. Die Zusammensetzung der Kleingruppen wird für jede Gruppenarbeit ständig gewechselt, damit möglichst viele Begegnungen stattfinden und sich keine Meinungsführer herausbilden. Sowohl die Aussagen des Plenums als auch der Kleingruppen sind so Ergebnisse von Gruppenprozessen.
Prozessbegleitung und Unterstützung durch Fachleute
Die Bürgergruppen werden durch eine Prozessbegleitung und durch Fachleute unterstützt. Die Prozessbegleitung umfasst die Tagungsleitung und Moderation sowie die gesamte Organisation vor und während der Bürgergruppen. Während der Durchführung der Bürgergruppen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einem Zweierteam, das sich bei der Moderation der einzelnen Arbeitsphasen abwechselt, durch das Programm geleitet. Für organisatorische Abläufe und die Dokumentation wird die Moderation durch eine Assistenz unterstützt. Die Fachleute geben Grundinformationen, die für die Beurteilung des Themas notwendig sind. Weder die Prozessleitung noch die Fachleute nehmen Einfluss in den Diskussionen und bei den Bewertungsprozessen.
Vorgegebene Problemstellung und Programmstruktur
Bürgergruppen arbeiten an einer vorgegebenen Fragestellung. Die Fragestellung muss so festgelegt werden, dass sie in der verfügbaren Zeit bearbeitet werden kann.
Zur Bearbeitung der Aufgabenstellung ist die Vermittlung von Informationen von zentraler Bedeutung. Die Informationen müssen für den Laien verständlich sein und verschiedene Sichtweisen des Sachverhalts berücksichtigen. Als Informationsinputs können z.B. Vorträge von Fachleuten oder Betroffenengruppen, Ortsbesichtigungen, sowie aufbereitetes Informationsmaterial dienen.
Neben und nach der Informationsvermittlung laufen Bewertungsprozesse ab, in denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den Sachverhalten, zu denen sie informiert wurden, Stellung nehmen.
Dokumentation der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Bürgergruppen werden in einem Bürgergutachten zusammengefasst. Das Bürgergutachten wird den politischen Entscheidungsinstanzen als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Die Auswertung und schriftliche Zusammenfassung der erhobenen Daten erfolgt ebenso wie die Konzeption und praktische Durchführung der Bürgergruppen durch eine unabhängige Auftragnehmerin bzw. einen Auftragnehmer.
Alle Beteiligten erhalten Zugriff auf die Ergebnisse der Bürgergruppen. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält ein Exemplar des Bürgergutachtens.
Arbeitsphase in Kleingruppen mit wechselnder Zusammensetzung |
Fachinput durch Experten |
Erfassung von Einzelmeinungen mit Fragebögen |
Präsentation von Zwischenergebnissen durch Teilnehmerin bzw. Teilnehmer |
Fußnoten:
1) Dienel, 2002: Die Planungszelle. Der Bürger als Chance, 5. Auflage, Westdeutscher Verlag.